Erbschein
(griechisch: κληρονομητήριο)
Der Erbschein ist die auf Antrag des oder der Erben von dem zuständigen Gericht ausgestellte Bescheinigung, die den Erbanspruch des / eines jeden Erben festlegt.
(griechisch: κληρονομητήριο)
Der Erbschein ist die auf Antrag des oder der Erben von dem zuständigen Gericht ausgestellte Bescheinigung, die den Erbanspruch des / eines jeden Erben festlegt.