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(griechisch: αδικοπραξία)

Ansprüche wegen Delikten ist aus dem Deliktsrecht zu entnehmen. Dabei entsteht nach griechischem Recht grundsätzlich ein Schadenseratzanspruch, wenn jemand einer anderen Person schuldhaft Schaden zugefügt hat (Generalklausel im Gegensatz zum in Deutschland geltenden Enumerativprinzip).