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Vermietungen in Griechenland nur mit Energieausweis

Der Abschluss rechtsgültiger Mietverträge für Immobilien in Griechenland ist im Regelfall nur noch unter Vorlage eines gültigen Energieausweises möglich.

In Griechenland können ab sofort Mietungen nur noch realisiert werden, wenn für die jeweilige Immobilie eine offizielle Energiebescheinigung vorliegt. Laut einem einschlägigen Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel "ist bei jeder Mietung einer Immobilie die Protokollnummer der Energiebilanz-Bescheinigung (PEA) in der notariellen oder privatschriftlichen Mietvereinbarung anzuführen. Ohne Vorlage einer (gültigen) PEA registriert die Steuerbehörde fortan keinerlei  Mietunterlagen." Als "Mietung einer Immobilie" versteht sich jede Vermietung einer Immobilie mit Gebäude, die zum ersten Mal seit dem Tag der Geltung an einen neuen Mieter erfolgt, der sich zum ersten Mal in dem Mietobjekt niederlässt.

Die Finanzämter (DOY) nehmen folglich ab sofort keine nach Inkrafttreten der Bestimmung abgeschlossenen Mietverträge mehr entgegen, wenn darin nicht die Protokollnummer der PEA angeführt wird und letztere nicht zusammen mit dem Mietdokument auch zur Vorlage bei der DOY beigebracht wird.

Die Bestimmung wurde trotz der wiederholten Proteste des Panhellenischen Verbandes der Immobilienbesitzer (POMIDA) in Kraft gesetzt, die gegenüber dem Ministerium betonen, dass damit eine neue und erhebliche Belastung des Immobilienvermögens einhergeht, da sich das Honorar der Energie-Inspektoren, die den Energieausweis nach Ortsbesichtigung ausstellen, auf bis zu 2,00 € / qm für Wohnungen und bis zu 2,50 € / qm für Büros und Geschäfte bzw. pauschal minimal 150 (Wohnungen) / 200 (Häuser) € beläuft (siehe Energieausweispflicht für Mietimmobilien in Griechenland verschoben).

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht

Der POMIDA verteilt an seine Mitglieder sowohl per Internet als auch über das Mitglieder-Informationsbüro (Athen, Sofokleos 15 & Äolou) neue Musterverträge, die an die neuen Bestimmungen angepasst sind. Von der in Rede stehenden Verpflichtung bleiben - zumindest bis auf weiteres - ausgenommen:

  • Neue Mietungen von Wohn- und Gewerbe-Immobilien mit einer Gesamtfläche von unter 50 Quadratmetern.
  • Verlängerungen alter Mietungen mit dem selben vorhandenen Mieter.
  • Änderungen der Bedingungen bestehender Mietungen (z. B. Minderung der Miete).
  • Jede Art von Mietung / Pachtung von Bodenflächen (Grundstücke oder Landstücke) ohne Gebäude.
  • Mietungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder Bauwerken, welche Industriebetriebe, Manufakturen, Werkstätten, Herstellungsbetriebe, Dienststellen mit erheblicher elektromechanischer Ausrüstung beherbergen.
    Dieser Kategorie gehören unter anderem Fabriken, Industrieanlagen, Werkstätten für Reparatur und Wartung von Fahrzeugen, Lackierereien, Schreinereien, Lebensmittel-Herstellungsbetriebe, Reinigungen, Mangelbetriebe, organisiert Wäschereien für Wäsche, eigenständigen Datenverarbeitungszentren sowie Laboratorien für Forschung und Ausbildung, Raffinerien und Energieerzeugungsstationen an.
  • Mietungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder Bauwerken, welche zur Lagerung von Gütern, Aufbewahrung von Gegenständen oder Unterbringung von Tieren genutzt werden.
    Dieser Kategorie gehören unter anderem allgemeine Lagerräume, landwirtschaftliche Lagerräume, Hafenhallen, Abstellräume von Geschäften (aber auch Wohnungen), Läger von Museen, Ställe, Rinderställe, Schweineställe, Hühnerfarmen usw. an.
  • Mietungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder Bauwerken für die Abstellung von Autos, Zweirädern und Dreirädern, Tankstellen und Autowaschanlagen.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in Griechenland für Neubauten schon seit Ende Oktober 2010 obligatorisch auch eine Studie über den Energiebedarf des geplanten Gebäudes beizubringen war, während  für ab 2011 errichtete Gebäude der "Energiepass" bereits bei Erteilung der Baugenehmigung angelegt und dann analog zu dem Baustadium schrittweise auf den jeweils aktuellen Stand gebracht wird.


Eine Antwort zu “Vermietungen in Griechenland nur mit Energieausweis”

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