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(griechisch: Κληρονομικό Δίκαιο)

Der Begriff Erbrecht (bezüglich der gesetzl. Regelungen bzw. im Sinn von Κληρονομικό Δίκαιο) bezeichnet die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) nach ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Erbrecht (als subjektives Recht)
(griechisch: Κληρονομικό Δικαίωμα)

Das Erbrecht als subjektives Recht ist das Recht, über die Aufteilung des Vermögens nach dem Tode zu bestimmen. Das dafür genutzte Hilfsmittel ist die Erstellung eines Testaments (griechisch: διαθήκη).