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	<title>Kommentare zu: Steuern und Kosten bei Kauf und Verkauf in Griechenland</title>
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	<description>Weblog Kosmidis &#38; Partner - Wirtschaftsrecht Erbrecht Immobilienrecht</description>
	<lastBuildDate>Sun, 29 Aug 2010 12:05:14 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Abraam Kosmidis</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steuern-und-kosten-bei-kauf-und-verkauf-in-griechenland/comment-page-1/#comment-100</link>
		<dc:creator>Abraam Kosmidis</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2010 07:17:30 +0000</pubDate>
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		<description>Die anfallende Erbschaftssteuer h&#228;ngt vom Grundst&#252;ckswert ab. Wenn es sich um Grundst&#252;cke handelt, die au&#223;erhalb der Stadtplanung liegen - was Ihr Fall zu sein scheint - so haben diese einen niedrigen objektiven Wert und die Erbschaftssteuer k&#246;nnte null bzw. sehr niedrig sein. Da Sie aber f&#252;r viele Jahre nichts unternommen haben, wird Ihr Mann eine Strafe zahlen m&#252;ssen, sobald er die Erbschaftsannahme durchf&#252;hrt. Die Erbschaftsannahme sollte deshalb so zeitnah wie m&#246;glich erfolgen, damit sich die Strafgelder nicht st&#228;ndig weiter erh&#246;hen. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verf&#252;gung falls Sie weitere Fragen haben sollten. F&#252;r die Durchf&#252;hrung der Erbschaftsannahme steht Ihnen dar&#252;ber hinaus unsere Kanzlei zur Verf&#252;gung.

http://www.rechtsanwalt-griechenland.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die anfallende Erbschaftssteuer h&#228;ngt vom Grundst&#252;ckswert ab. Wenn es sich um Grundst&#252;cke handelt, die au&#223;erhalb der Stadtplanung liegen &#8211; was Ihr Fall zu sein scheint &#8211; so haben diese einen niedrigen objektiven Wert und die Erbschaftssteuer k&#246;nnte null bzw. sehr niedrig sein. Da Sie aber f&#252;r viele Jahre nichts unternommen haben, wird Ihr Mann eine Strafe zahlen m&#252;ssen, sobald er die Erbschaftsannahme durchf&#252;hrt. Die Erbschaftsannahme sollte deshalb so zeitnah wie m&#246;glich erfolgen, damit sich die Strafgelder nicht st&#228;ndig weiter erh&#246;hen. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verf&#252;gung falls Sie weitere Fragen haben sollten. F&#252;r die Durchf&#252;hrung der Erbschaftsannahme steht Ihnen dar&#252;ber hinaus unsere Kanzlei zur Verf&#252;gung.</p>
<p><a href="http://www.rechtsanwalt-griechenland.de" rel="nofollow">http://www.rechtsanwalt-griechenland.de</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: PAPADOUPOLOS</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steuern-und-kosten-bei-kauf-und-verkauf-in-griechenland/comment-page-1/#comment-99</link>
		<dc:creator>PAPADOUPOLOS</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 11:34:35 +0000</pubDate>
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		<description>HALLO,
MANN GRIECHE HAT 1999 IN GRIECHENLAND GRUNDST&#220;CKE GEERBT (MIT 2 GESCHWISTERN) JEDER 6.000 qm + 2x4.500 qm (LANDW. VERPACHTET) ES WURDE BIS JETZT KEINE ERBSCHAFTSSTEUER BEZAHLT. WAS MUSS GEMACHT WERDEN, DASS KEINE STRAFE USW ANF&#196;LLT.
WAS WERDEN AN KOSTEN KOMMEN ? (ERBSCHAFTSSTEUER USW)

GR&#220;SSE</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>HALLO,<br />
MANN GRIECHE HAT 1999 IN GRIECHENLAND GRUNDST&#220;CKE GEERBT (MIT 2 GESCHWISTERN) JEDER 6.000 qm + 2&#215;4.500 qm (LANDW. VERPACHTET) ES WURDE BIS JETZT KEINE ERBSCHAFTSSTEUER BEZAHLT. WAS MUSS GEMACHT WERDEN, DASS KEINE STRAFE USW ANF&#196;LLT.<br />
WAS WERDEN AN KOSTEN KOMMEN ? (ERBSCHAFTSSTEUER USW)</p>
<p>GR&#220;SSE</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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		<title>Von: Anwaltsgesellschaft</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steuern-und-kosten-bei-kauf-und-verkauf-in-griechenland/comment-page-1/#comment-50</link>
		<dc:creator>Anwaltsgesellschaft</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 12:19:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/?p=56#comment-50</guid>
		<description>Sehr geehrte Frau Fitz,

zun&#228;chst m&#246;chten wir uns f&#252;r die Anfrage bedanken und Ihre Frage wie folgt beantworten:

F&#252;r Immobilienk&#228;ufe vor dem Jahre 2006 existieren solche Regelungen in Griechenland nicht. Ein m&#246;glicher Mehrwert wird in diesen F&#228;llen also nicht besteuert. Es f&#228;llt lediglich die Grunderwerbssteuer an.
F&#252;r Immobilien, welche ab dem Jahre 2006 erworben werden, wird die Differenz zwischen dem vom Finanzamt beim Kauf festgelegten Einheitswert und den beim Verkauf jeweils geltenden Einheitswert besteuert. Diese Steuer wird in Griechenland FAY genannt (foros automatou Ypertimimatos). Der Einheitswert wird vom Finanzamt in Griechenland in der Regel deutlich niedriger als der Verkehrswert festgesetzt. Ferner gilt f&#252;r die H&#246;he des Steuersatzes eine Staffelung nach Jahren. F&#252;r die ersten f&#252;nf Jahre betr&#228;gt die Steuer 20%, danach erfolgt eine prozentuale Minderung.

Beispiel: Erwerb eines Hauses im Jahre 2007 zum Verkehrswert von 200.000,- Euro. Vom Finanzamt festgelegter Einheitswert 100.000,-. Verkauf im Jahre 2010 zum Verkehrswert von 250.000,- Euro. Vom Finanzamt im Jahre 2010 zugrunde gelegter Einheitswert 120.000,- Euro. Steuer aus der Differenz aus den Einheitswerten von 2007 und 2010, also Differenz zwischen 100.000,- und 120.000,- Euro = 20.000,- Euro, da Verkauf in den ersten f&#252;nf Jahren erfolgt, bel&#228;uft sich die H&#246;he des Steuersatzes auf 20%, mithin also 4.000,- Euro. Diese Steuer ist vom Verk&#228;ufer zu bezahlen.

Oft ver&#228;ndern sich die Einheitswerte in Griechenland aber &#252;ber Jahre hinweg auch &#252;berhaupt nicht.

Falls Sie weitere Ausk&#252;nfte oder Hilfe ben&#246;tigen, k&#246;nnen Sie sich gerne an uns wenden. 
Wir w&#252;nschen Ihnen viel Freude mit Ihrer Immobilie in Griechenland.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en:

Das Anwaltsteam von Kosmidis &amp; Partner</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Fitz,</p>
<p>zun&#228;chst m&#246;chten wir uns f&#252;r die Anfrage bedanken und Ihre Frage wie folgt beantworten:</p>
<p>F&#252;r Immobilienk&#228;ufe vor dem Jahre 2006 existieren solche Regelungen in Griechenland nicht. Ein m&#246;glicher Mehrwert wird in diesen F&#228;llen also nicht besteuert. Es f&#228;llt lediglich die Grunderwerbssteuer an.<br />
F&#252;r Immobilien, welche ab dem Jahre 2006 erworben werden, wird die Differenz zwischen dem vom Finanzamt beim Kauf festgelegten Einheitswert und den beim Verkauf jeweils geltenden Einheitswert besteuert. Diese Steuer wird in Griechenland FAY genannt (foros automatou Ypertimimatos). Der Einheitswert wird vom Finanzamt in Griechenland in der Regel deutlich niedriger als der Verkehrswert festgesetzt. Ferner gilt f&#252;r die H&#246;he des Steuersatzes eine Staffelung nach Jahren. F&#252;r die ersten f&#252;nf Jahre betr&#228;gt die Steuer 20%, danach erfolgt eine prozentuale Minderung.</p>
<p>Beispiel: Erwerb eines Hauses im Jahre 2007 zum Verkehrswert von 200.000,- Euro. Vom Finanzamt festgelegter Einheitswert 100.000,-. Verkauf im Jahre 2010 zum Verkehrswert von 250.000,- Euro. Vom Finanzamt im Jahre 2010 zugrunde gelegter Einheitswert 120.000,- Euro. Steuer aus der Differenz aus den Einheitswerten von 2007 und 2010, also Differenz zwischen 100.000,- und 120.000,- Euro = 20.000,- Euro, da Verkauf in den ersten f&#252;nf Jahren erfolgt, bel&#228;uft sich die H&#246;he des Steuersatzes auf 20%, mithin also 4.000,- Euro. Diese Steuer ist vom Verk&#228;ufer zu bezahlen.</p>
<p>Oft ver&#228;ndern sich die Einheitswerte in Griechenland aber &#252;ber Jahre hinweg auch &#252;berhaupt nicht.</p>
<p>Falls Sie weitere Ausk&#252;nfte oder Hilfe ben&#246;tigen, k&#246;nnen Sie sich gerne an uns wenden.<br />
Wir w&#252;nschen Ihnen viel Freude mit Ihrer Immobilie in Griechenland.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en:</p>
<p>Das Anwaltsteam von Kosmidis &amp; Partner</p>
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		<title>Von: Lisa Fitz</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/steuern-und-kosten-bei-kauf-und-verkauf-in-griechenland/comment-page-1/#comment-48</link>
		<dc:creator>Lisa Fitz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Oct 2009 08:38:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/?p=56#comment-48</guid>
		<description>Gute Tag, 

ich m&#246;chte ein Haus in Korfu kaufen und w&#252;rde gerne wissen, 
ob und wie lange eine Spekulationsfrist besteht (z.b. BRD 10 Jahre) -
und wie hoch die Besteuerung (und auf welchen Wert - Einheits-oder Verkehrtswert?) dann bei einem Wiederverkauf ist.
Danke.
mfg
Fitz</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Tag, </p>
<p>ich m&#246;chte ein Haus in Korfu kaufen und w&#252;rde gerne wissen,<br />
ob und wie lange eine Spekulationsfrist besteht (z.b. BRD 10 Jahre) -<br />
und wie hoch die Besteuerung (und auf welchen Wert &#8211; Einheits-oder Verkehrtswert?) dann bei einem Wiederverkauf ist.<br />
Danke.<br />
mfg<br />
Fitz</p>
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