Anfechtung
(griechisch: ακύρωση)
Durch Anfechtung wird eine vorangehende Willenserklärung rückwirkend für nichtig erklärt. Die Folge daraus ist die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts
(griechisch: ακύρωση)
Durch Anfechtung wird eine vorangehende Willenserklärung rückwirkend für nichtig erklärt. Die Folge daraus ist die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts