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Neue Fördermittel in Griechenland für Unternehmer

Publiziert am 23.Januar.2017 von Abraam Kosmidis
Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandEin kleines Paket mit neuen Fördermaßnahmen zur Förderung der Unternehmer in Griechenland soll kurzfristig in Kraft treten.Im Rahmen des operativen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum und Innovation (EPAnEK) sind hierzu sechs Förderprogramme des Generalsekretariats für Industrie in Höhe von insgesamt 470 Mio.Euro genehmigt worden.

Derzeit werden noch die endgültigen Richtlinien verfasst, sodass die entsprechenden Bekanntmachungen kurzfristig veröffentlicht werden können.

Die Programme beziehen sich unter anderem auf folgende Branchen und Bereiche:

  1. „Moderne Verarbeitung“ zur Finanzierung von Geschäftsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die entsprechende Aktion zielt auf die Umstrukturierung der verarbeitungsmäßigen Produktionsbasis der Griechischen Wirtschaft in neuartigen oder differenzierten Produktionslinien, Waren und Verarbeitungsdienstleistungen.
  1. „Förderung der Umweltindustrie“ zur Finanzierung von Unternehmensvorhaben hinsichtlich der geschäftlichen Verwertung von flüssigen, festen und gasförmigen Abfällen und Altmaterial Dritter, mit der Produktion und Bereitstellung von Rohstoffen und Zwischen-oder Endprodukten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.
  1. „Entwicklung von lokalen Gewerbeparks für Verarbeitung und Lieferkette“ bezweckt die Orientierung und Motivierung der Unternehmensträger in den lokalen Wirtschaften zur Entwicklung und Inbetriebsetzung von organisierten Gewerbeparks unterschiedlicher Kategorien auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 3982/2011. 
  1. „Förderung von Wertschöpfungsketten“ bezieht sich hauptsächlich auf bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in den neuen Prioritätsbereichen der Wirtschaft und umfasst die Finanzierung von Clusterentwicklungen in Form von vertikalen oder horizontalen Verbindungen zwischen Unternehmen zur Schaffung von Wertschöpfungsketten, sodass Skalenerträge und gemeinsame Ziele erreicht werden (wie z.B. die Einführung in neuen Märkten). 
  1. „Außenorientierung – Internationalisierung von KMU“ zielt auf die Stärkung des nach außen gerichteten Unternehmertums von neuen und bereits bestehenden, vorwiegend kleinen und mittleren Verarbeitungsbetrieben, als Grundoption zur Verbesserung der inländischen Produktionsbasis. 
  1. „Nutzung der unternehmerischen Erfahrung – Unternehmerischer Neustart“ bietet parallel zu ihrem Entwicklungsziel auch eine starke, soziale Dimension an, zumal sich diese auf die Gründung von neuen Unternehmen durch Arbeitslose über 45 Jahren bezieht. Das entsprechende Förderprogramm soll einen Rahmen von neuen Geschäftsmöglichkeiten an Arbeitslose gewähren, die in der Vergangenheit eine Geschäftstätigkeit entwickelt hatten oder über eine entsprechende, bedeutende Berufserfahrung verfügen, welche zu ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen wird. Darüber hinaus werden auch Aktionspläne zur Förderung des Bekleidungssektors mit Produktion von Ausgangserzeugnissen (Seide, Baumwolle) ausgearbeitet.

 



Förderungsprogramm in Griechenland für kleine- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen ESPA 2007 – 2013

Publiziert am 18.Januar.2013 von Abraam Kosmidis

Neues  Förderungsprogramm zur Unterstützung der  klein- und mittelständischen Unternehmen  in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)

Das  am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca.  456 Millionen Euro bildet  eine   bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung  von Unternehmen in den  Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu   60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)

Ausweislich der   veröffentlichten Informationen  umfasst das Subventionsprogramm  neue  und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen,   als auch bereits Bestehende sofern diese per  31.12.2011  mindestens zwei  Geschäftsjahre ausweisen können.

Förderfähige Kosten

Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie

  • Baumaßnahmen
  • Geräte-Ausstattung
  • Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
  • Automatisierungssysteme
  • Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen

Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.

Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich  Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch  Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.

Auf der Grundlage der bekanntgegebenen  Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags

auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen

auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll  insgesamt  an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:

  • Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
  • West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
  • Epirus: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
  • Thessalien: 22,5 Mio. Euro
  • Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
  • West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
  • Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
  • Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
  • Kreta: 22,5 Mio. Euro
  • Attika: 130,5 Mio. Euro

Je nach Alter  des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie  wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für  jede Präfektur vorgesehen.

Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens  und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .

  • 50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
  • 40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).

Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland


Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.

Gemäß den veröffentlichten  Informationen  im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer  gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.

(www.espa.gr)


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