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Troika lädt Griechenland zum Selbstmord ein

Publiziert am 9.Februar.2012 von Abraam Kosmidis

Der Vorsitzende des Dachverbands der Gewerkschaften der Arbeitnehmer in Griechenland charakterisierte die Forderungen der Gläubiger als Einladung zum Selbstmord.

In einem Interview mit "Zeit-Online" unterstrich der Vorsitzende der GSEE (Γενική Συνομοσπονδία Εργατών Ελλάδας = Dachorganisation der gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeitnehmer in Griechenland) Herr Giannis Panagopoulos seine völlige Ablehnung der Maßnahmen, welche die Troika und die Gläubiger von Griechenland verlangen. Der Vorsitzende der GSEE argumentiert in dem Interview, dass "das Hilfsprogramm für Griechenland missglückt ist und die Reformen der Troika das Land zerstören":

Frage: Herr Panagopoulos, in Athen streiken heute zehntausende Menschen und protestieren gegen die Lohnkürzungen. Sie sind Vorsitzender der größten Gewerkschaft, der GSEE. Warum befinden sie sich während dieser Situation in Deutschland?
Antwort: Der Streik wurde erst am Montag (06.02.2012) beschlossen. Die Troika versucht offensichtlich, die griechische Regierung zu erpressen anstatt mit ihr zu verhandeln. Um neue Kredite zu erhalten, muss unsere Regierung die Forderungen des IWF, der EZ und der EU akzeptieren. Es ist an der Zeit, dass die öffentliche Meinung in Deutschland erfährt, was wirklich in Griechenland geschieht! (mehr …)


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Neue Sparmaßnahmen in Griechenland

Publiziert am 1.Juli.2011 von techmin

Die Ende Juni 2011 beschlossenen neuen Sparmaßnahmen für Griechenland sehen weitere Einsparungen und Steuermaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 28 Milliarden Euro vor.

Am 29./30. Juni 2011 hat das griechische Parlament die "Eilmaßnahmen über die mittelfristige Strategie zur Konsolidierung des Staatshaushalts für den Zeitraum 2012 - 2015" sowie das Ausführungsgesetz dazu beschlossen. Die Gesetze sehen erneut eine Reihe einschneidender Maßnahmen zur Reduzierung des Staatsdefizits und zum des Abbaus der Staatsverschuldung vor. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1. Steuermaßnahmen und Sonderabgaben:

  • Senkung des allgemeinen Steuerfreibetrags von 12.000 Euro auf 8.000 Euro
  • Einführung eines einkommensabhängigen Solidaritätszuschlags in Höhe von 1% bis zu 4% (5% für Abgeordnete, Minister und hochrangige Beamte)
  • Einführung einer Sondersteuer für Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 cm³, Boote, Swimmingpools, Flugzeuge
  • Einführung einer Sondersteuer für Freiberufler
  • Einführung einer Sonderabgabe zugunsten der Arbeitslosenkasse
  • Einführung einer Sondersteuer für Immobilien mit einem Wert ab 200.000 Euro
  • Erhöhung der Umsatzsteuer für bestimmte Warengruppen und Dienstleistungen (Gastronomie, Erfrischungsgetränke usw.)
  • Erhöhung der KFZ-Steuer
  • Erhöhung der Mineralölsteuer und der Steuer für Flüssig- und Erdgas
  • Besteuerung von Finanztransaktionen
  • Generierung von Steuereinnahmen durch Regelungen bezüglich ohne Baugenehmigung errichtete Gebäude
  • Abschaffung weiterer Steuerfreibeträge durch Vorlage entsprechender Einkaufsbelege
  • Streichung von Steuerfreibeträgen und teilweise Deckelung von Höchstbeträgen (Absetzbarkeit von Lebensversicherungen, Ausgaben für medizinische Behandlungen, Zinsen für Baudarlehen usw.)
  • Erhöhung der fiktiven Lebenshaltungskosten und der daraus resultierenden Steuern (in Griechenland wird für den Besitz von Fahrzeugen, Swimming-Pools, Booten und eine Reihe weiterer Vermögenswerte ein fiktives Einkommen unterstellt, aus welchem Steuern bezahlt werden müssen, egal ob dieses laut Steuererklärung tatsächlich erwirtschaftet wurde oder nicht).

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Ist der Wendepunkt in der Griechenland-Krise erreicht?

Publiziert am 23.Juni.2011 von Abraam Kosmidis

Deutsche und französische Politiker und Wirtschaftsbosse machen sich für die Unterstützung und Ankurbelung der Wirtschaft Griechenlands stark.

Immer mehr scheint sich nun in den ausländischen Medien und in der Politik die Erkenntnis durchzusetzen, dass alleine mit der Auferlegung drakonischer Sparmaßnahmen weder Griechenland noch dem Euro mittel- bzw. langfristig geholfen ist. Vielmehr wird in den europäischen Schaltzentralen offenbar einer nachhaltigen und soliden Lösung der Griechenland-Krise unter Vermeidung eines Staatsbankrotts der Vorzug gegeben. Als ein fundamentales Element neben den Sparmaßnahmen zur Konsolidierung des Staatshaushalts tritt hierbei immer mehr die so dringend benötigte Ankurbelung der griechischen Wirtschaft in den Vordergrund. (mehr …)


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Spart sich Griechenland in eine Depression?

Publiziert am 31.Mai.2011 von Abraam Kosmidis

Griechenland Krise: Spart sich Griechenland in eine Depression? Die Experten sind sich einig: Sparen allein genügt nicht. Es müssen Investitionen getätigt werden.

Über die „richtige“ Behandlung der aktuellen finanziellen und strukturellen Probleme Griechenlands ist in den letzten Monaten viel geschrieben worden. Auch sind zahlreiche Ansätze diskutiert worden. Bislang ging es im Wesentlichen jedoch nur darum, dass dem Land erhebliche Sparmaßnahmen abverlangt wurden, ohne jedoch dabei zu berücksichtigen, dass damit erhebliche wirtschaftliche Probleme erzeugt und die angespannte wirtschaftliche Lage weiter verschärft wird.

Hierfür sind mehrere Faktoren ursächlich, welche sich kumulativ und in einer gegenseitigen Wechselwirkung noch negativer auswirken.  Durch die Kürzung der Löhne und Gehälter, sowie durch die Entlassungen brechen  die Umsätze im Einzelhandel ein und der Staatshaushalt wird weiter durch steigende Arbeitslosenzahlen belastet. Aufgrund der hohen Zinsen am Geldmarkt und der erschwerten Refinanzierungsmöglichkeiten der Banken werden kaum noch, oder zu hohen Zinssätzen Darlehen gewährt, so dass Investitionen erheblich beeinträchtigt werden. Tourismus und ausländische Investitionen werden durch diese allgemeine Gemengelage ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. (mehr …)


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Steuern Griechenland – Sondermaßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise

Publiziert am 26.März.2010 von Abraam Kosmidis

1. Maßnahmen zur Senkung des finanzwirtschaftlichen Defizits im Rahmen der Einkommenspolitik 2010

Im Folgenden soll in einem Überblick dargestellt werden, welche drastische und unmittelbare Maßnahmen die griechische Regierung zur Sanierung des Haushaltes zusätzlich zur Steuerreform getroffen hat. Es handelt sich hierbei um eine Reihe von Maßnahmen, welche für die griechischen Bürger hohe finanzielle Einschnitte bedeuten. Dabei muss  berücksichtigt werden, dass mit dieser Steuerreform in Griechenland Maßnahmen auferlegt werden, die in anderen Ländern der EU-Zone im Zuge von Jahrzehnten und etappenweise eingeführt werden. Der griechische Steuerzahler wird aber nun aufgefordert, all diese Einschnitte in einem Zug auf seine Schultern zu bürden. Berücksichtigt sei an dieser Stelle auch die Tatsache, dass weit über 60% des griechischen Volkes diese Reformierung begrüßen und mittragen.

1.1.Lohnsenkungen im öffentlichen Dienst

Jegliche Art von Zuschüssen, Entschädigungen und Vergütungen der Angestellten des öffentlichen Dienstes werden um 12 % verringert.

Die Zuschüsse nach den §§ A3 der Artikel 30 und 33 gemäß des Gesetzes 3205/2003 werden um 20% verringert, während die Zuschüsse für Weihnachten, Ostern und Urlaub werden um 30 % gesenkt werden.

Diese Vorschriften gelten auch für Angestellte im öffentlichen Dienst mit Arbeitsverträgen des privaten Rechts.

1.2.Höchstgrenze für Einnahmen und zusätzlicher Vergütungen

Zusätzlich gilt, dass jegliche Art von Einkünften und zusätzlicher Vergütungen von Angestellten im öffentlichen Dienst nicht den Verdienst des Generalsekretärs des Ministeriums überschreiten dürfen.


1.3.Einkommenspolitik 2010

Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, bis hin zum 31.12.2010, ist der Abschluss, die Gewährung oder die Zahlung von Gehaltserhöhungen an Angestellte des öffentlichen Dienstes untersagt.


1.4.Finanzielle Sonderbeiträge natürlicher Personen mit hohem Einkommen

a) Auferlegung von Sonderbeiträgen in Höhe von 1% des Einkommens natürlicher Personen, die nach den Vorschriften der §§ 1 und 2 des Artikels 2 des Gesetzes für Einkommensbesteuerung (gemäß des Gesetzes 2238/1994) besteuert werden. Diese Regelung gilt auch für natürliche Personen, die nach den Vorschriften des Artikels 5 des Z. Entschlusses Jahrgang 1975 (FEK 23 A), besteuert werden.

b) Für die Auferlegung des Sonderbeitrages wird das gesamte Nettoeinkommen (steuerpflichtiges und nicht steuerpflichtiges) der natürlichen Person für das Jahr 2010 berücksichtigt, sofern es den Betrag in Höhe von 100.000 € überschreitet (ausgenommen sind die Einnahmen gemäß § 1 des Artikels 14 und des Falles c des § 4 des Artikels 45 des Gesetzes für Einkommensbesteuerung).


  1. 2. Verringerung der Beteiligungen an Kollegialorganen

2.1.Senkung der Vergütungen für Beteiligungen an Kollegialorganen

Artikel 17 des Gesetzes 3205/2003 wird durch folgende Regelungen ersetzt:

a) Jegliche Art von Kollegialorganen mit dauerhaftem oder vorübergehendem Charakter (z.B. Kollegium, Kommission, Arbeitskreise, usw.) des öffentlichen Dienstes, juristischer Personen des öffentlichen Rechts und der Organisationen der Gemeindeverwaltung, arbeiten im Rahmen der normalen Arbeitszeit der jeweiligen Dienststellen, ohne dass den Mitgliedern eine zusätzliche Vergütung oder Entschädigung gewährt wird.

b) Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen das Kollegialorgan eine besondere Rolle für die Wirtschaft des Landes oder die bessere Funktion der öffentlichen Verwaltung spielt. In diesem Fall wird der Betrieb außerhalb der normalen Arbeitszeit mit der Gewährung einer Entschädigung vergütet. Die monatliche Entschädigung darf für den Vorsitzenden nicht höher als 400 € und für die Mitglieder und Sekretäre nicht höher als 300 € sein. Für die Gewährung der Entschädigungshöchstgrenze müssen mindestens vier Sitzungen im Monat stattfinden.

3. Einstellungsbeschränkungen

3.1. Einstellungsstopp für das Jahr 2010

Für das Jahr 2010 werden keine neuen Stellen im Öffentlichen Dienst besetzt, mithin werden keine freien Arbeitsplätze geschaffen. Nur die Kandidaten, die bis zum 31.12.2009 für den öffentlichen Dienst ausgewählt wurden, werden zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2010 bis zum 31.12.2012 stufenweise eingegliedert.


3.2. Einstellungsbeschränkung für die Jahre 2011 bis 2013

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 wurde die Entscheidung getroffen, dass die Anzahl der jährlichen Einstellungen unbefristeter Laufzeit reduziert werden soll, mithin soll eine Einstellung im Verhältnis zu fünf Entlassungen stehen.

4. Neuanpassung der Mehrwertsteuer und spezieller Verbrauchssteuern -spezielle Steuer auf Luxusgüter-

4.1. Neuanpassung der Mehrwertsteuer

Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes:

a) von 19% auf 21% (allgemeiner Steuersatz)

b) von 9% auf 10% (z.B. Nahrungsmittel)

c) von 4,5% auf 5% (z.B. Bücher, Eintrittskarten, Schreibwaren)

4.2. Spezielle Verbrauchssteuer auf Tabakprodukte und alkoholische Erzeugnisse

a) Festlegung eines speziellen Verbrauchssteuersatzes von 65%, mit einer Mindesteinnahmegrenze von 78€ pro 1.000 Zigaretten.

b) Festlegung eines speziellen Verbrauchssteuersatzes für Alkohol, genauer gesagt 1.884 € pro 100 Liter Alkohol.

Zudem wird eine spezielle Verbrauchssteuer den Energieprodukten auferlegt.


4.3. Spezielle Steuer für Luxusgüter

Luxussteuer für Kraftfahrzeuge (bemessen nach den Großhandelspreisen vom Hersteller):

a)      von 17000 €- 22000 €: 10%

b)      über 22000 €- 30000 €: 20%

c)      über 30000€: 30%

5. Programme zur Beschäftigung von Arbeitslosen und System zur Regelung von gebührenden Abgaben

5.1. Programme zur Beschäftigung von Arbeitslosen

Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als auch zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen subventioniert das griechische Amt für Arbeit, die sog. Organisation für die Beschäftigung von Arbeitskräften (O.A.E.D.), unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).

5.2. System zur Regelung für die Abgabe von Beiträgen

Systemeinführung zur Begleichung von Versicherungsbeiträgen mit monatlichen Raten. Die Anzahl der Raten kann auf 36 Monate ausgelegt werden, unter der Bedingung, dass die aktuellen Beiträge beglichen werden und die Monatsraten nicht weniger als 200 € betragen.


5.3. Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Vorschriften:

a) in Artikel 1: zum 1.1.2010

b) in Artikel 2,6 und 7: zum 1.3.2010

c) in Artikel 12: zum 15.3.2010

d) in Artikel 13 bis 17: zum 4.3.2010

e) Die Gültigkeit der übrigen Vorschriften des Gesetzes beginnt ab der Veröffentlichung im Regierungsanzeiger.


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Die Beseitigung der wahren Gründe der Krise in Griechenland – Chance für einen Neuanfang

Publiziert am 13.Februar.2010 von Abraam Kosmidis

In den internationalen Medien ist es seit Tagen das Top-Thema „Griechenland steckt in einer tiefen finanziellen Krise“.

Natürlich konnte der griechische Markt nicht von der Weltkrise, welche mit der Bankenkrise in den USA begann und sich auf die weltweiten Finanzmärkte ausweitete, verschont bleiben. Später suchten sich die Spekulanten dann Griechenland als das derzeit „schwächste“ Glied in der Eurozone aus, um weitere Vorteile aus der Weltfinanzkrise zu schlagen. Es folgte bekanntlich das downrating Griechenlands von AAA- auf B+, was einen Risikoaufschlag auf griechische Bonds und eine Verschlechterung der Refinanzierung griechischer Banken am Geldmarkt hatte.

Die reale Krise Griechenlands wird einerseits zu Recht in allen Medien thematisiert, dient andererseits aber auch zur Bedienung der Bedürfnisse von Spekulanten. Durch die Verunsicherung der Märkte müssen für griechische Bonds immer höhere Aufschläge bezahlt werden. Natürlich muß diesem Spiel ein Ende bereitet werden. Genau dies wurde deshalb auch beim Sondergipfel in Brüssel beschlossen. Die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel hat hierzu am 11.02.2010 nach dem Sondergipfel in Brüssel erklärt dass "Die EU zu Griechenland stehe". Nun gelte es, zu den Märkten ein "vernünftiges Vertrauensverhältnis" zu entwickeln. Dafür wollen Deutschland und Frankreich ihr Gewicht einbringen, sagte Merkel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Der griechische Ministerpräsident, Georgios Papandreou, erklärte, dass Griechenland jetzt kein Geld sondern „Solidarität“ benötige.

Bei der Krise in Griechenland handelt es sich aber nicht „nur“ um die Auswirkungen der weltweiten finanziellen Krise von 2009, sondern insbesondere auch um eine nationale Strukturkrise, welche durch die Finanzkrise verstärkt wurde und jetzt noch offensichtlicher geworden ist. Sie erfordert ein Umdenken m Hinblick auf die Spielregeln der freien Marktwirtschaft, der Rentabilität und notwendigen Privatisierung von staatlichen Unternehmen und der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft.

Notwendige Reformen wurden nicht durchgeführt, weshalb das Staatswesen einen enormen Reformstau vor sich herschiebt. Hinzu kommt jetzt noch die Finanzkrise. So besteht zB dringender Reformbedarf im Rechtswesen (Vereinheitlichung und Kodifizierung der Gesetze, Modernisierung der Zivilprozessordnung, Modernisierung des Verwaltungsrechts, Beschleunigung der Erstellung des neuen nationalen Grundbuchs usw.), im Gesundheits- , Sozialversicherungs- und Bildungswesen, schärfere Gesetze zur Bekämpfung der Korruption, ganz zu schweigen natürlich auch im Bereich der Staatsfinanzen usw.

Gegen all diese erforderlichen Maßnahmen regt sich teils deutlicher Widerstand in Griechenland, weil man sich mit dem bisherigen Lauf der Dinge entweder „arrangiert“ hat, oder sich vor den Reformen und den damit einhergehenden Veränderungen fürchtet.

Der prozentuale Anteil der Beamten in Griechenland gemessen an der Gesamtbevölkerung ist sehr hoch. Das Streben nach einem „sicheren“ Beschäftigungsverhältnis beim Staat ist nach wie vor oberstes Ziel sehr vieler junger Griechen.

Der Ruf nach staatlichem Protektionismus in fast allen Bereichen ist hoch. Nicht wettberwebsfähige bzw. unrentable Unternehmen zu subventionieren statt zu modernisieren ist sicherlich genauso der falsche Weg, wie immer mehr Bürger in den Staatsdienst einzustellen, nur damit diese wenigsgtens ein Beschäftigungsverhältnis haben.

Nicht die Angst vor dem Wettbewerb und der damit einhergehende Ruf nach staatlichem Protektionismus, sondern die bestmögliche Ausbildung, Qualität und das Streben nach ständiger Verbesserung auf allen Ebenen muß das Leitbild für eine erfolgreiche Veränderung in Griechenland werden.

Diese "Bremsen" des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, sowie für die Zukunft des Landes gilt es durch die Vornahme tiefgreifender struktureller Reformen endlich zu durchbrechen. Der politische Preis wird hoch sein und es bedarf einer großen Portion Mut der Politik, diese unangenehmen Reformen zum Wohle von Land und Leuten gegen alle Widerstände durchzuziehen.

Durch die Krise wird sich viel verändern müssen. Die bisherigen Mechanismen werden auf Dauer jedoch keinen Bestand haben können. Man wird umdenken und sich dem nationalen und internationalen Wettbewerb stellen müssen, der Staatsapparat hat dabei die Pflicht, Gesellschaft und Wirtschaft für diesen Wettbewerb fit zu machen und diejenigen Reformen durchzuführen, welche die Grundlage für Wirtschaftswachstum, soziale Gerechtigkeit, und Wohlstand für alle darstellen. Für die Jungend muß eine zukunftsträchtige, moderne und eine den internationalen Anforderungen gleichwertige Ausbildung gewährleistet werden. Es muss auch endlich das Leistungsprinzip gelten. An den Schulen und Universitäten muß die Leistungsbereitschaft und die Qualität der Lehrpläne modernisiert werden. Den Schülern, Akademikern, Handwerkern und sonstigen Dienstleistern muß das Prinzip der Leistungsbereitschaft und ein Streben nach hohen Qualitätsstandards vermittelt werden. Natürlich muß Leistung auch honoriert werden. Der Staat muß hierzu Mechanismen entwickeln, welche gewährleisten, dass die Besten der Besten an die entscheidenden Stellen gelangen.

Die Krise kann uns dabei helfen, all diese Dinge umzusetzen. Dann kann die Krise auch die Chance für einen Neuanfang in Griechenland darstellen.

Ein Beitrag von Abraam Kosmidis

https://www.rechtsanwalt-griechenland.de


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