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KFZ-Steuerbescheide in Griechenland – Änderung der Zahlungsweise für das Jahr 2013

Publiziert am 14.November.2012 von Abraam Kosmidis

Die Erhebung der KfZ-Steuer für das Jahr 2013 soll laut Ausage des  Generalsekretärs  der staatlichen Informationssysteme , Herrn Ch. Theocharis,  ab kommenden Donnerstag,  den  15. November 2012 beginnen. Dabei werden die Bescheide dieses Jahr erstmalig  nicht postalisch versandt,  sondern im Internet  auf dem Steuerportal „Taxis“ des Finanzministeriums zur Verfügung stehen.  Das Abrufen kann entweder durch Eingabe des persönlichen Zugangscodes oder durch Eingabe der griechischen Steuernummer   erfolgen.   Die Zahlung  erfolgt dann unter Vorlage der ausgedruckten Zahlungsbenachrichtigung  bei Banken, Poststellen, Finanzbehörden oder auch durch über das Web Banking System.

Der bisherige Aufkleber, welcher als Nachweis für die  Entrichtung der Kfz-Steuer am Fahrzeug anzubringen war, wird abgeschafft.  Fortan, soll der  Einzahlungsbeleg, aus dem auch die Zulassungsnummer des Fahrzeugs hervorgehen soll,  zum Nachweis der Entrichtung der KFZ Steuer im Fahrzeug mitgeführt werden.  Detaillierte Verfahrensvorgaben und etwaige Ausnahmeregelungen bleiben derzeit noch abzuwarten.

Die Kfz. Steuer für das Jahr 2013 berechnet  sich voraussichtlich wie folgt :

  • Von 51 bis 300 ccm3 : 22,00 Euro
  • Von 301 bis 785 ccm3 : 55,00 Euro
  • Von 786 bis 1071 ccm3: 120,00 Euro
  • Von 1071 bis 1357 ccm3: 135,00 Euro
  • Von 1358 bis 1548 ccm3 240,00 Euro
  • Von 1549 bis 1738 ccm3 265,00 Euro
  • Von 1739 bis 1928 ccm3: 300,00 Euro
  • Von 1929 bis 2357 ccm3: 660,00 Euro
  • Von 2358 bis 3000 ccm3 880,00 Euro
  • Von 3001 bis 4000 ccm3: 1100,00 Euro
  • Ab  4001 ccm3 : 1.320,00 Euro

für  Fahrzeuge, die erstmalig ab dem 1. November 2010  in Griechenland zugelassen wurden, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Die Fahrzeuge werden nunmehr nicht mehr nach Hubraum sondern auf der Grundlage  ihrer Co2- Emissionen besteuert. Die Bemessung erfolgt nach  Gramm Emissionen  pro Kilometer und gestaltet sich wie folgt:

  • 0 – 100 (g/km) : 0 Euro
  • 101 – 120 (g / km) : 0,90 Euro
  • 121 – 140 (g /km) : 1,10 Euro
  • 141 – 160 (g / km): 1,70 Euro
  • 161 – 180 (g / km) : 2,25 Euro
  • 181 – 200 (g / km) : 2,55 Euro
  • 201 – 250 (g / km) : 2,80 Euro
  • Ab 251 (g / km)      : 3,40 Euro

(Quelle : Imerisia Zeitung)