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Neues Förderprogramm in Griechenland

Publiziert am 29.Juni.2017 von Abraam Kosmidis

Förderprogramm in GriechenlandVerarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.

Potenzielle Begünstigte

Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):
  • Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
  • Milch
  • Eier
  • Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
  • Futtermittel
  • Getreide
  • Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
  • Wein
  • Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
  • Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
  • Arznei-und Duftpflanzen
  • Samen & Vermehrungsmaterial
  • Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)

Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben

Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €. Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.

Förderhöhe:

Zwischen 40% und 50% je nach Region. Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.


Endlich Neues Förderprogramm ESPA 2015 in Griechenland

Publiziert am 12.Oktober.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandAm 1. November wird nach einer 11-monatigen Verzögerung die Umsetzung der vier ESPA-Programme 2014 – 2020 erwartet. Wie auch der für das ESPA-Programm zuständige Staatssekretär, Alexis Charitsis bestätigt, hat die Umsetzung des Förderprogramms bereits begonnen. Nach der Vorveröffentlichung erfolgen die öffentliche Konsultation dieser sowie die ordnungsmäßige Ladung für die vier Unternehmensprogramme, welche in den kommenden Tagen angekündigt werden, sodass die Interessenten am 1. November ihre Anträge einreichen können.

1.Höhe der verfügbaren Fördermittel des neuen ESPA-Programms

Die Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 19,7 Mrd. Euro, mit Möglichkeit zu einer Erhöhung um 2 Mrd. Euro. Derzeit diskutiert zudem die EU-Kommission eine eventuelle Änderung der Konditionen, sodass keine nationale Beteiligung für die Projekte benötigt wird.

2. Förderfähige Bereiche

  • Unternehmertum – Innovation – Wettbewerbsfähigkeit
  • Neuregelung der Staatsverwaltung
  • Umwelt – Beförderungen
  • Schulung – Ausbildung – Beschäftigung
  • Entwicklungsprogramm für Landwirtschaft
  • Förderung der Fischereiindustrie
Zur Förderung des Unternehmertums zielt das Programm auf die Privatinitiative ab, während auch alle 13 Regionalprogramme beitragen werden.

3. Förderfähige Bereiche durch das Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ in Bezug auf Privatinitiativen

Der Forschungs-und Innovationsbereich, Informations-und Kommunikationstechnologien, Landwirtschafts-und Ernährungsbereich, Energieerzeugung und Einsparung, Logistikkette und Materiale, Umweltindustrie und Kreativwirtschaft (z.B. das griechische Design) sowie der Umwelt-Tourismus und Gesundheitssektor gehören zu den zuschussfähigen Bereichen.

Ausführlicher:

  • Tourismus
  • Landwirtschaftlicher Ernährungsbereich
  • Logistik
  • Umweltindustrie
  • Materiale – Konstruktionen
  • Arzneimittel – Gesundheit
  • Energieerzeugung-und Einsparung
  • Informations-und Kommunikationstechnologien
  • Kreativwirtschaft – Kultur
  • Exportunternehmen
  • Zertifizierung von Agrarerzeugnissen
  • Jung-und Frauenunternehmen
  • Förderung und Promotion des Tourismus
  • Energieeinsparung
  • Recycling – Abfallverwertung
  • Innovation

4. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums beläuft sich insgesamt auf 5,2 Mrd. Euro. Es zielt auf die Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit komparativem Vorteil und exportorientierte Investitionen zur Besserung der Effizienz und Produktivität des Agrarnahrungsmittelsystems und der landwirtschaftlichen Betriebe. Das entsprechende Programm sieht zudem auch die Förderung von Verarbeitungs-und Handelsunternehmen.

5. Eröffnungsprogramme des neuen ESPA

Heraufstufung von Kleinstunternehmen sowie von bereits bestehenden Kleinunternehmen durch Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten. Das Programm zielt auf die Förderung bereits bestehender Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, die sich in den acht (8) strategischen Schwerpunktbereichen des neuen ESPA-Programms 2014-2020 betätigen: Logistikkette, landwirtschaftlicher Ernährungsbereich / Lebensmittelindustrie, Kultur-und Kreativwirtschaft, Materiale / Konstruktionen, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologie und Gesundheitssektor. Das Gesamtbudget des Förderprogramms für Unternehmen beläuft sich auf 130 Mil. Euro.
  • Zwei Ausschreibungsabläufe mit einem Budget in Höhe von 65 Mil. Euro
  • Förderung von Investitionsplänen eines Gesamtbudgets von 20.000 € bis 300.000 €.
  • Festsetzung des Förderanteils der Investitionspläne auf 50% des gesamten Investitionsbudgets
  • 18 – oder 24monatige Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses.
  • Möglichkeit zur 40%-iger Anzahlung des gewährten Zuschusses gegen einem gleichwertigen Garantieschreiben.

Förderfähige Bereiche:

Gebäudeeinrichtungen

Modernisierung des Maschinenbaus, Beschaffung – Beförderung und Einrichtung von Maschinenanlagen: Kauf von mechanischer Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmensbetriebs, Erwerb sonstiger Ausrüstung (z.B. Regale, Möbel, Kopiergeräte) sowie elektronischer Ausstattung und Hardware (Computer, Drucker usw.).

Know-How Rechte

Zertifizierung von Verwaltungssystemen, Umplanung und Zertifizierung von Betrieben und Produkten durch organisationstechnische Innovation, Umstrukturierungsmaßnahmen, Neufestlegung des Produkts / Dienstleistung mit Bewertung von Designmethoden, Planung, Entwicklung und Anwendung von Verwaltungssystemen.

Kosten zum technologischen Update

Kosten zur Softwareeinrichtung und Ausbildung des Personals in Bezug auf die vom Unternehmen eingesetzten Systeme, Promotion – Förderung und Untersuchung von Ausweitungsmöglichkeiten in neuen Märkten oder Auslandsmärkten. Maßnahmen zur Promotion – Förderung in Zielmärkte, Werbekosten, Messebeteiligungen usw. Beratungsvergütungen, technische Unterstützung und Beratungsdienstleistungen, Orientierungshilfe für Unternehmen zur Besserung der Organisation und Produktivität dieser, zur Unterstützung der innovativen und technologischen Unternehmerschaft sowie einer verbesserten Marktorientierung.

Personaleinstellung Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Ziel der Maßnahmen:

  • Unterstützung der Hochschulabsolventen über 25 Jahre, der Arbeitslosen oder Freiberufler zur Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets.
  • Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Berechtigte Personen: Hochschulabsolventen über 25 Jahre, die während der Antragseinreichung:

  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • natürliche Personen sind, die eine Berufstätigkeit ausüben, ohne ein Lohnarbeitsverhältnis zu haben, und sich beruflich als Einzelunternehmen im Rahmen ihres Fachgebiets betätigen oder betätigen werden.
Förderungsbudget: Von 5.000 bis 25.000 Euro (100% Förderung)Förderfähige Berufstätigkeiten & Kosten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Insbesondere betreffen die förderfähigen Kosten:

  • Berufliche Ausrüstung
  • Betriebskosten (Mietzinsen der Gewerbeflächen, Versicherungsbeiträge, Versorgungskosten).
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters)
  • Vergütungen Dritter, allgemeine Ausstattung
Tätigkeitsbudget: 50 Mil. Euro in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro.

Förderung zur Modernisierung von Tourismusunternehmen und zur qualitativen Herausstufung der zu erbringenden Dienstleistungen

Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Anreicherung der erzeugenden Produkte und Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, des strategischen Schwerpunktbereichs des Tourismus, sodass ihre Position sowohl im inländischen als auch im ausländischen Tourismusmarkt verbessert wird. Berechtigte: Bereits bestehende Kleinstunternehmen und mittelgroße Unternehmen, die sich ausschließlich im strategischen Tourismusbereich betätigen. Förderungsbudget: 30.000 bis 300.000 Euro. Förderungsanteil: 50% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähige Tätigkeiten:

  • Modernisierung und qualitative Weiterentwicklung der Gebäudeeinrichtungen und anderer Infrastrukturen
  • Energie-und Wassersparmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produkts mit neuen Dienstleistungen (Erweiterung in alternativen Formen, Maßnahmen für Behinderte usw.)
  • Infrastruktur-und Dienstleistungszertifizierungen
  • Beratervergütungen
  • Lohnkosten des bereits bestehenden oder neueingestellten Personals
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 50 Mil. Euro (in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro).
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Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen durch junge Diplomaten

Publiziert am 29.April.2015 von Abraam Kosmidis
Förderung der Auslandsorientierung griechischer UnternehmenDank einer Initiative des griechischen Unternehmens-und Industrieverbandes (SEB) wird jungen Diplomaten ein Praktikum bei griechischen Exportunternehmen angeboten. Damit soll ihre Auslandorientierung gefördert werden und ihnen das notwendige Know – How vermittelt werden, damit sie im internationalen Wettbewerb bestehen können.Die am Ausbildungspraktikum beteiligten Attachés hatten die Möglichkeit, sich über die Exportverfahren, sowie über die Belange der Marktforschung, sowie über den Zugang zu den Zielländern zu informieren. Ferner hatten sie Gelegenheit, sich einen Einblick in die Vernetzungen von Unternehmen in neuen Märkten und über praktischen Methoden in Bezug auf Kooperationen zwischen Exportunternehmen und griechischen Botschaften im Ausland zu verschaffen.Hierbei handelt es sich nicht nur um ein innovatives Programm, das in Kraft gesetzt und aufgrund der guten Zusammenarbeit des Industrieverbandes mit der Diplomatischen Akademie des Außenministeriums erfolgreich abgeschlossen worden ist, sondern hauptsächlich auch um eine nützliche Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor.Die an diesem Programm teilnehmenden Mitgliedsgesellschaften des griechischen Industrieverbands sind unter anderem: Aluminium of Greece, Hellenic Fine Oils, Intercom Defense, METKA, Papadopoulos E.I., TITAN und Halcor. Die Studiendirektorin der Diplomatischen Akademie und Botschaftsrätin erster Klasse, Frau Sotiria Theocharidi, bedankte sich persönlich bei diesen Unternehmen und betonte zudem, dass diese Zusammenarbeit den Beitrag des Außenministeriums zur Förderung der Auslandsorientierung griechischer Unternehmen, sowie deren Zugang zu ausländischen Märkten verbessern wird.Besonders hervorgehoben wurde die wesentliche Bedeutung des permanenten Informationsaustausches, damit die Bedürfnisse der Unternehmen ausreichend gedeckt werden und sich ihre Stellung im lokalen Markt verbessern kann. Zudem kann die Erkennung von neuen Möglichkeiten zur Schaffung von neuen – oder der Erhaltung von bereits bestehenden Arbeitsplätzen beitragen.Die Minimierung des unternehmerischen Risikos, die Auswirkungen der politischen Entwicklungen sowie die finanziellen Ausmaße als Folge der politischen Entscheidungen sind unter anderem einige der großen Vorteile, welche durch die spezialisierte Informationserteilung der entsprechenden Kooperation den Unternehmen bereitgestellt werden. Die finanziellen Auswirkungen infolge von eventuellen Änderungen der institutionellen Rahmenbedingungen können Bußgelder, Beschlagnahmungen sowie die Teilnahme an Wettbewerben bewirken.Die engen Beziehungen zwischen der Diplomatie und dem Unternehmergeist tragen zudem zur Anerkennung und Bewahrung der griechischen Unternehmen vor finanziellen Risiken bei, wobei das griechische Konsulat demnach als ein qualifiziertes „One – Stop – Shop“ den Bedürfnissen der griechischen Unternehmen nachkommen kann. Dank der rechtzeitigen Bereitstellung von politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Informationen können griechische Exportunternehmen gefestigt werden und somit zum Aufschwung der Volkswirtschaft beitragen.
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Auflage eines Förderprogramms für Klein-Gewerbe auf den griechischen Inseln

Publiziert am 28.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Am Montag, den 27.5.2013 hat das griechische Ministerium für Wachstum und Seefahrt ein neues Programm für die Gewährung von Fördermittel an kleine Unternehmen, die auf den griechischen Inseln Gewerbe treiben, aufgelegt.  Das Budget des Programms beläuft sich auf 80 Millionen Euro.

Das Programm sieht die Gewährung von Darlehen zu günstigen Konditionen vor. Dabei können Beträge i.H.v. 10.000,- bis 30.000,- Euro als Darlehen gewährt werden. Das Darlehen kann als Working-Capital oder zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Es hat eine Laufzeit von 4 Jahren und wird zu einem Festzinsatz von 2,8% ausgereicht. Für Unternehmen mit Sitz auf den griechischen Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern, sowie für Investitionen die auf den Inseln ansässige Unternehmen in anderen Gebieten in Griechenland tätigen, wird das Darlehen zinslos gewährt. Die Darlehen können bis zu 70% der Investitionskosten decken, während die restlichen 30% als Eigenkapital vom Unternehmen eingebracht werden müssen.

Das Programm umfasst sowohl bereits bestehende als auch neue Unternehmen. Förderungsfähig sind Branchen wie Hotel.- und Gastronomiebetriebe, Vermietung von Zimmern und Appartments, Reisebüros und Autovermietungen, Wassersport und maritimer Tourismus, alternativer Tourismus, Lebensmitteleinzelhandel, Souvenir- und Folkloreeinzelhandelsgeschäfte, Galerien, Verarbeitung und Vermarktung von lokalen Produkten, usw.

Förderfähig sind die Ausgaben für:

- Planung und Gestaltung, Renovierung und Sanierung von alten Gebäuden, Anlagen und Aussenbereiche

- Maschinen und Anlagen

- Know-How Rechte und Lizenzen

. Software

- Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen,

- Werbemaßnahmen

- Betriebliche Auslagen (zB Miete - mit Ausnahme der Leasingmieten-, Kosten für Personalaufwand, Gebühren, Materialkosten).

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Investitionen, die zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen beitragen. Zum Beispiel, Erneuerung der Ausrüstung, Upgrade der Innen-und Außenräume, Förderung griechischer Produkte (zB "Greek Breakfast"), Vernetzung und Promotion, Überwachung von Produktionsprozessen, Verkaufstationen für lokalen Produkte, umweltbewußte Modernisierung von Gebäuden, usw.

Ab dem 31. Mai können berechtigte Unternehmen Förderanträge über die Filialen bestimmter griechischer Banken stellen. Anträge werden nach dem Motto „first come first served“ bis zur Erschöpfung des Budgets von 80 Mio. Euro angenommen werden. Die Kredite sollen bis zum 31. Dezember 2013 von den Banken ausbezahlt werden.

Die Darlehen werden ohne Verwaltungskosten für die Kreditnehmer und ohne Eintragung von Sicherheiten (wie z.B. Hypotheken), sondern nur mit persönlicher Garantie einer dritten Person ausbezahlt.

Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen ausgegeben.


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Auf der Jagd nach Investitionen, das Investitionsgesetz 3908/2011 und der Entwurf zu seiner Modifizierung zugunsten strategisch wichtiger Investitionen und Investoren

Publiziert am 25.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

Eine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.

Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.

Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar  2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.

Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:

  • bedingte Deckung der meisten, wirtschaftlichen Bereichen, wie die Tourismusbranche, Verarbeitungsbetriebe, Logistikbereich, Dienstleistungsbranche und weitere Tätigkeiten, Erneuerbare Energiequellen, Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten
  • vorhersehbarer Subventionszuschuss von bis zu 60%
  • Unterstützung bei Steuerentlassungen, Förderungen und Leasingprogrammen
  • Unterteilung in zwei Kategorien von Investitionsplänen : Allgemeine und besondere Investitionspläne
  • keine Notwendigkeit von speziellen Genehmigungen bei Einreichung des Antrages

Einreichungsfrist:

  • nach Abschluss des Ablaufs am 15. Januar 2013 der Antragseinreichungen für die Allgemeinen Investitionsprojekte, besteht die Möglichkeit zur Einreichungen von Vorschlägen über das gesamte laufende Jahr,
  • die Anträge für die Großen Investitionspläne können während des gesamten Jahres eingereicht werden
  • Die Einreichungsfrist von Mitwirkungs – und Vernetzungsplänen lief vom 30. Januar 2012 bis zum 15. Juni 2012

Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.

Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.

Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:

-       die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen

-       die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren               Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.

-       die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne

-       die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens

-       Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition

-       die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen

-       die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung         der Genehmigungsverfahren

-       Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“

-       Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für             sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger

-       die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen


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Neues Förderprogramm ESPA 2013 Zuschüsse und Subventionen in Griechenland

Publiziert am 14.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder  betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.

2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.

A/A

Kostenkategorie

Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes

VERARBEITUNG

TOURISMUS

HANDEL – UND

DIENSTLEISTUNGEN

1.

Gebäude, Einrichtungen und Umgebung

60 %

80 %

60%

2.

Geräte - Ausstattung

100%

100%

100%

3.

Nutzfahrzeuge

15.000€

15.000 €

10.000 €

4.

Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen

100%

100%

100%

5.

Know – How Rechte

20%

20%

20%

6.

Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung

6.000 €

6.000 €

6.000 €

7.

Software - Ausstattung

30.000 €

30.000 €

10.000 €

8.

Konzeption - Promotion

20.000 €

30.000 €

10.000 €

9.

Beratungsdienstleistungen

10.000 €

10.000 €

10.000 €

10.

Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%)

40%

40%

40%

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche

Präfekturen

Öffentliche Subvention

(Kommunale und nationale)

%

Selbstbeteiligung

%

Förderanteil für mittlere Unternehmen %

Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen %

Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen %

Ost-Makedonien – Thrakien

50

60

50

40

Zentral-Makedonien

40

50

60

50

West-Makedonien

40

50

60

50

Epirus

50

60

50

40

Thessalien

40

50

60

50

Ionische Inseln

40

50

60

50

West Griechenland

50

60

50

40

Peloponnes

40

50

60

50

Nord-Ägäis

40

50

60

50

Kreta

40

50

60

50

Zentral-Griechenland

40

50

60

50

Süd-Ägäis

40

50

60

50

Attika

40

50

60

50


3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?

  • 30.000 € bis 300.000 € für verarbeitende Betriebe
  • 20.000 € bis 100.000 € für die Tourismusbranche
  • 20.000 € bis 100.000 € für Handel und Dienstleistungsbranche


4.  Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)

5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.

6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.


7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.

8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.

9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.

10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.

11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.

12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?

Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.


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Förderungsprogramm in Griechenland für kleine- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen ESPA 2007 – 2013

Publiziert am 18.Januar.2013 von Abraam Kosmidis

Neues  Förderungsprogramm zur Unterstützung der  klein- und mittelständischen Unternehmen  in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)

Das  am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca.  456 Millionen Euro bildet  eine   bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung  von Unternehmen in den  Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu   60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)

Ausweislich der   veröffentlichten Informationen  umfasst das Subventionsprogramm  neue  und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen,   als auch bereits Bestehende sofern diese per  31.12.2011  mindestens zwei  Geschäftsjahre ausweisen können.

Förderfähige Kosten

Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie

  • Baumaßnahmen
  • Geräte-Ausstattung
  • Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen
  • Automatisierungssysteme
  • Präsentation und Förderung des Unternehmens nebst dessen Produkten oder Dienstleistungen

Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.

Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich  Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch  Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.

Auf der Grundlage der bekanntgegebenen  Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags

auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche

auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen

auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll  insgesamt  an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:

  • Ost-Makedonien – Thrakien: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Makedonien: 90 Mio. Euro
  • West-Makedonien: 22,5 Mio. Euro
  • Epirus: 22,5 Mio. Euro
  • Zentral-Griechenland: 18 Mio. Euro
  • Thessalien: 22,5 Mio. Euro
  • Ionische Inseln: 22,5 Mio. Euro
  • West Griechenland: 22,5 Mio. Euro
  • Nord-Ägäis: 22,5 Mio. Euro
  • Süd-Ägäis: 15 Mio. Euro
  • Kreta: 22,5 Mio. Euro
  • Attika: 130,5 Mio. Euro

Je nach Alter  des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie  wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für  jede Präfektur vorgesehen.

Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens  und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .

  • 50 % bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis zu 10 Millionen Euro und bis zu 50 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).
  • 40% für mittlere Unternehmen ( Umsatz bis zu 50 Millionen Euro, Guthaben bis zu 43 Millionen Euro und bis zu 250 jährlichen Arbeitseinheiten des Personals).

Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland


Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.

Gemäß den veröffentlichten  Informationen  im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer  gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.

(www.espa.gr)


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Deutsche Unterstützung für Einrichtung eines Fonds zur Mittelstandförderung in Griechenland

Publiziert am 19.Dezember.2012 von Soi Papadopoulou

Positives Klima verzeichnete sich nach einem Treffen zwischen dem griechischen Minister für Entwicklung  Herrn Chatzidakis und dem Bundeswirtschaftsminister Rösler vergangene Woche in Berlin.

Gemäß Pressemitteilungen führten die beiden Minister konstruktive Gespräche insbesondere zur Gestaltung einer künftigen Zusammenarbeit auf verschiedenen Sektoren wobei  die Bereitschaft seitens der deutschen Bundesregierung Griechenland bei der Umsetzung der beabsichtigten Reformen zu unterstützen deutlich zu spüren sei.

Einigkeit bestand zwischen den Ministern hinsichtlich der Einrichtung eines Förderfonds  zum Aufbau des griechischen Mittelstandes  in Griechenland. Der Fond solle nach dem Vorbild der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW Bank)   errichtet werden,    die nach dem Zweiten Weltkrieg bei dem  Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft erheblich beigetragen habe. Die Kapitalisierung des Fonds, worin auch die größte Schwierigkeit bei der Umsetzung liegt, müsse dabei noch eingehend konzipiert werden. Gemäß der Mitteilung beider Minister solle eine Finanzierung vorrangig durch Privatinvestoren sowie bereits bestehende Fonds angestrebt werden.

Auf die Zustimmung des deutschen Wirtschaftsministers  stieß mitunter der griechische Vorschlag zur Bildung einer deutsch-griechischen biministerialen Gruppe von Fachleuten , die regelmäßig die Entwicklung der gemeinsamen Wachstumsprojekte Griechenlands , wie z.B. im Bereich Wettbewerb und Energiepolitik erörtern und  prüfen solle.

Auch die weiteren Treffen des griechischen Entwicklungsministers mit Vertretern des deutschen Kanzleramtes und des Bundesverbandes der deutschen Industrie  verliefen positiv.

Gemäß Pressemitteilungen  spiegelte sich der offizielle Standpunkt des deutschen Wirtschaftsministers Rösler, dass Griechenland sich auf einem festen Reformkurs befinde  bei den weiteren Kreisen der Bundesregierung wieder.  In einer Pressemitteilung erwähnte der deutsche Minister, dass die derzeitigen Entwicklungen  in Griechenland  deutsche Unternehmen zu Investitionen ermutigen. Als aktuelle  Beispiele deutscher Investoren erwähnte er  das Pharmaunternehmen Boeringer Ingelheim, das in sein Tochterunternehmen in Griechenland investierte, als auch  HOCHTIEF die in  Zusammenarbeit mit der europäischen  Investitionsbank  Projekte  im griechischen Straßennetz fortzusetzen  beabsichtige.

Interesse seitens der deutschen Investoren bestehe zudem nach wie vor  für das Energiegrossprojekt HELIOS, wobei anzumerken  sei, dass dieses Projekt vorrangig  als eine Investitionschance und Absatzmöglichkeit  für  deutsche  Unternehmen  betrachtet wird u.a. made in Germany – Produkte in den Energiemarkt einzubringen.

Der griechische Minister Chatzidakis versicherte  in diesem  Zusammenhang und zur Ermutigung  potentieller Investoren, dass die fälligen öffentlichen Verbindlichkeiten an den privaten Sektor(sowohl gegenüber inländischen als auch ausländischen Unternehmen)  in Höhe von derzeit 9 Mio €  innerhalb des Jahres  2013, namentlich bis Juni 2013 beglichen werden sollen. 7 Mio € sollen  dabei gemäß Mitteilung des Entwicklungsministers  bis März 2013 ausbezahlt werden, wobei ab Juni 2013 keine anhängigen Verbindlichkeiten  bestehen sollen.


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Neues Subventionsprogramm für Mai 2012 in Griechenland

Publiziert am 8.Mai.2012 von Abraam Kosmidis

Im Mai 2012 wird in Griechenland im Rahmen des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSPR / ESPA) ein Subventionsprogramm zur Unterstützung kleiner bis mittlerer Unternehmen aufgelegt.

Das Förderprogramm mit einem Gesamtetat von 433,50 Millionen Euro umfasst sowohl bereits bestehende als auch neugegründete Unternehmen der Handels-, Tourismus- und Produktionsbranche.

Auf der Grundlage bereits vorliegender Informationen kann jede Präfektur des Landes entsprechend ihren gesetzten Schwerpunkten die Kategorien partizipierender Unternehmen je nach Geschäftszweck festlegen. Der Etat jedes Investitionsvorschlags beläuft sich

  • auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche
  • auf 30.000 € bis 300.000 € für die Produktionsbranche
  • auf 30.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche

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Fördermittel in Griechenland ICT4GROWTH

Publiziert am 11.April.2012 von Abraam Kosmidis

Bekanntmachung des Förderprogramms ICT4GROWTH zur "Unterstützung von Unternehmen für die Realisierung von Investitionsprojekten im Bereich Entwicklung innovativer und wirtschaftsorientierter Dienstleistungen".

Ziel ist die Förderung unternehmerischer Bestrebungen auf dem Gebiet technologischer sowie gewerblicher Innovation im Wege der Realisierung adäquater Investitionsprojekte mit dem erweiterten Ziel der Entwicklung neuer Dienstleistungen auf den Gebieten:

  • Gesundheit
  • Bildung
  • Gewerbe
  • Werbung
  • Kultur
  • Unterhaltung
  • Tourismus
  • Umwelt
  • Spedition
  • Internet

Förderfähig sind Produkte und Dienstleistungen von und für Endverbraucher und Unternehmen. Auch das Endprodukt sowie eine finale Dienstleistung oder ein Teil eines Gemeinschaftsverbundes sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass das das erschaffene Ergebnis der Investition (Produkt oder Dienstleistung) (mehr …)


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