KPAG • Rechtsanwälte

Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland

Publiziert am 8.September.2017 von Abraam Kosmidis
GreeceDie Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland treten sind am 1. September in Kraft getreten. Sie betreffen sowohl Privatkunden als auch Freiberufler. Laut der neuen Ministerialentscheidung wird für Privatkunden nunmehr die Geldabhebung in Höhe von 1.800,- Euro insgesamt pro Kalendermonat erlaubt.Eine zusätzliche Abhebung über den Betrag der 1.800,- Euro hinaus ist lediglich für Bargeldeinzahler erlaubt (Geldabhebung von bis zu 100% der eingelegten Beträge), sowie für Überweisungen aus dem Ausland (Abhebung von 50% des Überweisungsbetrags).Darüber hinaus ist ab sofort auch die Eröffnung eines Gehaltskontos von Arbeitnehmern an einem anderen Kreditinstitut erlaubt, sofern der neue Arbeitgeber das Gehalt auf ein Konto bei einer anderen Bank anweist. Außerdem können nunmehr auch Berufslandwirte ein Konto eröffnen, sofern sie nicht bereits über ein Bankkonto verfügen.Ferner besteht die Möglichkeit von Geldabhebungen von bis zu 50% von Geldsummen, die ab dem 1. September 2017 aus dem Ausland auf bereits existierende Konten griechischer Kreditinstitute überwiesen werden. Die Einzelheiten des Verfahrens werden vom Genehmigungsausschuss für Banktransaktionen bestimmt.