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Grünes Licht vom obersten griechischen Verwaltungsgericht für den Betrieb der Goldmine auf Chalkidiki

Publiziert am 23.April.2013 von Abraam Kosmidis

Mit seiner jüngsten Entscheidung hat das oberste griechische Verwaltungsgericht den Weg für den Betrieb der Goldmine auf Kassandra / Chalkidiki endgültig geebnet.

Konkret hat der fünfte Senat mit seinem Beschluss  1492 / 2013 den Antrag von 29 Bewohnern auf  Chalkidiki abgelehnt und den Anträgen der Berbaugesellschaft „Ellinikos Chrysos AEMBX, des Verbandes der Bergwerkunternehmen, sowie des Zentrum für Beschäftigte zur Fortsetzung des Abbaus stattgegeben.Ferner wurden die Rekultivierungsmaßnahmen für das Sumpfgebietes  in der Gemarkung  „Olympiada“ durch die Betreibergesellschaft „Ellinikos Chrysos AEMBX“ (Griechisches Gold AEMBX) genehmigt.

Mit  ihrem Antrag begehrten die Bürger die Aufhebung des Ministerialbeschlusses vom 26.7.2011, durch welchen die Umweltauflagen bezüglich des Betriebs der Goldmine in Kassandra (die Gemeinden Arnea, Panagia , Stagira – Akanthou und Aristoteles) genehmigt worden waren, als verfassungswidrig.

Die Richter haben sämtliche Argumente der Bewohner als unbegründet abgewiesen und sehen die Umweltauflagen in verfassungsrechtlicher, archäologischer,  forst- und gewässerschutzrechtlicher Hinsicht als auch die Europäische Gesetzgebung bezüglich der Umweltverträglichkeit (europäische Vorschriften zum Schutz der Tier-und Pflanzenarten, der Lebensräumen usw.) in angemessener Weise berücksichtigt und eingehalten.

Der Senat hat zudem beschlossen, dass  die umstrittene Studie genügend begründet sei  und dass es zu keinen Spätfolgen durch Umweltverschmutzung aufgrund des des Betriebs der Goldmine kommen wird. Ferner wurde angemerkt, dass die vorgesehenen nationalen und gemeinschaftlichen Verfahren eingehalten worden sind. Das gewählte Schwebeschmelzverfahren (Flash Smelting) bei gleichzeitigem Ausschluss der Verwendung von Cyanid oder Cyanidverbindungen wurde zudem als richtig und zeitgemäß bewertet.

Durch den Gerichtsbeschluss eröffnen sich indes wirtschaftliche Vorteile für die Region, da durch die Investition 1300 neue Arbeitsplätze geschaffen werden, welche größtenteils von den Anwohnern besetzt werden sollen.  Darüber  hinaus werden auch weitere wirtschaftliche Effekte durch den Betrieb der Goldmine, sowohl zugunsten der nationalen als auch der örtlichen Wirtschaft erwartet. So im Bereich des regionalen Wachstums, bei der Verringerung der Arbeitslosigkeit, bei der Exportzunahme, und natürlich bei den Steuereinnahmen, welche durch die Besteuerung der Goldminenbetreiber entstehen werden.

Weiteren Ausführungen des obersten Verwaltungsgerichts zufolge wurden beim Erlaß  der angefochtenen Entscheidung sowohl die Besonderheit als auch der Bedarf der entsprechenden Erzgewinnung im Einklang mit den von den verschiedenen Raumordnungsverfahren vorgesehen Verfahren abgewägt. Sämtliche Umweltbelastungen der Gegend wurden begutachtet und Maßnahmen zur Verhinderung oder Beschränkung vorgesehen.

Hierzu zählen u.a.

a) die Rekultivierung der Landschaft in Bezug auf ältere Bergbautätigkeiten,

b) die Überprüfung bezüglich der ordnungsgemäßen Einhaltung sämtlicher Umweltbedingungen, und

c) die Übernahme von sozialen Tätigkeiten zugunsten der Ortsgemeinschaft, sowie

d) die Verpflichtung zurEinstellung von Arbeitskräften aus dem lokalen Arbeitsmarkt

Zu den Bodenschätzen Griechenlands haben wir bereits in der Vergangenheit berichtet, so u.a. in einem Beitrag unter

https://rechtsanwalt-griechenland.de/blog/wp-admin/post.php?action=edit&post=725