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Update des elektronischen Steuerportals TAXIS und Fusionen der Finanzämter

Publiziert am 23.November.2017 von Abraam Kosmidis
Steuereinnahmen und SteuerbescheideDie längst fällige Modernisierung der Organisation der Finanzämter in Griechenland soll in Angriff genommen werden. Das veraltete elektronische Besteuerungssystem „TAXIS“ soll dabei modernisiert und verbessert werden, um vorwiegend die durch die Rettungspakete übernommenen Verpflichtungen unterstützen und erfüllen zu können, welche unter anderem die Vernetzung des Systems mit der Börse, dem Katasteramt und dem Informationssystem „Ergani“ des Arbeitsministeriums vorsehen. Zugleich wird auch eine Änderung im Bereich der Steuererklärungen, sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen mit dem Ziel einer zügigeren und einfacheren Abrechnung und Datenabgleichung der Steuerpflichtigen erfolgen.Der Plan des Unabhängigen Amts für Öffentliche Einnahmen umfasst im Einzelnen die Fusion zahlreicher Finanzämter, während sämtliche Transaktionen der Bürger als auch der Unternehmen ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen werden. Aus der Vereinheitlichung des Systems TAXIS mit dem TAXIS-Net werden sich erwartungsgemäß folgende Änderungen ergeben:

Steuererklärungen:

  • Formänderung der sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen einzureichenden Steuererklärungen,
  • Abschaffung und Vereinigung von alten und Erstellung von neuen Formularen.
  • Entwicklung von Anwendungen zum Empfang und zur Abrechnung der Erklärungen zur Beantragung von Rückvergütungen durch das TAXIS – Net,
  • Applikationen für Miet-und sonstige Verträge,
  • Neugestaltung des Verfahrens zu MwSt. – Rückerstattungen,
  • Anwendung der neuen Steuerverfahrensordnung, unter anderem mit elektronischer Anmeldung und Berechnung der Tageszinsen, Verfahrensautomatisierungen wie Steuerrückzahlungen, Umgestaltung der Zertifizierung und der Bevollmächtigungen im TAXIS-Net.

In Bezug auf die Beschaffung von steuerlichen Informationen, sollen Vernetzungen umgesetzt werden, unter anderem für folgendes:

  • Beschaffung von steuerrechtlichen Informationen direkt aus der Quelle (Banken, Börsen, Katasterämter, Informationssystem „Ergani“, Versicherungsträger usw.), um Datenabgleichungen vornehmen zu können, aber auch um die veraltete, bürokratische Verpflichtung der Besteuerten zur Vorlage von diesbezüglichen Bescheinigungen und Nachweisen abzuschaffen.
  • Informationsbeschaffung zur Fertigstellung der bereits bestehenden Informationssysteme mit dem Steuerzahlerregister, wie z.B. Interoperabilität mit dem Innenministerium während der Erteilung einer Steuernummer, der Änderung der Personenidentifizierungsdaten oder der Errichtung von neuen Registern, wie z.B. Schiffsregister.
  • Amtliche Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifizierungen: Umsetzung von neuen E-Services für eine dienstliche Ausstellung von Bescheinigungen und Bestätigungen durch andere, öffentliche Träger und den umfassenden, öffentlichen Sektor, sodass der Bürger von der obligatorischen Einreichung von Bescheinigungen und Zertifizierungen in Papierform befreit und die langjährige Bürokratie gemindert wird. Die entsprechenden Bedürfnisse werden noch dringlicher, zumal sämtliche steuerlichen und finanziellen Transaktionen aufgrund der Fusion der Finanzämter nunmehr elektronisch ausgeführt werden.