Der Abschluss rechtsgültiger Mietverträge für Immobilien in Griechenland ist im Regelfall nur noch unter Vorlage eines gültigen Energieausweises möglich.
In Griechenland können ab sofort Mietungen nur noch realisiert werden, wenn für die jeweilige Immobilie eine offizielle Energiebescheinigung vorliegt. Laut einem einschlägigen Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel "ist bei jeder Mietung einer Immobilie die Protokollnummer der Energiebilanz-Bescheinigung (PEA) in der notariellen oder privatschriftlichen Mietvereinbarung anzuführen. Ohne Vorlage einer (gültigen) PEA registriert die Steuerbehörde fortan keinerlei Mietunterlagen." Als "Mietung einer Immobilie" versteht sich jede Vermietung einer Immobilie mit Gebäude, die zum ersten Mal seit dem Tag der Geltung an einen neuen Mieter erfolgt, der sich zum ersten Mal in dem Mietobjekt niederlässt.
Die Finanzämter (DOY) nehmen folglich ab sofort keine nach Inkrafttreten der Bestimmung abgeschlossenen Mietverträge mehr entgegen, wenn darin nicht die Protokollnummer der PEA angeführt wird und letztere nicht zusammen mit dem Mietdokument auch zur Vorlage bei der DOY beigebracht wird.
Die Bestimmung wurde trotz der wiederholten Proteste des Panhellenischen Verbandes der Immobilienbesitzer (POMIDA) in Kraft gesetzt, die gegenüber dem Ministerium betonen, dass damit eine neue und erhebliche Belastung des Immobilienvermögens einhergeht, da sich das Honorar der Energie-Inspektoren, die den Energieausweis nach Ortsbesichtigung ausstellen, auf bis zu 2,00 € / qm für Wohnungen und bis zu 2,50 € / qm für Büros und Geschäfte bzw. pauschal minimal 150 (Wohnungen) / 200 (Häuser) € beläuft (siehe Energieausweispflicht für Mietimmobilien in Griechenland verschoben).
Der POMIDA verteilt an seine Mitglieder sowohl per Internet als auch über das Mitglieder-Informationsbüro (Athen, Sofokleos 15 & Äolou) neue Musterverträge, die an die neuen Bestimmungen angepasst sind. Von der in Rede stehenden Verpflichtung bleiben - zumindest bis auf weiteres - ausgenommen:
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in Griechenland für Neubauten schon seit Ende Oktober 2010 obligatorisch auch eine Studie über den Energiebedarf des geplanten Gebäudes beizubringen war, während für ab 2011 errichtete Gebäude der "Energiepass" bereits bei Erteilung der Baugenehmigung angelegt und dann analog zu dem Baustadium schrittweise auf den jeweils aktuellen Stand gebracht wird.
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