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Fördermittel in Griechenland ICT4GROWTH

Publiziert am 11.April.2012 von Abraam Kosmidis

Bekanntmachung des Förderprogramms ICT4GROWTH zur "Unterstützung von Unternehmen für die Realisierung von Investitionsprojekten im Bereich Entwicklung innovativer und wirtschaftsorientierter Dienstleistungen".

Ziel ist die Förderung unternehmerischer Bestrebungen auf dem Gebiet technologischer sowie gewerblicher Innovation im Wege der Realisierung adäquater Investitionsprojekte mit dem erweiterten Ziel der Entwicklung neuer Dienstleistungen auf den Gebieten:

  • Gesundheit
  • Bildung
  • Gewerbe
  • Werbung
  • Kultur
  • Unterhaltung
  • Tourismus
  • Umwelt
  • Spedition
  • Internet

Förderfähig sind Produkte und Dienstleistungen von und für Endverbraucher und Unternehmen. Auch das Endprodukt sowie eine finale Dienstleistung oder ein Teil eines Gemeinschaftsverbundes sind förderfähig. Voraussetzung ist, dass das das erschaffene Ergebnis der Investition (Produkt oder Dienstleistung) (mehr …)


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Förderung von Investitionen in Griechenland nach Fördergesetz 3299/2004

Publiziert am 15.September.2009 von Abraam Kosmidis
Das Ziel des neuen griechischen Entwicklungsgesetzes/Fördergesetzes 3299/2004 liegt laut Artikel 1 in "der Kräftigung einer ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung, der Erhöhung der Beschäftigung, der Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft, der Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten, der Förderung neuer Technologien, dem Schutz der Umwelt, der Einsparung von Energie und dem Erreichen einer regionalen Angleichung”. Je nach Art und Umfang einer Investition werden staatliche Förderungsmittel, Leasing-Zuschüsse, Steuerbefreiungen sowie Kostenzuschüsse für neu geschaffene Arbeitsplätze gewährt.Ein Schwerpunkt des Fördergesetzes 3299/2004 liegt auf der Erschließung und Nutzung alternativer Energiequellen. Weitere Anreize für eine Investition in Griechenland insbesondere auf dem Sektor der Solarenergie (Solartechnik, photovoltaische Anlagen, Solarparks) und Windenergie (Generatoren, Windparks) bietet das im Juni 2006 verabschiedete Gesetz 3468 bezüglich regenerativer Energiequellen (”APE”), das u. a. langfristig lukrative Mindestpreise für eingespeiste elektrische Energie garantiert.Der nachstehende Auszug des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 bezieht sich auf die geographische Gliederung der Fördergebiete in Griechenland und den Umfang der Fördermittel für Investitionen auf dem Sektor der regenerativen Energie.

Das griechische Entwicklungsgesetz - Fördergesetz (3299/2004)

Auszug der Artikel 2 und 4(Der vollständige Text des griechischen Fördergesetzes 3299/2004 steht unter der Präsenz des griechischen Wirtschaftsministeriums als Download bereit)

Artikel 2: Gliederung des Staatsgebietes - Förderzonen

1. Zwecks Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes wird das Staatsgebiet wie nachstehend in vier (4) Zonen gegliedert:Zone D umfasst die Präfekturen der Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien, die Gewerbe- und Industriegebiete (Biomihanikes Epihirimatikes Periohes - B.E.PE) des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des griechischen Staatsgebietes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszählung von 1991, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde) und im Bereich des Festlandes das Grenzgebiet in der Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden.Die Zone D wird wie nachfolgend in die Teilzonen D1, D2 und D3 untergliedert:
  • Zone D1 umfasst die grenznahen Gebiete des auf dem Festland gelegenen Teils von Zentral- und Westmazedonien in einer Zone von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbeziehung auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die Präfektur Dodekanes (unter Ausnahme des Gebietes, das mit dem Ministererlass bezüglich des allgemeinen Bebauungsplans der Stadt Rhodos definiert wurde), die Inseln der Verwaltungsbezirke Zentralmazedonien, Thessalien, Ionische Inseln, Festland, Attika, Südägäis und Kreta mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D2 umfasst die Grenzzone des auf dem Festland gelegenen Teils von Ostmazedonien und Epirus in einer Tiefe von 20 Kilometern ab Grenze, unter Einbezug auch der Städte und Gemeinden, deren Verwaltungsgebiete von dieser Zone durchzogen werden, die B.E.PE. des Verwaltungsbezirks Epirus, die Inseln des Verwaltungsbezirks Nordägäis, die Insel Tassos und die Inseln von Ostmazedonien, Epirus, Westgriechenland und Peloponnes mit einer Bevölkerung von bis zu 3.100 Einwohnern gemäß der Volkszahlung von 1991.
  • Zone D3 umfasst die Verwaltungsbezirke Ostmazedonien und Thrazien.
  • Zone C umfasst die Zone Lavrio der Präfektur Attika, so wie diese mit dem gemeinsamen Beschluss 37349/5.11.1991 (FEK B’950) der Minister für Umwelt, Gebietsnutzung und staatliche Projekte, Wirtschaft und innere Angelegenheiten definiert wurde, sowie auch die Bezirke, Präfekturen oder Teilgebiete von Präfekturen des Festlandes, die nicht unter die Zonen D, B und A fallen.
  • Zone B umfasst die Gewerbe- und Industriegebiete (B.E.PE.), die Provinz Langadas und das Teilgebiet westlich des Flusses Axios der Präfektur Thessaloniki und die Provinz Trizinia der Präfektur Attika.
  • Zone A umfasst die Präfekturen Attika und Thessaloniki, unter Ausnahme deren Teilgebiete, die den übrigen Zonen zugerechnet werden.
Investitionspläne zur Erzeugung von Elektrizität aus regenerativen Energiequellen, insbesondere aus Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, Geothermik und Bio-Masse, unabhängig von der installierten Leistung, sowie Investitionspläne zur parallelen Erzeugung von Elektrizität und Wärme fallen unter die Investitionen der Kategorie 4.
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