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Mit Investitionen in Höhe von 14 Mrd. Euro kann Griechenland die durchschnittliche Investitionsquote der Eurozone erreichen

Publiziert am 18.Juni.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDie griechische Wirtschaft kann besonders bedeutungsvolle Investitionen in sämtlichen Infrastruktursektoren, sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland anlocken, sobald sie sich aus der heutigen Ungewissheitslage befreit – mit dieser Botschaft ist das in Athen erfolgte Kongress über Infrastrukturen, Investitionen und Wachstum eröffnet worden.Der Generalsekretär für Infrastruktur, Herr Dedes, verkündigte im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des institutionellen Rahmens die Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Technischen Kammer Griechenlands (TEE) sowie mit anderen wissenschaftlichen und technischen Trägern angesichts der Errichtung von beständigeren und wachstumsorientierten Projekten.Herr Dedes vermittelte ein Bild von „hohen Ressourcen, vollkommen mangelnde strategische Planung und Rangordnung der Projekte, mit unsystematischen Lösungen für zahlreiche Projekte, mit Vorrang lediglich für ausgereifte Studien und nicht für notwendige Vorhaben“.Der Generalsekretär für das Post-und Fernmeldewesen des Finanzministeriums, Herr Dimitris Tzortzis, betonte bei seiner Ansprache die Notwendigkeit zur Schaffung der Voraussetzungen, die das hochqualifizierte, bereits bestehende Arbeitskräfteangebot ankurbeln wird, welches bisher sein Nutzen nicht erwiesen hat.Die Konferenz begrüßte zudem auch der stellvertretende Delegationsleiter der Europäischen Kommission in Griechenland, Herr Argyris Peroulakis, der auf das Investitionspaket von EU-Kommissionschef Juncker verwies und betonte, dass es einen Wendepunkt Europas zum Wachstum signalisiert. Darüber hinaus wies er auf die Notwendigkeit eines ausgewogenen „Wachstumsdreiecks“ hin, das sich sowohl aus einem ausgeglichenen Haushalt und Reformen als auch aus dem Wachstum zusammensetzt. In Griechenland tritt eine Lücke im Bereich der Investitionen auf, und in dieser Richtung verläuft auch das Juncker – Paket. In diesem Sinne, fügte Herr Peroulakis hinzu, können attraktive Investitionsvorschläge entstehen, und erklärte, dass ein Spezialfonds gegründet werden soll, der sich in der Europäischen Investitionsbank befinden und die Vorhaben bewerten wird. Seinen Angaben zufolge, soll ¾ des Kapitals die Infrastruktur fördern und ¼ die Stärkung der mittelständischen Unternehmen, und zwar nicht nach dem Sinne von ESPA, sondern ganz im Gegenteil im Sinne einer Vermehrung der Privatkapitalen für eine 15-jährige Laufzeit.Zudem können dem neuen Juncker-Paket sowohl staatliche als auch private Projekte im Infrastruktursektor zugeordnet werden, wie auch Partnerschaften, mit Beitrittskriterium die Beschaffenheit der Projektmerkmale.Bereits am ersten Tag des Kongresses ist das Vertrauen in das Wachstumspotential der griechischen Wirtschaft festgestellt worden, wobei sich die dringende Notwendigkeit ergibt, den Zyklus der Unterfinanzierung sowohl durch in-als auch ausländische Investierungen zu brechen. Griechenland benötigt, wie mehrfach betont wurde, Investitionen in Höhe von 14 Mrd. Euro, um die durchschnittliche Investitionsquote der Eurozone erzielen zu können.
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Kriegsschulden-Debatte: Hat Griechenland einen Anspruch auf Rückzahlung der Zwangsanleihe von 1942?

Publiziert am 17.März.2015 von Abraam Kosmidis

Kriegsschulden DebatteDarstellung der verfügbaren Fakten zur Frage des Fortbestands und der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen Griechenlands gegen Deutschland aus der Zwangsanleihe der Besatzungszeit im Zweiten Weltkrieg.

Die Frage der deutschen Kriegsschulden gegenüber Griechenland unterteilt sich in zwei verschiedene Komplexe. Der eine Komplex dreht sich um die Frage nach der Wiedergutmachung für das im Zweiten Weltkrieg erlittene Leid und die Kriegsschäden, während sich die der zweite Komplex eine Zwangsanleihe aus dem Jahr 1942 zum Gegengestand hat.Dabei wird darüber spekuliert, ob etwaige Reparationsfragen bestehen, ob sie 70 Jahre nach Kriegsende ihre Berechtigung verloren haben und ob, von der rechtlichen Situation einmal abgesehen, eine moralische und politische Pflicht der deutschen Bundesregierung besteht, die berücksichtigt werden müsste.Der Artikel befasst sich im Wesentlichen mit der zweiten Frage, also dem Rückzahlungsanspruch aus der Zwangsanleihe in rechtlicher Hinsicht. Eine Prüfung der materiellen Berechtigung des Anspruchs kann im Rahmen dieses Beitrags nicht erfolgen, sondern es werden lediglich die formellen Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs und seiner Geltendmachung dargestellt.

Sachverhalt

Nachdem das Deutsche Reich bzw. die Wehrmacht im Balkanfeldzug (April 1941) Griechenland besetzte, wurde die Bank von Griechenland genötigt, der Deutschen Reichsbank eine Anleihe in Höhe von 476 Millionen Reichsmark zu gewähren und ihre Devisenreserven an das Deutsche Reich abzutreten. Dies ergibt sich u.a. aus einem Bericht des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches vom 12. April 1945 an die Reichsbank. ( Aktenstück R 27320 im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts. Archivnummer und Betrag angeführt bei Hagen FleischerWenn ihr euch erinnert, können wir vergessenBundeszentrale für politische Bildung (bpb), 17. März 2014.) Eine Zurückzahlung der „Besatzungskosten“ oder der „Anleihe“ ist nie erfolgt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Reparationen#Griechenland) Von Bedeutung für den Anspruch ist ferner, ob mit der Zwangsanleihe nur Besatzungskosten der Wehrmacht in Griechenland gedeckt, oder ob die Mittel auch anderweitig verwendet wurden. Ferner sollen bis Kriegsende sogar die ersten zwei Tranchen der Anleihe zurückgezahlt werden.Aus griechischer Sicht stellt die Zahlung der beiden Tranchen ein Anerkenntnis des  Rückzahlungsanspruchs dar. Durch seit Kriegsende unterbliebene Zins- und Zinseszinszahlungen sind die ca. 476 Mio. Reichsmark bis Ende 2011 nach deutschen Berechnungen auf mittlerweile rund 3,3 Milliarden Reichsmark bzw. 8,25 Milliarden Dollar aufgelaufen (Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages WD 4, 093/12). Griechische Quellen gehen hingegen von noch höheren Summen, teilweise von 40 Mrd. Euro und noch mehr aus.Mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1952 wurde vereinbart, dass die Verhandlungen über deutsche Kriegsschulden bis zur Einheit Deutschlands zurückgestellt werden sollten.Im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde der Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschlossen, der die deutschen Kriegsschulden abschließend regeln sollte.Problem ist hierbei, dass die Teilnahme u.a. Griechenlands an diesen 2+4 Gesprächen vermieden wurde und Griechenland deshalb als Vertragspartei nicht dabei war. Der damalige Außenminister Herr Hans-Dietrich Genscher hat dazu in seinem Buch ausgeführt, dass man die Bezeichnung „Friedensvertrag“ bewusst vermieden und den Vertrag als „2+4 Vertrag“ getauft habe, um etwaigen Reparationsforderungen zu entgehen. Dies deckt sich mit den SPIEGEL-Informationen und Unterlagen aus dem Revolutionsjahr 1989/90, die der SPIEGEL ausgewertet hat. Danach hielt der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl und sein Außenminister Hans-Dietrich Genscher bei den Verhandlungen Länder wie Griechenland vom Verhandlungstisch fern und vermieden bewusst Formulierungen, aus denen sich Entschädigungen hätten ableiten lassen. „Kohls Unterhändler sorgten demnach zudem dafür, dass der Begriff "Friedensvertrag" nicht verwendet wurde, der vermutlich zu griechischen Forderungen geführt hätte.“ und „An einem "Friedensvertrag" könne man "aus finanziellen Erwägungen kein Interesse haben", erklärte Staatssekretär Friedrich Voss.“ (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/griechenland-kohl-trickste-bei-reparationsforderungen-a-1019588.html). Der „2+4 Vertrag“ wird heute als „Meisterwerk der Diplomatie“ bezeichnet. (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag).Heute argumentiert Berlin, die Griechen hätten ihre Forderungen 1990 vorbringen müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, wann Griechenland eigentlich seine Forderungen hätte geltend machen sollen, wenn nach dem Londoner Schuldabkommen von 1952 die Kriegsschuldforderungen bis zur Wiedervereinigung zurückgestellt wurden, während mit dem „2+4 Vertrag“ 1990 eine abschließende Regelung ohne die Teilnahme Griechenlands an den Verhandlungen getroffen worden sein soll. Damit wäre weder zwischen 1952 und 1990 noch nach 1990 die Geltendmachung möglich gewesen. Das Argument, dass Griechenland seine Forderungen 1990 hätte geltend machen müssen, dürfte deshalb aus tatsächlichen Gründen aber auch aus juristischen Gründen wohl unhaltbar sein, denn ein Vertrag zu Lasten Dritter in dessen Abwesenheit ist rechtlich nicht möglich bzw. wirksam. Eine etwaige nachträgliche Zustimmung zum „2+4 Vertrag“ kann dabei nur als eine Zustimmung zur Wiedervereinigung Deutschlands aber nicht als Verzicht auf etwaige eigene Forderungen bewertet werden.Der Bundesgerichtshof stellte insoweit fest: "Das Londoner Schuldenabkommen ist jedoch durch die abschließende Regelung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands als Moratorium gegenstandslos geworden... Soweit sie (bzw. die Vertreter der Bundesregierung) im vorliegenden Prozess darüber hinaus meint, der Zwei-plus-Vier-Vertrag schließe sämtliche unter Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk fallenden Individualansprüche endgültig aus ..., hat dies allerdings, was die streitigen Ansprüche der Kläger angeht, keine Grundlage, weil - abgesehen davon, daß Griechenland nicht Vertragspartei war -nicht ersichtlich ist, woraus sich ein Verzicht dieses Staates auf individuelle Ansprüche zu Lasten seiner Angehörigen ergeben und seine Wirksamkeit herleiten soll." (III. Zivilsenat ZR 245/98). Dies bedeutet, dass die ehemaligen Kriegsgegner, in diesem Fall Griechenland, evtl. die Möglichkeit hätten, ihre Forderungen geltend zu machen.

Stellt die Zwangsanleihe eine Reparationsforderung oder einen Kredit dar ?

Nach griechischer Sicht ist juristisch noch nicht abschließend geklärt, ob eine Rückzahlung der Zwangsanleihe unter die Reparationszahlungen zu rechnen ist oder nicht vielmehr zivilrechtlich als Kredit betrachtet werden muss.Die deutsche Bundesregierung sieht die Forderung nach Rückzahlung der Anleihe als Reparationsforderung an und ist insofern nicht zahlungsbereit, da bezüglich der Wiedergutmachung Regelungen geschlossen und Zahlungen geleistet wurden, von denen auch Griechenland profitierte. Nach Jahrzehnten „friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit“ zwischen Deutschland und dem NATO- und EU-Partner Griechenland, so die Bundesregierung weiterhin, habe „die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren“. (Antworten der Bundesregierung auf mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die LinkeBT-Drs. 17/709 vom 11. Februar 2010 und 18/451 vom 6. Februar 2014.Die Ansicht der Bundesregierung ist juristisch umstritten. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 4, 093/12) ist sie nicht zwingend. Reparationszahlungen aus Kriegsschulden und Kriegsverbrechen sind dabei nicht gleichzustellen mit einer der griechischen Zentralbank auferlegten Zwangsanleihe.

Wurden etwaige Ansprüche mit den Zahlungen aus dem Wiedergutmachungsvertag von 1960 abgegolten ?

Im Rahmen des Vertrages mit der Bundesrepublik vom 18. März 1960 über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind, erhielt Griechenland Zahlungen in Höhe von 115 Millionen D-Mark „zugunsten der aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffenen griechischen Staatsangehörigen“ und Hinterbliebenen. (siehe Bundesdrucksache 2284 vom 6.12.1960https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/03/022/0302284.pdf ).In der Bundesdrucksache ist auch der weitere Briefwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt und der griechischen Botschaft in Bonn enthalten. In ihrem Brief vom 18.3.1960 behält sich die griechische Botschaft vor, „mit dem Verlangen nach Regelung weiterer Forderungen, die aus nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen während Kriegs- und Besatzungszeit herrühren, bei einer allgemeinen Prüfung gemäß Artikel 5 Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 [an die deutsche Regierung] heranzutreten“.Die Forderungen nach Kriegsentschädigungen und nach Rückerstattung der Zwangsanleihe von 1942 wurden damit von dieser Vereinbarung ausgeklammert und ist nicht mit der Zahlung aus dem Wiedergutmachungsvertrag von 1960 abgegolten.

Höhe der Forderung:

Der Wert der Zwangsanleihe von 1942 wird von Fachleuten sehr unterschiedlich eingeschätzt: Die Berechnungen liegen zwischen drei Milliarden und 64 Milliarden Euro. Nach einem vertraulichen Bericht einer Expertenkommission des griechischen Rechnungshofs, der im Januar 2015 der Regierung vorgelegt wurde, sollen die griechischen Experten auf eine Zahl von elf Milliarden Euro kommen. Andere Experten schätzen die Gesamtschulden Deutschlands gegenüber Griechenland mittlerweile auf bis zu 160 Milliarden oder sogar auf 575 Milliarden Euro. Eine griechische Studie zu Geldforderungen Griechenlands an Deutschland wurde Anfang März 2013 abgeschlossen und als streng geheim deklariert. Am 8. März 2015 veröffentlichte die Zeitung „To Vima“ diese Studie. Die Gesamtforderungen werden darin zwischen 269 und 332 Milliarden Euro beziffert. Ministerpräsident Tsipras sagte zwei Tage nach der Veröffentlichung, ein Parlamentsausschuss solle sich mit dem Thema befassen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Zwangsanleihe_in_Griechenland mit Verweis auf weitere Fundstellen).

Anwendbares Recht:

Der erste zu klärende Rechtsfrage, ist die Frage nach dem anzuwendenden Recht, also ob der Sachverhalt nach gegenwärtigem oder dem das zum Zeitpunkt seiner Entstehung geltenden Recht geklärt werden muß. (Quellen: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/451 vom 06.02.2014, Deutscher Bundestag, Ausarbeitung WD 2-3000-093/13)Ausgangsposition ist dabei zunächst der Grundsatz, dass die Entstehung völkerrechtlicher Ansprüche nach dem Völkerrecht zu beurteilen ist, das zum Zeitpunkt dieser Entstehung galt. Folgerichtig lehnen Staatenpraxis und Rechtsprechung die Rückwirkung völkergewohnheitsrechtlichen Deliktsrechts ab.Allerdings gilt im Völkerrecht kein allgemeines Rückwirkungsverbot. So ist insbesondere im Bereich des völkerrechtlichen Vertragsrechts eine rückwirkende Anwendbarkeit neuer Vertragsbestimmungen zulässig und jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Vertragsparteien diese Rückwirkung ausdrücklich vereinbaren. Demnach bestünden also keine grundsätzlichen völkerrechtlichen Bedenken, wenn sich Griechenland und Deutschland in einer vertraglichen Vereinbarung darauf verständigt hätten, im bilateralen Verhältnis das erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getretene Recht auf einen  historisch zurückliegenden Sachverhalt anzuwenden.Hinsichtlich der Zwangsleihen von 1942 führt die Anwendung der allgemeinen Grundsätze des intertemporalen Völkerrechts zu dem Ergebnis, dass die materielle Völkerrechtskonformität der Zwangsanleihen nach dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Völkerrecht zu beurteilen ist.In diesem Fall würde die Haager Landkriegsordnung vom 26. Januar 1910 gelten, da gemäß Art. 2 beide kriegsführende Parteien (in dem Fall Deutschland und Griechenland) die Landkriegsordnung gezeichnet hatten. Des Weiteren regelte die Landkriegsordnung welche Eingriffe in das Eigentum des besetztem Gebiets zulässig sind und welche nicht. Dabei wird unterschieden zwischen privatem und öffentlichem Eigentum.Anwendung findet auch Art. 49 Haager Landkriegsordnung, wonach der Besetzende in den besetzten Gebiet unter anderem Auflagen in Geld erheben darf, sofern diese zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebiets dienen. Somit hängt die Bewertung der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Zwangsleihe nach der Haager Landkriegsordnung – bzw. des entsprechendem Völkergewohnheitsrecht – unter anderem davon ab, wie die erhobenen finanziellen Mittel tatsächlich verwendet wurden. Sollten also die Zwangsanleihe auch zu militärischen Zwecken außerhalb von Griechenland gedient haben, lägen diese Vorgänge außerhalb des Regelungsgehalts des Art. 49 Haager Landkriegsordnung. Diese Ansicht wird auch in der Literatur vertreten (siehe Vgl. Dietrich Eichholz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945, Band III Teil 2, München 2003, S. 459)Nach Prof. Hagen Fleischer, Historiker, Universität Athen wurde die Zwangsanleihe jedoch für militärische Zwecke außerhalb Griechenlands, insbesondere für den Nordafrikafeldzug verwendet. „Die deutschen Besatzer pressten dem ausgeplünderten Land zudem Millionen-Kredite ab. Jeden Monat musste die griechische Nationalbank eine so genannte Zwangsanleihe aufbringen. Damit wurden dann vor allem solche Kosten und Ausgaben der Wehrmacht gedeckt, die nicht unter die normalen Besatzungskosten in einem Krieg fallen. Das waren dann die Kosten für die Kriegsführung im östlichen Mittelmeer. Selbst Rommels Nordafrikafeldzug wurde zum Teil von den Griechen mitfinanziert.“ ( https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-12-03-2015/griechenland-deutsche-schulden.html )Die Verwendung der Zwangsanleihe für militärische Zwecke in Nordafrika wäre, soweit dies zutreffend sein sollte, demnach nicht als „Eingriff in das Eigentum des besetzten Gebietes“ vom Regelungsgehalt des Art. 49 Haager Landkriegsordnung gedeckt.

Anerkenntnis des Anspruchs

Folgt man den verfügbaren Informationen soll das Deutsche Reich bereits eine oder zwei Tranchen als Rückzahlung an Griechenland geleistet haben. Die griechische Seite geht deshalb von einem Anerkenntnis des Bestehens des Rückzahlungsanspruchs aus.Nach Prof. Hagen Fleischer hätten die Nazis noch  kurz vor Kriegsende mit der Rückzahlung der Zwangsanleihe begonnen, wie aus Dokumenten hervorgehe, die er entdeckt habe. Eine von Nazi-Deutschland selbst berechnete und anerkannte Restschuld von 476 Millionen Reichsmark sei aber offen geblieben. (Prof. Hagen Fleischer, Historiker, Universität Athen https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-12-03-2015/griechenland-deutsche-schulden.html )

Zuständiges Gericht

Mit Hinblick auf die Geltendmachung der Zahlungsanspruche Griechenlands gegen Deutschland stellt sich die Frage nach dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht.Grundsätzlich kann der Internationale Gerichtshof (IGH), soweit die Voraussetzungen seiner Zuständigkeit erfüllt sind, seine Gerichtsbarkeit sowohl im Hinblick auf Schadensersatzansprüche als auch bezüglich vertraglicher Ansprüche ausüben, d. h. auch im Falle der Zwangsanleihe (Siehe im einzelnen Christian Tomuschat, Kommentierung zu Art. 36 IGH-Statut, in: Andreas Zimmermann/Christian Tomuschat/Karin Oellers-Frahm (Hrsg.), The Statute of the International Court of Justice, A commentary, Oxford 2006, S. 589 ff). Die entscheidende Frage ist in diesem Fall, ob sich Deutschland seiner Gerichtsbarkeit freiwillig unterwirft, denn Deutschland hat erst 2008 eine Unterwerfungserklärung gemäß Art. 36 ab 2 des IGH-Status abgegeben die aber nicht rückwirkend auf ältere Streitigkeiten anwendbar ist.Sollte also der IGH keine Zuständigkeit für eine solche Klage haben, kämen nur noch  nationale und deutsche Gerichte in Frage. Vor den nationalen Gerichten eines anderen als des in einem Verfahren beklagten Staates können Ansprüche nach gegenwärtigem Stand des Völkerrechts nur geltend gemacht werden, sofern sich der beklagte Staat nicht auf seine ihm zustehende Staatenimmunität beruft. Im Falle der Durchführung des Verfahrens in einem anderen Land müsste Deutschland also auf seine Staatenimmunität verzichten und sich der ausländischen nationalen Gerichtsbarkeit freiwillig unterwerfen. Anderenfalls müssten Ansprüche Griechenlands wegen der Zwangsleihen gegen Deutschland im Rahmen eines Verfahrens vor deutschen Gerichten erhoben werden.

Verjährung und Verwirkung der Ansprüche

Schließlich müsste noch geklärt werden, ob Deutschland im Falle einer Geltendmachung der Ansprüche die Verjährungseinrede bzw. Verwirkung entgegenhalten könnte. Dies hätte zur Folge, dass Deutschland Zahlungsansprüche Griechenlands nicht mehr erfüllen müsste.Problematisch erscheint bei dem Verjährungseinwand der Zeitpunkt des Verjährungsbeginns. Für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist bedarf es der Fälligkeit des Anspruchs. Der Fälligkeitseintritt setzt seinerseits ein bestimmtes oder bestimmbares Datum voraus.  Dabei gilt die Fälligkeit als wesentliche Voraussetzung des Beginns der Verjährung. (Vgl. zum allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Verjährung erst bei Fälligkeit beginnt, im deutschen Recht § 194 Bürgerliches Gesetzbuch).In der Zwangsanleihe wurde jedoch kein Datum für die Fälligkeit der Darlehensrückzahlung bestimmt. Vertretbar wäre unter Umständen die Annahme, dass die Fälligkeit der Rückzahlung und der Verjährungsbeginn mit Abschluss und Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrag eintrat, nachdem dieser 1990 anstelle eines Friedensvertrags geschlossen wurde. Wie oben dargestellt wurde der „2+4 Vertrag“ gerade deshalb nicht als Friedensvertrag bezeichnet wurde, um etwaigen Reparationsforderungen zu entgehen.Für eine solche Annahme könnte sprechen, dass im Jahre 1965 der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhard der griechischen Regierung in Aussicht stellte, „sobald die deutsche Wiedervereinigung unter Dach und Fach sei, werde man die Zwangsanleihe zurückzahlen“. Allerdings erscheint fraglich, ob ein möglicherweise zu einer Entscheidung berufenes Gericht zu der Rechtsauffassung gelangen würde, dass allein die unilaterale Erklärung des Bundeskanzlers von 1965 zur Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs im Jahre 1990 geführt haben könnte.Prof. Hagen Fleischer, Historiker, Universität Athen: „Wie eingangs bereits erwähnt, war Griechenland an den Verhandlungen zum „2+4 Vertrag“ nicht beteiligt. Beim Vertrag, der 1990 schließlich unterzeichnet wurde, strich man das Wort „Frieden“ einfach. Denn ohne Friedensvertrag keine Reparationen.  Der Vertrag hieß nun „2+4-Vertrag“ – ohne auch nur ein Wort über Entschädigungen und den Zwangskredit zu verlieren. Ausgehandelt hatten das Abkommen die DDR, die BRD und die vier großen Siegermächte – Griechenland durfte nicht mitreden. Die  Ansprüche aber sollten aus Sicht der Bundesregierung fortan verwirkt sein. „Herr Kohl, als er zum ersten Mal angesprochen wurde, sagt er: „Jetzt? Na jetzt ist es zu spät“. Also das zu früh/zu spät kommt direkt hintereinander und von griechischer Seit merkt man natürlich die Absicht und ist verstimmt. In einer diplomatischen Note forderte Griechenland 1995 erneut Verhandlungen über die Rückzahlung der Zwangsanleihe, wurde aber kühl abserviert: „Nach Ablauf von 50 Jahren nach Kriegsende … habe die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.“ (https://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-12-03-2015/griechenland-deutsche-schulden.html)Dass Griechenland etwa durch konkludentes Verhalten auf seinen Darlehensrückzahlungsanspruch verzichtet hat, würde voraussetzen, dass Griechenland im Hinblick auf die Geltendmachung des Anspruchs untätig war, während Deutschland berechtigterweise auf die Geltendmachung zur fraglichen Zeit vertrauen durfte. (WD 4 093/13). Eine Verwirkung des Anspruchs scheidet insoweit aber wohl aus, weil Griechenland zum einen immer wieder auf das Bestehen des Anspruchs hingewiesen hat, die Ansprüche 1960 ausgenommen wurden, im Memorandum von 1965 erneut auf die Ansprüche eingegangen wurde und zum anderen die Zahlung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands in Aussicht gestellt wurde, während die Anwesenheit Griechenlands bei den „2+4“ Verhandlungen bewusst vermieden wurde, und es damit seine Ansprüche nicht geltend machen konnte. Die griechische Regierung hat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keinen formellen, endgültigen Verzicht auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen erklärt, sondern immer wieder auf deren Bestehen hingewiesen. Griechische Politiker wie etwa der ehemalige Ministerpräsident Mitsotakis und der damalige Außenminister Samaras forderten Reparationszahlungen. Jahre später bezeichnete der ehemalige griechische Außenminister Avramopoulos die Kriegsschulden als „offen“ ehe sich die neue Regierung um Ministerpräsident Tsipras mit dem Thema befasste. Gegenüber der Bundesregierung von Deutschland hat keine griechische Regierung seit April 2013 derartige Forderungen geltend gemacht.

Fazit

Bislang gibt es zur Frage der Zwangsanleihe keine eindeutige Rechtsauffassung. Es spricht aber einiges dafür, dass der Rückforderungsanspruch rein rechtlich nach wie vor besteht und heute noch geltend gemacht werden könnte.Letztendlich ist es aber für beide Seiten eine moralisch-ethische Frage, wie man sich unter Freunden nach all den Jahren verhält. Auf der einen Seite steht die Verantwortung Deutschlands zu seiner Schuld und seiner Vergangenheit. Auf der anderen Seite sollte die griechische Seite im Rahmen der Völkerverständigung, der jahrzehntelangen deutsch-griechischen Freundschaft, der bislang von Deutschland erbrachten und von Griechenland als Netto-Empfänger erhaltenen EU-Mittel und der langen EU und NATO Partnerschaft beider Länder bedenken, ob die Geltendmachung der Ansprüche nach all den Jahren, zielführend ist.Der gewählte Zeitpunkt für die Geltendmachung wird der Bedeutung des Anspruch und dem ihm zugrunde liegenden Sachverhalt jedenfalls nicht gerecht und dürfte auch in Anbetracht des Zustandes der bilateralen Beziehungen falsch sein.
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Ein Scheitern in der Griechenland Frage würde uns die Geschichte nie verzeihen

Publiziert am 15.März.2015 von Abraam Kosmidis

invest in GreeceÜberlegungen zum Zwiespalt zwischen den unhaltbaren Versprechungen der aktuellen griechischen Regierung aus dem Wahlkampf und der uneinsichtigen Haltung Deutschlands und der Institutionen zur gescheiterten Griechenland-Rettung.


  • Der Euro fällt - die Exporte in der EU steigen, nur profitiert Griechenland kaum davon.
  • Der Ölpreis, Löhne und Gehälter, die Produktionskosten sind auf einem Tiefstand - den griechischen Unternehmen fehlt die Liquidität für Expansion
  • Die EZB hat ein Billionen Ankaufsprogramm für europäische Staatsanleihen aufgelegt - Griechenland ist davon ausgeschlossen.
  • Die Spreads europäischer Anleihen sinken weiter, in Europa werden enorme Geldmassen in den Markt gepumpt - Griechenland kann ohne „Sparprogramm“ jedoch nicht an die Märkte um sich und der Wirtschaft  Liquidität zu verschaffen.
Mit anderen Worten: Die allgemeinen wirtschaftlichen Voraussetzungen in der EU für eine Verbesserung der griechischen Wirtschaft liegen theoretisch zwar vor, doch hindern die besonderen Rahmenbedingungen Griechenland an der Nutzung dieser Vorteile.  Die geopolitische Lage Griechenlands könnte noch ein Ass im Ärmel sein, das jedoch ziemlich ungeschickt genutzt wird.Leider hat sich das Land für den Weg der Abenteuerpolitik, der Konfrontation und der Ungewissheit, just in einem Moment entschieden, als sich in der Wirtschaft Ende 2014 ein erstes -wenn auch geringes- Wachstumssignal abzuzeichnen schien. Ein Weg mit ungewissen politischen und wirtschaftlichen Folgen, erheblichen Folgekosten und insbesondere mit zweifelhaftem Ausgang. Selbst der „Supergau“ namens „Grexit“ ist mittlerweile nicht mehr tabu und wird in Westeuropa als Option diskutiert.Dennoch müssen auch die Partner Griechenlands akzeptieren, dass die aktuelle griechische Regierung mit ca. 36,3 % den politischen Willen der Mehrheit des griechischen Volkes zum Ausdruck bringt, während die Politik der memorandums-konformen Politik der Nea Demokratia mit 27,8% nur auf dem 2. Platz landete und damit abgewählt wurde. Im Parlament hat die jetzige Regierung aufgrund einer Besonderheit des griechischen Wahlsystems, welches der stärksten Partei weitere 50 Sitze zuschlägt, damit die absolute Mehrheit nur um 2 Sitze verfehlt.Der Zwiespalt ist nun groß. Noch größer ist der notwendige Spagat. Einerseits ist offensichtlich, dass es wie bisher nicht mehr weitergehen konnte. Die von der Troika bzw. den „Institutionen“ auferlegte Austeritäts-Politik hatte Land und Leute ohne Aussicht auf Besserung immer weiter in die Verelendung getrieben, weshalb  „etwas“ geschehen mußte. Über dieses „etwas“ und die Wahl der Mittel kann man allerdings unterschiedlicher Meinung sein. Eine Konfrontation mit den europäischen Partnern ist aus der Sicht vieler Griechen jedenfalls der falsche Weg. Das Land scheint nun in der Zwickmühle zwischen den Vorstellungen der Regierung und der Beharrlichkeit der europäischen Partner gefangen zu sein.Während die heutige griechische Regierung mit populistischen Wahlversprechen und diffusen Auswegszenarien an die Macht kam, wurde dem Volk vermittelt, dass es doch noch einen anderen Ausweg ohne Sparpolitik und Troika gibt und dass nur die Staatsverschuldung das größte nationale Problem sei. Andererseits konnten die europäischen Partner bis heute nicht einsehen, dass ihre auf Bestrafung (wegen der angeblichen falschen Zahlen bei der Euroaufnahme) und nicht auf wirkliche Hilfe ausgerichtete Haltung, sowie die permanente Förderung eines Negativklimas gegenüber Griechenland und das ständige Bashing der Presse, falsch ist und zwangsläufig zur Machtübernahme von radikalen Kräften  führen musste.Die Lage ist äußerst ernst, auch wenn sich ein großer Teil der Bevölkerung in Griechenland dessen noch nicht bewusst ist und weiterhin an die Versprechen aus dem Wahlkampf glauben möchte. Der griechische Ministerpräsident hat enorme Schwierigkeiten, die notwendigen Handlungen vorzunehmen, um das Land vor der drohenden Insolvenz zu retten. Fragliche Ansichten, Aussagen und Verhaltensweisen, sowie  unprofessionelles Verhalten lassen darüber hinaus die Lage Schritt für Schritt weiter eskalieren.Die Großversprechen aus Oppositionszeiten können heute von der heutigen Regierungspartei nun schwer wieder rückgängig gemacht werden. Dazu müsste Herr Tsipras sein eigenes politisches Kapital aufs Spiel setzen. Andererseits fehlen schlicht die finanziellen Mittel, um die Versprechen umzusetzen, was aber von Anfang an absehbar war. Es stellt sich deshalb die Frage, ob der Ministerpräsident nun den politischen Preis für die Rückgängigmachung seiner Wahlversprechen bezahlen möchte, oder ob er einen Plan „B“ für die Beschaffung der Geldmittel hat, die für die Einlösung seiner Versprechen erforderlich sind. Regierungsseitig wurde jedenfalls verlautbart, dass es keinen Plan „B“ gäbe.Andererseits haben Griechenlands Gläubiger in den letzten Jahren viele und teils verheerende Fehler gemacht, möchten diese aber nicht zugeben. Dazu verlieren sie jetzt auch noch ihre Geduld mit der „aufsässigen“ neuen griechischen Regierung.  Die Ansicht, dass Griechenland eventuell nicht zur Eurozone gehöre, ist ebenso ein „no go“ , wie etwaige Bemerkungen gegen den griechischen Finanzminister, die unter die Gürtellinie abzielen. Und auch der lapidare Verweis auf die „Pressefreiheit“ als Deckmantel für die seit Jahren anhaltenden unverantwortlichen Verhaltensweisen von Teilen der Presse wird nicht dem Anspruch gerecht, den man von politisch „erfahrenden“ europäischen Partnern erwarten darf.Was wiederum die griechische politische „Elite“ anbetrifft, ist diese lediglich ihren Vorschriften aber nicht den wirklichen Umständen gewachsen. Nach den anfänglichen Lobreden auf die neue Regierung, haben sie sich für eine unkontrollierte Panikmache entschieden. Beides dürfte falsch sein.Einen möglichen politischen Ausweg könnte eine Abkehr von radikalen Ansichten und Praktiken der Regierung, hin zu einer realpolitischen mitte-links Politik darstellen. Dazu müsste den Syriza Wählern jedoch zunächst vermittelt werden, dass die Versprechen aus dem Wahlkampf zum größten Teil nicht eingehalten werden können. Ferner müsste eine Abkehr von theoretischen und extremen ideologischen Ansichten erfolgen und Zugang zur Realpolitik gefunden werden, die der schwierigen politischen Lage des Landes gerecht wird.Die Einsicht in die eigenen Fehler der Vergangenheit auf griechischer Seite und die Bereitschaft diese abzustellen, stellt dabei eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn des so notwendigen neuen Denkens dar. Reformen auf nahezu allen Gebieten (Recht, Steuern, Bildungssystem usw.), Konsolidierung des Staatshaushaltes, Bekämpfung von Filz und Steuerhinterziehung, Wirtschaftsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen stellen dabei wesentliche Voraussetzungen dar, die auch ohne die Hilfe der europäischen Partner längst in Angriff hätten genommen und erledigt werden müssen. Die jetzige Regierung könnte für all diese Reformen stehen und diese glaubwürdig vermitteln, nachdem sie für die Politik der vergangenen drei Jahrzehnte keine Verantwortung trägt. Gleichzeitig müsste den europäischen Partnern in vernünftiger Weise vermittelt werden, dass eine Kehrtwendung in der europäischen Griechenlandpolitik zwingend notwendig ist.Die Einsicht in die eigenen Fehler der Vergangenheit seitens der Partner und Gläubiger Griechenlands bedeutet zunächst das Eingeständnis, dass die bisherigen Rettungsmaßnahmen zu keiner Verbesserung sondern zu einer Verschlechterung der Situation Griechenlands geführt haben. Immer neue Schulden aufzunehmen, um alte abzahlen zu können, löst das Problem nicht, sondern verschleppt es nur. Ferner sollten die Partner zur Einsicht gelangen, dass die auferlegte rigide Sparpolitik / austerity gescheitert ist. Nur Überschüsse aus Staatseinnahmen, welche aus Realwachstum generiert werden, können einen effektiven Abbau des Schuldenbergs ermöglichen. Hierzu sind aber Investitionen in die griechische Wirtschaft und nicht deren Demontage wie bisher notwendig.Momentan lässt der stetige Anstieg des Nationalpopulismus jedoch keinen Freiraum für vernünftiges Denken und überlegte Entscheidungen zu. Die Toleranz für Fehler wird dabei immer kleiner, und falls der sogenannte Zyklus des post-diktatorischen Ära (der sogenannten Metapolitevsi)  durch den Niedergang und die Abspaltung Griechenlands vom Westen, Europas und des Euro abgeschlossen werden sollte, wird es uns die Geschichte nie verzeihen.
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Griechenland: Investitionen in Höhe von ca. 20 Mrd. in Infrastrukturprojekte bis 2022

Publiziert am 26.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDem neuen ESPA Programm zufolge, könnte die Förderung von Investitionen sowie neue Finanzierungswege wie öffentlich – private Partnerschaften und projektbezogene Anleihen das heutige Rezessionsbild der griechischen Wirtschaft drastisch ändern und die Beschäftigung wesentlich ankurbeln. Gemäß dem Programm beläuft sich der Gesamtwert der geplanten Projekte für die nachfolgenden sieben Jahre auf 20,1 Mrd. Euro, wovon sich der Rückstand auf 12 Mrd. Euro beläuft und die geplanten Projekte auf 8 Mrd. Euro veranschlagt werden.Von den insgesamt 71 bevorstehenden Vorhaben bis 2022 bezieht sich 34% auf den Energiesektor, 25 % auf U-Bahn – und Straßenbahnnetze und 23% auf den Straßenverkehr. 57% der Infrastrukturprojekte sollen im zweijährigen Zeitraum 2015 – 2016 fertiggestellt werden, zu einem Gesamtwert von 5,8 Mrd. Euro. Einer Studie zufolge werden sich die jährlichen Kosten in Griechenland zwischen 2,5 und 5 Mrd. Euro belaufen, sofern keine Verzögerungen bei der Auftragserteilung entstehen.Der Rückgang von Investitionen bietet jedoch weiterhin Anlass zu großer Sorge – als Anteil am BIP – zumal diese während der Rezessionszeit von 3,6% (2006) auf 1,2 % (2012) geschrumpft sind, mit einem Verlust von 4,3 Mrd. Euro auf jährlicher Basis (Gesamtverlust: 30 Mrd. Euro). Die Investitionen in Griechenland sind durch die tiefe Rezession und den Haushaltseinschränkungen wesentlich beeinträchtigt worden, was zu einer Abnahme von Arbeitsplätzen um 49% an Infrastrukturprojekten führte. Infrastrukturvorhaben werden in Griechenland hauptsächlich durch öffentliche Mittel finanziert, während die Privatbeteiligungen einen Anteil von 10% - 15% der Gesamtinvestition nicht überschreiten. Investitionen sind in Infrastrukturprojekten von entscheidender Bedeutung für Griechenland, mit einem hohen wirtschaftlichen Multiplikator zweifacher Größenordnung (d.h.: jeder aufgewendete Euro für Infrastrukturen erhöht das BIP um jeweils 1 Euro), der zudem den Konsum und die Investitionen in anderen Branchen fördern kann. „In Griechenland zeigt sich derweil eine harte Realität. Die Investitionen in Infrastrukturprojekte sind im Zeitraum 2006 – 2012 aufgrund der Wirtschaftskrise von 3,6% auf 1,2% des BIP gesunken. Dies führte zu einer Abnahme der Beschäftigung in der Baubranche von 49%. Der umgehende Ausbau der Infrastruktur zur Verbesserung der griechischen Wettbewerbsfähigkeit ist absolut notwendig.Die Beschleunigung der Planung von Infrastrukturvorhaben und die Steigerung des Interesses am Standort Griechenland ist damit ein Primärziel.

Finanzierungsquellen

Infolge der Einschränkungen der staatlichen Haushaltsausgaben wird der Schwerpunkt der Finanzierung auf den privaten Sektor verlagert. Dabei kann der Infrastrukturbereich auf drei verschiedene Arten attraktiver werden:
  1. Änderung der Rahmenbedingungen, damit das private Kapital ein positives Risiko – Rendite – Verhältnis aufweisen kann.
  2. Verbriefung von künftigen Einnahmen
  3. Neue Finanzierungsinstrumente, wie Projektanleihen (Project bonds), die auf anderen Kapitalquellen beruhen und die für den Infrastrukturbereich geeignete Renditeerwartungen und akzeptable Risiken der langfristigen institutionellen Fonds zu ihrem Vorteil nutzen.

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QUO VADIS EUROLAND ? Gedanken zur griechischen Strukturkrise und zur europäischen Finanzkrise

Publiziert am 9.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentDie letzten Wahlen in Griechenland haben es gezeigt. Die Bürger sind nicht länger bereit, die untragbaren Lasten ohne Aussicht auf Besserung hinzunehmen. Das auferlegte Sparprogramm in seiner bisherigen Form dürfte nach fünf Jahren damit gescheitert sein. Der Grund dafür dürfte u.a. darin liegen, dass verkannt wird, dass es sich in Griechenland nicht um eine einheitliche, sondern in Wirklichkeit um zwei unterschiedliche Krisen handelt. Fehler wurden auf beiden Seiten gemacht. Es gilt diese jeweils zu erkennen und abzustellen. Dabei wird immer offensichtlicher, dass Europa alternative Lösungen für die Krisenbewältigung benötigt.

Zwei unterschiedliche Krisen statt einer einheitlichen machen die Besonderheit der griechischen Situation aus.

Im Falle Griechenlands wird gerne verkannt, dass es sich eigentlich um zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Krisen handelt.  Wer die die Probleme im Land lösen möchte, muß dies zuerst realisieren. Denn die beiden Krisen sind unterschiedlichen Ursprungs und benötigen deshalb unterschiedliche Behandlungen und Rezepte.Die erste, nationale Krise betrifft das "griechische Drama". Sie ist eine hausgemachte Strukturkrise, bestehend aus Reformstau, Filz, Korruption, Vetternwirtschaft usw. Für dieses nationale Problem hätte Griechenland schon vor Jahren seine Hausaufgaben, auch ohne die Finanzkrise machen müssen. Aber die katastrophale wirtschaftliche Situation im Lande lediglich hierauf zu reduzieren ist gleichermaßen falsch, wie jegliche Sparmaßnahmen abzulehnen.Die zweite Krise, die Finanzkrise dagegen ist ein globales Problem, welches in den USA begann, dann nach Europa schwappte und in Griechenland schließlich das schwächste Glied in der EU fand, um dort dann mit größter Wucht einzuschlagen. Die Finanzkrise hat sich dabei als eine Art „Turbo“ auf die latente Strukturkrise ausgewirkt und die Zersetzungsprozesse der griechischen Wirtschaft und Finanzen enorm beschleunigt. Die beiden Krisen kumulativ machen die Besonderheit der besonders schwierigen Lage in Griechenland  aus.

Griechenland ist für seine Strukturkrise verantwortlich, aber nicht an der globalen Finanzkrise

Die Strukturkrise ist dafür verantwortlich, dass Griechenland als erster Dominostein gefallen ist, weil es aufgrund seiner nationalen Krise das schwächste Glied in der Kette war. An der Finanzkrise ist Griechenland aber nicht schuld und auch nicht für den Dominoeffekt an sich verantwortlich. Die Ursachen hierfür liegen bekannter Weise in den USA. (Stichwort Immobilienblase, Lehman usw). Wie sonst ließe sich erklären, dass auch andere europäische Länder wie Irland, Spanien, Italien, Portugal Spanien etc. unter der Finanzkrise leiden.Nach dieser Feststellung gilt es jeweils die eigenen Fehler zu erkennen, sich diese einzugestehen, um sie danach ändern zu können, denn „Einsicht ist der erste Weg zur Besserung“, wie es so schön im Sprichwort heißt.

Die Fehler Griechenlands bei der Bewältigung der Strukturkrise

Beginnen wir mit den Fehlern in Griechenland: Reformwille im Zusammenhang mit der Strukturkrise ist unverzichtbar. Die Missstände wurden oft genug zu Recht aber meist plakativ gerügt, sollen deshalb hier nicht nochmals aufgerollt werden. Fakt ist, dass die griechische Politik insoweit versagt hat, als sie nicht in der Lage bzw. willens war, diese Missstände zu gegebener Zeit und vor Ausbruch der Finanzkrise abzustellen. Dafür wurden die großen Parteien auch abgestraft.Hier müssen weiterhin Reformen und Privatisierungen durchgeführt, Entflechtungen, Rationalisierungen und Modernisierungen des Staatsapparates stattfinden; Filz, Korruption und Steuerhinterziehung bekämpft und die Staatsfinanzen konsolidiert werden. Hieran führt kein Weg vorbei, wenn man das Land auf eine solide Basis stellen und die Neuverschuldung beenden möchte.In diesem Bereich liegt bislang aber auch die größte populistische Verfehlung der aktuellen Regierung. Soweit Tsipras den Bürgern glauben machen möchte, dass das Land auch ohne die Fortsetzung des Reformkurses aus der Krise kommen könnte, stellt dies unhaltbare Wahlpropaganda dar. Das eigentliche Problem liegt jedoch in der griechischen Gesellschaft selbst, und nicht nur im politischen System. Tsipras verkündete nur in populistischer Weise genau das, was die Griechen in ihrer Verzweiflung hören wollten. Die Griechen wurden dabei nur bedingt getäuscht, vielmehr haben sie sich selbst für den Bruch mit der bisherigen Rettungsstrategie und mit der Regierung, welche diese Strategie vertrat, entschieden.

Die Fehler des europäischen Krisenmanagements

In der EU, dem IWF und der Troika und der übrigen, für die Bewältigung der Finanzkrise Zuständigen auf der anderen Seite wurden drei entscheidende Fehler begangen.
  • Europe ComisionDas europäische Krisenmanagement weigert sich beharrlich, die Verelendung und fehlende Perspektive der griechischen Gesellschaft auf Besserung wahrzunehmen. Land und Leute sind mittlerweile mit einer ausgequetschten Zitrone vergleichbar, ohne dass die Maßnahmen eine nennenswerte Verbesserung herbeigeführt hätten.
  • Der zweite schwerwiegende Fehler ist, dass Investitionen als Voraussetzung für Erholung und Wachstum der griechischen Wirtschaft zu keinem Zeitpunkt und entgegen jeglicher wirtschaftsökonomischer Vernunft Teil des Rettungsplans waren oder sind.
  • Die Hilfsmittel wurden lediglich zur Bankenrettung verwendet, während als Preis dafür, die Zerstörung der wenigen verbliebenen griechischen Privatwirtschaft in Kauf genommen wurde.

Bankenrettung aus Eigeninteresse der Gläubiger

Während in den deutschen Medien vom „Zahlmeister“ der EU die Rede ist, sind von den vielbemühten 240 Hilfs-Milliarden des „Hilfs“ Pakets gerade einmal ca. 10% tatsächlich nach Griechenland geflossen. Das restliche Darlehen wurde dazu verwendet, die Banken mit Kapital auszustatten, damit diese die im Feuer stehenden Staatsanleihen Dritter abkaufen konnten. "Dafür" wurden Sparmaßnahmen (und nicht etwa nur Strukturreformen) von der Troika auferlegt. Die Zeche haben nur die letzten fünf Jahre die Arbeitnehmer und die griechische Privatwirtschaft bezahlt. Das ist weder gerecht noch vernünftig.Wer ein Risiko eingeht sollte vielmehr dafür selbst geradestehen falls es sich realisiert. Nicht so im vorliegenden Fall. Dem Wunsch der Euroretter folgend, wurden die Banken mit dem Argument gerettet dass diese „systemimmanent“ seien. Ziel dieser Aktion war in Wirklichkeit jedoch, dass die Banken mit den Hilfsmilliarden ihrerseits wieder Dritte von deren Risiko auf Rechnung des griechischen Volkes befreien sollten. Natürlich hätte das Geld auch direkt an die europäischen Gläubiger ohne den Umweg über das Darlehen an Griechenland überwiesen werden können, dann wäre es für das Verständnis dessen, was in Wirklichkeit mit den Hilfsmilliarden geschehen ist, einfacher nachvollziehbar gewesen. Aber hätte die angebliche „Rettung“ Griechenlands nicht derart medienwirksam in Szene gesetzt und gleichzeitig das eigene Risiko aus dem Feuer genommen werden können.Zur Kenntnis genommen werden sollte auch, dass die griechischen Krise Deutschland bislang über 100 Mrd. Mehreinnahmen beschert hat, während im Gegenzug bislang ca. 15 Mrd. Euro von Deutschland für Griechenland aufgewendet wurden. Bei den übrigen Beträgen handelt es sich um Bürgschaften, für die Deutschland nur im Falle eine endgültigen Zahlungsunfähigkeit Griechenlands einzustehen hat.Die deutschen Exporte profitieren stark vom schwachen Euro. Die deutsche Wirtschaft profitiert ebenso stark von den niedrigen Zinsen, die im Zuge der Rettung Griechenlands im gesamten Euroraum niedrig gehalten werden, die Kapitalzuflüsse aus dem Euroraum nach Deutschland sind enorm gestiegen, in Griechenland gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte, wie Ärzte und Ingenieure strömen nach Deutschland, usw. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung so. Aber es sollte dann wenigstens auch entsprechend erwähnt und bei den populistischen Milchmädchenrechnungen der verschiedenen ausländischen Medien berücksichtigt werden.

Fehldiagnose der Euroretter

Wie gesagt, es ist richtig, dass Griechenland die Ursachen für seine Erkrankung, sprich durch fehlende Reformen zu gegebener Zeit selbst gesetzt hat. Auf der anderen Seite ist es aber dreist, um im Bild zu bleiben, wenn sich der behandelnde Arzt nun nach seiner Fehldiagnose und Realisierung seines ärztlichen Kunstfehlers darauf beruft, dass der Patient seine Erkrankung ja schließlich durch schlechten Lebensstil selbst herbeigeführt habe. Die "Rettungsmaßnahmen" beruhen offensichtlich auf einer Fehldiagnose, welche zu einer falschen Behandlung des griechischen Patienten führten. Es gehört jetzt Courage dazu, dies einzuräumen und neue Lösungen und Wege zu suchen, statt stereotyp darauf zu beharren, das nur der Patient für seine fehlende Genesung verantwortlich sei, weil er sich nicht an die verordnete Therapie halte.

Die griechische Politik in der Zwickmühle

Ein neues Sparpaket bedeutet neue Sparmaßnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Weder die vorherige Regierung von Samaras konnte, noch die Regierung von Tsipras könnte deren Durchsetzung überstehen. Die Ausweglosigkeit ist allen hinlänglich bekannt; Die Regierung Samaras wurde dafür abgestraft, Herr Tsipras sucht seinerseits die Konfrontation.  Wer glauben mag, dass SYRIZA einknicken und sich dem reinen Spardiktat unterwerfen wird, muss sich nur die tatsächliche Lage der griechischen Gesellschaft und Wirtschaft vor Augen führen: Arbeitslosigkeit bei über 25%, Jugendarbeitslosigkeit bei über 50%, die höchste Zahl der Betriebsschließungen seit Ende des WK II ist in den letzten 4 Jahren erfolgt, die griechische Wirtschaft ist um ca. 25% geschrumpft. Die Staatschulden sind trotzdem weiter gestiegen.  Dass es allgemein mit der nun 5 Jahre dauernden Verelendung des Volkes so auf Dauer nicht weitergehen konnte, ist offensichtlich.Ein Grexit (Greek Euro exit), also der Austritt Griechenlands aus dem Euro, stellt keine wirkliche Alternative dar. Griechenland könnte dann zwar wieder die Drachme einführen, doch  mehr als 260 Milliarden der Schulden wären weiterhin Euroschulden, die Griechenland nicht zurückzahlen könnte. 80% dieser griechischen Gesamtschuld tragen aber vor allem die Steuerzahler der Länder der Eurozone. Im Falle eines Austritts Griechenlands wäre wohl der größte Teil dieses Geldes somit verloren und ein falsches Signal an die übrigen europäischen Krisenländer gegeben.Wer andererseits glaubt, dass Europa auf Griechenlands Wünsche eingehen und massenhaft Euros schicken wird, täuscht sich gewaltig. Die Fronten sind verhärtet.Die wirtschaftliche Lähmung führt deshalb mit unfehlbarer Sicherheit in die Zwickmühle: Entweder es werden alternative Wegen zur Behandlung der Krise und zur Abzahlung der Staatsschulden gefunden, oder es kommt zum Zahlungsausfall. Eine politische Kehrtwende, wie viele denken, kann sich Tsipras kaum leisten. Sollte er neue Sparmaßnahmen ankündigen und damit seine Wahlversprechen brechen, würde dies wohl sein politische Aus bedeuten.Deshalb wird derzeit über verschiedene alternative Möglichkeiten zur Abfederung der Belastung Griechenlands bei gleichzeitiger Gesichtswahrung aller Beteiligten gesucht. Stichworte in diesem Zusammenhang sind der Rückkauf von Staatsanleihen durch den griechischen Staat, Verlängerung der Stundung von Tilgung und Zins, Zinssenkung, Ankauf griechischer Anleihen durch EZB im Rahmen des SMP Programms usw.

Resümee:

Im Ergebnis hätten für die Durchführung der Strukturmaßnahmen nicht unbedingt (nur) die Banken auf Kosten der griechischen Bürger und der Privatwirtschaft gerettet werden müssen, denn diese Krise ist nicht auf die griechische Strukturkrise zurückzuführen, sondern auf die internationale Finanzkrise.Also warum hat man über Jahre hinweg die wenige verbliebene griechische Privatwirtschaft zerstört anstatt sie zu stützen? Es ist deshalb abwegig, sich nun darüber zu wundern, weshalb Griechenland es nicht aus der Krise schafft, nachdem konsequent die griechische Privatwirtschaft zerstört wurde. Selbst der amerikanische Präsident Barack Obama konnte sich hierzu die Bemerkung nicht verkneifen, dass es keinen Sinn mache,  „Länder, die sich inmitten einer Depression befinden, immer weiter auszuquetschen“ und dass „Eine Wirtschaft, die sich im freien Fall befindet, vor allem eine Wachstumsstrategie braucht“.Hilfe zur Selbsthilfe war hier einmal das Schlagwort. Was ist daraus geworden? Griechenland benötigt Investitionen UND Strukturreformen, aber keine weitere reine Austeritäts.- bzw. reine Sparpolitik die das Land immer weiter in den Abgrund reißt und zwar ohne jegliche Aussicht auf Besserung.Weitere Hilfszahlungen im Sinne des bisherigen Spardiktats sind jedenfalls zum Fenster hinausgeworfen und deshalb viel zu schade dafür. Das erklärte jüngst auch der neue Finanzminister G. Varoufakis. Das Geld sollte vielmehr sinnvoll in den Aufbau der griechischen Wirtschaft investiert werden, wenn man je etwas davon wieder zurück haben möchte.
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Das Wahlergebnis in Griechenland als konsequente Folge des Scheiterns der Verhandlungen zwischen der griechischen Regierung und der Troika im November 2014

Publiziert am 26.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
imageEine Darstellung der dramatischen Abläufe und Hintergründe zwischen der griechischen Regierung und der Troika, welche das Land zur vorzeitigen Einberufung von Neuwahlen führte.Im November letzten Jahres drängte der griechische Premierminister Antonis Samaras nach ca. vierjährigen, hohen finanziellen Opfern auf ein vereinbartes, vorzeitiges Ende des Rettungsplans für Griechenland. Stattdessen führten Unstimmigkeiten mit den Gläubigern zu neuen politischen Unsicherheiten im Lande und verursachten einen Sturm in der Eurozone.Das Scheitern der Verhandlungen am 26. November in Paris löste eine Abfolge von Ereignissen aus, die sich über einen Monat erstreckten und schließlich in vorzeitigen Wahlen mündeten.Das Treffen mit dem griechischen Premierminister und den Mitgliedern des Ministerrates zur Verhandlung eines Austritts aus dem vierjährigen Hilfspaket in Höhe von 240 Mrd. Euro im November/Dezember 2014 war von besonderer Anspannung geprägt. Der IWF bestand noch im Dezember auf weitere Kürzungen und Sparmaßnahmen im Land. Die damalige griechische Regierung lehnte weitere Verhandlungen hierüber ab, nachdem Premierminister Samaras das Einfrieren von Gehältern und Massenentlassungen bereits angeordnet und Sondersteuern auferlegt hatte. Die Durchsetzung weiterer Sparmaßnahmen hätte den politischen Selbstmord von Samaras bedeutet.„Es entstand der Eindruck, als wäre unsere Seite bedeutungslos; Sie werden die Nachprüfung nicht abschließen“, sagte ein griechischer Regierungsvertreter und fügte hinzu, dass nach den Verhandlungen in Paris nun feststand, wer die Entscheidungen trifft. Vertreter des IWF und der E.U. weigerten sich, diesbezügliche Aussagen zu machen.Harte Auseinandersetzungen zwischen Athen und der Troika sind zwar nicht ungewöhnlich, doch die kompromisslose Haltung der Gläubiger im November 2014 war auf eine Tatsache zurückzuführen, die nicht offen zugegeben wird: Es war die Unsicherheit darüber, ob die Regierung von Samaras die für Februar 2015 anstehenden Präsidentenwahl überstehen würde. Hintergrund ist eine Besonderheit des griechischen Wahlsystems, wonach das dreimalige Scheitern der Wahl des Präsidenten automatisch zu Parlamentswahlen führt.Die Gläubiger wollten das Förderprogramm nicht mit der Auszahlung der letzten Tranche in Höhe von 7 Mrd. Euro in Anbetracht eines möglichen Scheiterns der Präsidentenwahl im Februar 2015 und damit einer möglichen Wahlniederlage der Nea Dimokratia bei anschließenden Parlamentswahlen belohnen. Denn es konkretisierte sich immer mehr die Wahrscheinlichkeit, dass hierdurch eine “feindliche” Regierung an die Macht kommen, welche die bislang von Griechenland übernommenen Verpflichtungen aufkündigen würde.Antonis Samaras hatte das Ende der Sparmaßnahmen kaum verkündet, als sich bereits das Unheil für ihn anbahnte. Das Scheitern und der Austritt aus den Verhandlungen der Troika mit der griechischen Regierung –im krassen Gegensatz zu seiner Ankündigung des Endes der Sparmaßnahmen- stellte den griechischen Premierminister Antonis Samaras vor dem griechischen Volk bloß und schwächte ihn vor seinen Wählern, welche in Scharen das Lager wechselten.Bei einem letzten Versuch, sein verbliebenes politisches Kapital noch möglichst optimal zu nutzen, ordnete Samaras im Dezember vorzeitige Präsidentschaftswahlen an, konnte aber ihren Kandidaten nicht durchsetzen, weil sich die erforderliche Mehrheit im Parlament auch nach drei Wahlgängen nicht ergab. Die im Parlament vertretenen Parteien verweigerten dabei die Zustimmung zur Wahl des Präsidenten größtenteils bewusst, um vorzeitige Parlamentswahlen zu ermöglichen.Bei den vorzeitigen Parlamentswahlen vom 25.1.2015 kam es dann auch wie allgemein erwartet. SYRIZA errang mit Antonis Tsipras einen historischen Wahlsieg der Linken mit ca. 36,5%, während die Regierungspartei Nea Dimokratia für den harten Reformkurs mit ca. 28,2% abgestraft wurde.Investoren und Gläubiger befürchten nun eine Rücknahme der in den letzten Jahren eingeführten Reformen durch die Linkspartei SYRIZA, wodurch die Position des Landes geschwächt wird und eventuell sogar ein Austritt aus der Eurozone auf dem Spiel steht. Trotz der plötzlichen Rückkehr Griechenlands ins Rampenlicht, gab es bereits seit Mai deutliche Anzeichen einer Erholung des Landes: das Land war nach vier Jahren der Abstinenz erstmals wieder in den Anleihenmarkt zurückgekehrt, der Haushaltsplan wies nach mehreren Jahrzenten einen Primärüberschuss auf und ein leichter wirtschaftlicher Aufschwung war erkennbar.Dies alles steht nun wieder auf der Kippe, möchte man den Ankündigungen der Syriza Partei Glauben schenken. Wie der Spagat zwischen Verbleib in der Eurozone und Nichteinhaltung bzw. Abschaffung der getroffenen Vereinbarungen mit den Gläubigern geschafft werden soll, ist bislang noch unklar. Es sollen entsprechende Verhandlungen mit den Gläubigern geführt und ein Schuldenschnitt erreicht werden. Ob und ggfls. aufgrund welcher Argumente sich die Gläubiger auf solche Verhandlungen einlassen sollen ist unklar. Zumal es für die Gläubiger viel einfacher gewesen wäre, Antonis Samaras einige Zugeständnisse zu machen und ihm damit bei der Beibehaltung des Reformkurses und den Wahlen den Rücken zu stärken.
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Neues Förderprogramm ESPA : Zuschüsse und Subventionen von 17 Mrd. Euro in Griechenland

Publiziert am 15.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
Europe Comision18 große Investitionsprogramme für Wachstum und Beschäftigung sind von der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2014 – 2020 im Rahmen des neuen ESPA – Förderprogramms genehmigt worden.Die Gesamtinvestition der EU für die entsprechenden Programme beläuft sich über 17 Mrd. Euro. Davon sollen 34.500 kleine und mittlere Unternehmen gefördert und ca. 2.700 neue Unternehmen gegründet werden, während eine Kooperation von 2.000 KMU mit Forschungseinrichtungen zu erwarten ist. Durch diese Förderprogramme soll eine Zunahme von Vollzeitäquivalenten um 16.000 erzielt werden, während 8.000 junge Forscher in förderfähigen Trägern arbeiten können. Der Abschluss der Basisinfrastruktur, insbesondere im Verkehrswesen, soll angestrebt werden, und in diesem Rahmen ist die Konstruktion eines neuen Straßennetzes von ca. 260 km (Transeuropäische Verkehrsnetze) sowie eines Eisenbahnnetzes von 161 km vorgesehen.

Nationale Programme

«Neuregelung der Öffentlichen Verwaltung» Das gesamte Programmbudget beläuft sich auf 377 Mil. Euro, wozu der Europäische Sozialfonds mit 200 Mil. Euro beiträgt.

«Technische Unterstützung»

Das entsprechende Programm beläuft sich insgesamt auf 402 Mil. Euro und zielt auf die Förderung der ordnungsgemäßen Anwendung sämtlicher griechischer Programme ab, die im Rahmen der Investitionen für Wachstum und Beschäftigung durch die Entwicklung der geeigneten Mittel und Verwaltungsverfahren finanziell unterstützt werden.

«Verkehrsinfrastrukturen, Umwelt und Nachhaltige Entwicklung»

Eines der wichtigsten Programme aus finanzieller Sicht mit einem Gesamtbudget von 5,15 Mrd. Euro und einer Mitwirkung in Höhe von 4,33 Mrd. Euro von der E.U. für Eingriffe in den Bereichen der Verkehrsinfrastruktur, der Umwelt und der Energieeffizienz. Die Anwendung des entsprechenden Programms soll erwartungsgemäß zehntausende an Arbeitsplätzen schaffen, wovon 32.000 im Verkehrswesen und ca. 50.000 im Umweltbereich eingeordnet werden. Demnach sollen zusätzliche Infrastrukturen für die wichtigsten europäischen Straßen – und Eisenbahnverbindungen entstehen (Transeuropäische Verkehrsnetze). Das U-Bahnnetz in Athen soll eine enorme Personenanzahl empfangen können und in Thessaloniki sollen Neubaustrecken von 14,40 km konstruiert werden. Zudem ist die Verbesserung der Bewirtschaftung von festen Abfällen und Abwasser vorgesehen, mit einer Steigerung der Recyclingkapazität um ca. 650.000 Tonnen pro Jahr.

«Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmenstätigkeit und Innovation»

Gesamtinvestition: 4,66 Mrd. Euro Förderung des Innovationsbereiches und Stärkung der KMU, insbesondere der Sektoren mit Wettbewerbsvorteil: landwirtschaftliche Lebensmittel, Energie, Lieferkette, Kultur- und Kreativwirtschaft, Umwelt, Tourismus / Kultur, Informations-und Kommunikationstechnik, Gesundheitssektor. Unterstützung von mindestens 1.185 Unternehmen zur Herstellung von neuen Produkten, Anstieg der Bruttowertschöpfung von 9 strategischen Sektoren um 11 Mrd. Euro und Zunahme der Ausfuhren dieser um 1,1 Mrd. Euro. Unterstützung von mindestens 22.500 KMU zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Regionalprogramme

Attika

Die Investitionen zur Förderung des Wachstums und der Beschäftigung belaufen sich insgesamt auf 1,14 Mrd. Euro. Ein Anteil von 18% der Investitionen betrifft den Innovationsbereich, die Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnik sowie die Stärkung der KMU in der Region Attika. Erwartungsgemäß sollen 250 Unternehmen mit Forschungseinrichtungen verbunden werden, während 3.800 KMU zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gefördert werden. Es wird mit einer Erhöhung der privatwirtschaftlichen Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovation um 65 % gerechnet. 29% der Investitionen zielen auf die Energieeffizienz und auf Umweltschutzmaßnahme ab, wie z.B. die Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Kultur- und Naturerbe und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zudem werden Hochwasserschutzmethoden sowie die Versorgung mit Trinkwasser hoher Qualität vorgesehen. Ein Anteil von 15% betrifft den Transport und die Verbesserung der regionalen Mobilität, und 25% der Investitionen wird zur Förderung der Kompetenzentwicklung und sozialen Integration dienen, sowie zur Bekämpfung der Armut und Diskriminierung. Zentralgriechenland Die gesamte Höhe der Investitionen beläuft sich auf 190,05 Mil. Euro. Mehr als 14% der regionalen Finanzierung soll zur Verbesserung der örtlichen Wettbewerbsfähigkeit bereitgestellt werden, sowie zur Unterstützung der innovativen Unternehmerschaft und technologischen Investitionen für KMU in Zentralgriechenland. Ein Anteil von 25% der Investitionen betrifft Basisinfrastrukturen zur Förderung des nachhaltigen Verkehrs und leichteren Zugangs zu Erdgasnetzen in Stadtgebieten und Gewerbeparks.

Kreta

Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. 434,8 Mil. Euro. 12% des Budgets wird für den Innovationsbereich und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU vorgesehen. Zudem wird eine jährliche Zunahme der Besuche um 135.000 an kulturellen und touristischen Orten erwartet. Zur Verbesserung der Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung ist ein Anteil von 60 % bestimmt worden.

Thessalien

Die Region Thessalien plant die Realisierung von Investitionen in Höhe von insgesamt 401 Mil. Euro. Mehr als 15% der Finanzmittel sollen zur Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU zur Verfügung gestellt werden. 25% der Investitionen betrifft die bessere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, und ein zusätzlicher Anteil von 25% soll zur Anpassung der Bürgerkompetenz an die regionalen Entwicklungsbedürfnisse beitragen, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit. Mehr als 200 Unternehmensprojekte für Sozialunternehmen sollen erwartungsgemäß gefördert werden.

Epirus

Investitionen in Höhe von 325,8 Mil. Euro. 13% des regionalen Budgets betrifft die Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit, und 40% der Investitionen sollen zur Verbesserung der Abwasserentsorgung und ordnungsgemäßen Wasserversorgung eingesetzt werden.

Ionische Inseln

Gesamtbudget: 226,92 Mil. Euro. Ein Anteil von 40% zielt auf die Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen und privaten Gebäuden ab, und 15,5 % zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswesens und Bewältigung der Verkehrsüberlastung. Westgriechenland Die gesamte Höhe des Förderprogramms beläuft sich auf 491 Mil. Euro. 14% des Budgets betrifft den Innovationsbereich und die Förderung der KMU. 32% ist für die Abfallwirtschaft und Wasserversorgung vorgesehen, und 26% der Investitionen wird der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt.

Nordägais

Investitionen in Höhe von 301,7 Mil. Euro. 13% der Finanzmittel wird für den Innovationsbereich und die Wettbewerbsfähigkeit vorgesehen, 11% zur sozialen Integration und zur Verbesserung der Beschäftigung, 42% soll die Abfallverwertung fördern und 20% des Budgets soll zur Verbindung zwischen den Inseln und dem Festland beitragen.

Südägais

Die Gesamthöhe der Investitionen beläuft sich auf ca. 168 Mil. Euro. Mehr als 13% der Finanzmittel soll zur Förderung der KMU bereitgestellt werden, zur Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnik, zur Stärkung des Innovationsbereiches und der Wettbewerbsfähigkeit. 17% ist für die soziale Integration vorgesehen und ein Anteil von 15% wird insbesondere zur Bekämpfung der alltäglichen Probleme auf den kleinen Inseln der Region bereitgestellt, in Bezug auf die Umwelt, das Verkehrswesen, die Bildung und Gesundheitsversorgung.

Zentralmakedonien

Das Gesamtbudget beläuft sich auf 711,8 Mil. Euro. Mit 14% soll die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. 60% der Finanzmittel wird für die „grüne“ Mobilität bereitgestellt, zur Sicherung der soliden Verwaltung in den Natura-2000-Gebieten und zur Förderung der Energieeffizienz zur Weiterentwicklung des Seeverkehrs, zur Bewältigung der Verkehrs-und Umweltverschmutzungsprobleme sowie zur Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen und der Modernisierung der Verkehrsnetze und der Wasserversorgung. 23% der Fördermittel sollen in der Bildung und Verbesserung der Arbeitsbeschäftigung investiert werden.

Ostmakedonien und Thrakien

Das Förderprogramm beläuft sich auf 406 Mil. Euro. 14% der Investitionen sollen den Forschungsbereich und die Geschäftsverbindungen zur Unterstützung des Innovationsbereiches und der Gründung von neuen Unternehmen fördern. 53% der Finanzmittel betrifft den Energiesektor / Energieeffizienz sowie die Umweltprioritäten, und ein Anteil von 18% ist für das Bildungswesen und Gesundheitseinrichtungen vorgesehen.

Westmakedonien

Das Gesamtbudget des Förderprogramms beläuft sich auf 264,5 Mil. Euro. 15% der Fördermittel soll zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU beitragen, 50% des Budgets wird zur Förderung des nachhaltigen Verkehrswesens beitragen und 30% soll in der Unternehmerschaft investiert werden.

Peloponnes

Die Fördermittel belaufen sich insgesamt auf 270,3 Mil. Euro. Ein Anteil von 15% soll zur Förderung des Innovationsbereiches bereitgestellt werden.
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Die tragische Realität

Publiziert am 12.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDas Dilemma der bevorstehenden Parlamentswahl in Griechenland lässt die Bevölkerung zwischen Wut und Angst schwanken: Wut aufgrund der Wirtschaftspolitik der Regierungskoalition aus Konservativen (Nea Dimokratia) und Sozialisten (PASOK), und Angst vor der Wirtschaftspolitik der radikalen Linkspartei SYRIZA. Mittlerweile ist es offensichtlich, dass ein gut informierter Bürger anders als ein unzureichend Informierter wählt. Es ist in der Tat höchste Zeit, dass jemand die Verantwortung übernimmt und dem griechischen Volk die Wahrheit mitteilt, sodass tiefgreifende Veränderungen zur Normalisierung des Landes durchgeführt werden können.Ein kürzlich erschienener Artikel des Professors an der Universität von Piräus, Herrn Theodoropoulos, enthält eine detaillierte Aufstellung der Fakten, welchen das griechische Volk ausgesetzt ist. Im Jahr 2008, d.h. ein Jahr vor dem Eintritt der Finanzkrise, belief sich die Gesamtanzahl der Beschäftigten in den produzierenden Branchen auf 3,74 Mil. Im Jahr 2013 fiel diese Zahl um 25,5 % auf 2,78 Mil. Der Sektor ist von wesentlicher Bedeutung, weil die dort beschäftigten Arbeitnehmer ihre Steuern und Abgaben ordnungsgemäß entrichten und somit zur Lohnzahlung der Staatsbeamten sowie zur Förderung der Rentenkassen maßgeblich beitragen. Innerhalb der fünfjährigen Rezession ist in der Anzahl der unproduktiven Konsumenten (Staatsbeamte und Rentner) hingegen prinzipiell keine Veränderung festgestellt worden. Die Anzahl der staatlichen Beamten ist zwar gesenkt worden, dafür nahm aber die Anzahl der Rentner deutlich zu.Eine Fortsetzung dieser Verfahrensweise ist unbestreitbar ausweglos. Immer weniger produktive Arbeitnehmer haben die Kosten für Rentner und Staatsbeamte zu tragen. Da aber die Anzahl der unproduktiven Konsumenten konstant geblieben ist, hat sich die Kostenlast für jeden einzelnen produktiv Beschäftigten dementsprechend erhöht.Die Zunahme der Staatsbeamten oder die Rentengewährung an Fünfzigjährige oder gar an jüngere Personen war definitiv keine verantwortungsvolle Vorgehensweise. In den Rezessionsjahren hat die Anzahl der pensionierten Staatsbeamten um 234.000 zugenommen, bei einem Durchschnittsalter von 56,7 Jahren.Die Staatsverschuldung belief sich im Jahre 1999 auf 122 Mrd. Euro. Heute, und trotz des PSI, beträgt diese 322 Mrd. Euro. Während desselben fünfzehnjährigen Zeitraums finanzierte der Staat die Sozialversicherungen mit 200 Mrd. Euro. Die gesamte Verschuldungszunahme ist damit auf das Versicherungssystem zurückzuführen. Griechenlands früherer Wirtschaftsminister, Stefanos Manos, hatte einen innovativen Vorschlag für das Versicherungssystem vorgelegt: eine monatliche Garantierente in Höhe von 700 Euro mit 67 Jahren bei Abschaffung sämtlicher Rentenbeiträge und Zusatzrente mit individuellen Rentenverträgen. Die Abschaffung sämtlicher Rentenbeiträge würde eine enorme Schockwirkung des Wachstums hervorrufen. Während den Wahlkampfzeiten hört man oft, dass die Lösung in der Steigerung der Beschäftigungsquote liegt, was im Prinzip nicht falsch ist; dafür werden jedoch Investitionen benötigt, oder eine Art Abschaffung der permanenten Beiträge. Investitionen benötigen wiederrum Geldmittel. Geld wird jedoch für Beiträge und Steuern ausgegeben, sodass die unproduktiven Konsumenten gefördert werden können. Somit bleiben keine Mittel für Investitionen übrig. Beide Regierungen, sowohl PASOK als auch Nea Dimokratia haben sich in den fünf Jahren weder getraut, den aufgeblähten und unproduktiven Verwaltungsapparat anzutasten, noch mit dem Versicherungssystem in Konfrontation zu treten, sodass der produktive Bereich der Wirtschaft vernichtet worden ist. Es gibt bisher kein Anzeichen dafür, dass Nea Dimokratia nach einem Wahlsieg ihre Politik ändern wird. Die radikale Linkspartei SYRIZA verspricht wiederrum eine Förderung der unproduktiven Konsumenten, indem sie die Einstellung neuer Staatsbeamte fortsetzt, Gehälter und Renten erhöht und Vorruhestandsrenten sichert. Hieraus ergibt sich leider eine zwingende politische Logik: die Anzahl der unproduktiven Konsumenten überschreitet die Anzahl der produktiv Beschäftigten.

Der produktive Sektor sollte deshalb folgende Maßnahmen verlangen:

  1. Die unmittelbare Aufhebung sämtlicher, unnötiger Staatsausgaben.
  2. Die Abschaffung der unentgeltlichen Frührenten.
  3. Die Abschaffung sämtlicher Steuern zu Gunsten Dritter, welche Investitionen verhindern (die Steuern zu Gunsten Dritter begünstigen hauptsächlich die Rentenzahlungen der privilegierten Klassen).
  4. Die tiefgreifende Analyse des Versicherungssystems.
Darüber hinaus können auch weitere Maßnahmen von einer Regierung getroffen werden, die auf das wirtschaftliche Wachstum und die produktive Beschäftigung abzielen. In der vorstehenden Argumentation ist der Schwerpunkt der Verhandlungen über die Höhe der Verschuldung nicht einbezogen worden, zumal diese und ihre Tragfähigkeit in Bezug auf die in der Aufstellung abgebildeten, tragischen Realität nebensächlich sind. Das Problem der Staatsverschuldung kann nur bewältigt werden, wenn ein neuer Weg eingeschlagen wird. Die Verhandlungen mit den Gläubigern, von denen hier immerzu die Rede ist, erfolgen lediglich zur Schonung der unproduktiven Konsumenten, oder anders ausgedrückt: der Kunden sämtlicher Parteien. Die Bestrebungen sowohl der Regierung als auch der Opposition sind diesbezüglich identisch. Notwendig ist eine innere Auseinandersetzung der Bürger mit sich selbst, um die Realität zu akzeptieren und dementsprechend handeln zu können.
Entwicklung der Beschäftigtenzahl des Produktionssektors, der Zentralregierung und Pensionäre
(in Mil.)
Gesamt- beschäftigungArbeitnehmer des Produktions- sektorsSelbstständigeGesamt-beschäftigte des Produk-tionssektorsZentralregierungPensionäreUnproduktive Konsumenten
20054.443,52.017,01.609,73.626,7826,82.503,83.330,6
20064.527,52.037,01.631,63.668,6858,82.526,83.384,6
20074.564,02.077,81.612,93.690,7873,32.568,23.441,5
20084.610,52.126,31.614,33.740,6869,92.601,03.470,9
20094.556,02.080,11.607,13.687,2868,82.638,43.507,2
20104.389,71.970,11.562,83.532,9856,02.649,43.505,2
20114.054,31.772,91.477,93.250,8813,52.686,03.499,5
20123.694,91.589,61.353,92.943,5751,42.700,03.451,4
20133.513,21.490,61.293,52.784,1723,12.757,83.480,9
 
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Alpha Bank: Stärkstes Wirtschaftswachstum in Griechenland

Publiziert am 8.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceDie Ankündigungen der Griechischen Statistikbehörde ELSTAT bestätigen erneut das spürbare Wachstum der griechischen Wirtschaft seit Beginn des Jahres 2014. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Sommerquartal um 0,7 Prozent, der Privatkonsum um 1,3% und die Investitionen um 12,3 %. Den Mitteilungen des griechischen Bankinstitutes „Alpha Bank“ zufolge, stellte die enorme Zunahme der Touristenströme einen wesentlichen Bestandteil des Aufschwungs dar, mit einem Anstieg der Auslandsankünfte um 22,2 %, der Einnahmen um 11,1 % und einer Zunahme der Arbeitsplätze um 0,3 % (Schaffung von ca. 91.500 Arbeitsplätzen). Die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums auf 1,9 % im dritten Quartal war in der Tat beindruckend; am bemerkenswertesten erscheint jedoch die Tatsache, dass der Hemmungsfaktor des Wachstums nicht auf die Inlandsnachfrage, sondern auf die Inlandsproduktion zurückzuführen ist. Ferner nimmt gemäß Alpha Bank die Unsicherheit aufgrund der langwierigen Verhandlungen mit der Troika immer größere Ausmaße an, wodurch die Erwartungen auf gute Perspektiven der griechischen Wirtschaft geschwächt werden und das Wachstum gefährdet wird. Alpha Bank betont, dass Troika ihre Verhandlungen in einer Weise ausführt, als würde Griechenland am Rande der wirtschaftlichen Destabilisierung stehen, und trägt zweifelhafte Vorwürfe bezüglich einer Nichteinhaltung der Reformen vor. Vielmehr sollte das positive Wirtschaftsklima erhalten bleiben und gefördert werden, um Griechenland aus der Rezession und Arbeitslosigkeit helfen zu können. Das griechische Bankinstitut vertritt zudem die Auffassung, dass die Verlagerung der Ressourcen von den geschützten Sektoren zu den extrovertierten Wirtschaftszweigen keinesfalls in diesem Jahr realisiert werden kann, unabhängig davon wie viele Reformen eingeführt werden. Das grundlegende Inkompatibilitätsproblem spiegelt sich nicht nur in der Qualifizierung der Arbeitskräfte wider, sondern auch in der griechischen Unternehmungslust selbst.Trotz der kurzsichtigen Politikansätze seitens der Troika und sämtlicher Vorurteile der Gläubiger, befindet sich Griechenland nach enormen Anpassungsbemühungen in einer vorteilhaftesten Position als die weiteren Länder des Südens. Die Möglichkeit zur Nichtfinanzierung eines solchen Landes ist daher sehr gering, zumal dieses starke Perspektiven zur Stabilisierung und Erhaltung des Primärüberschusses auf 3% des BIP aufweist.
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Neue Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten

Publiziert am 7.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDas griechische Umwelt – und Finanzministerium hat die erste Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten beschlossen. Für den gesamten Verlängerungszeitraum ab dem 8. Februar 2015 bis zum 8. Februar des nachfolgenden Jahres werden dieselben Abzahlungsmöglichkeiten gelten, und insbesondere die 60 Monatsraten, die auch für heutige Antragseinreichungen vorgesehen sind. Zudem wird die Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen vom zuständigen Bauingenieur um 6 Monate verlängert.Demnach ist der Bauingenieur verpflichtet, die elektronische Einreichung der notwendigen Dokumente innerhalb von 2 Jahren ab dem gesetzmäßigen Stichtag abzuschließen.Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel hat zur Erteilung der Verlängerung die entsprechende gesetzliche Regelung bereits vorgenommen, wobei das bislang wirksame Gesetz (Nr. 4014/11) durch das Gesetz 4178/13 ersetzt worden ist. Den Angaben des Umweltministeriums zufolge sind bis heute 805.682 Schwarzbauten unter Anwendung beider Gesetze bereits angemeldet worden.
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