KPAG • Rechtsanwälte

(griechisch: αγωγή)

Die Klage ist die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, welches dem Zwecke des Rechtschutzes dient. Mit Einreichen der Klage beim zuständigen Gericht können unter bestimmten Voraussetzungen Rechte anerkannt und Forderungen geltend gemacht werden.

Gegenstandslose / unbegründete Klage
(griechisch: αβάσιμη αγωγή)

Ist eine Klage, die bei Gericht eingereicht wird gegenstandslos, so wird sie abgewiesen. Gegenstandslos kann eine Klage sein, wenn der vom Gesetz vorgesehene Tatbestand nicht vorliegt.