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Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland

ImmobilienDie auswärtigen Kapitalströme zum Erwerb von griechischen Immobilien verzeichneten einen steilen Anstieg von 63,4% im ersten Halbjahr 2017. Die Käufer sind vorwiegend an Feriendomizilen und auch an Immobilien im Zentrum der beiden griechischen Großstädte interessiert. Dabei spielt die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung durch einschlägige Internetportale eine tragende Rolle. Gemäß den letzten Daten der Griechischen Nationalbank entspricht der im ersten Halbjahr verzeichnete Aufschwung einem Kapitalzufluss von insgesamt 220 Mil. Euro. Dem entsprechend verzeichneten die ausländischen Investitionen im letzten Jahr eine Zunahme von 45,3 % -sprich 270 Mil. Euro-, während im vorletzten Jahr (2015) ein Rückgang von 36% festzustellen war.Demzufolge kann nun die Ansicht vieler Immobilienmarktbeteiligten, dass sich 2017 als das beste Jahr für den Sektor der Ferienimmobilien seit Beginn der Krise erweisen wird, bestätigt werden. Darüber hinaus erfolgt der hohe Kapitalzufluss auch aufgrund des Programms „Greek Golden Visa“ zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnis an aus Drittländern stammenden Investoren, sofern sich der Wert ihrer Immobilienerwerbe mindestens auf 250.000 Euro beläuft.Luxusferienhäuser mit hohen Standards befinden sich derzeit im Mittelpunkt der auswärtigen Nachfrage, vorwiegend auf berühmten Ferieninseln wie Mykonos oder Santorini. Der kontinuierliche Anstieg der Tourismusströme nach Griechenland soll zudem erwartungsgemäß für eine weitere Zunahme der Nachfrage für Feriendomizile sorgen.Ferner sollte unterstrichen werden, dass das tatsächliche Volumen der ausländischen Kapitalzuflüsse in dem griechischen Immobilienmarkt im Prinzip unbekannt ist, zumal der größte Teil der entsprechenden Transaktionen außerhalb des griechischen Bankensystems erfolgt. Wie auch zahlreiche Makler mit ausländischen Kunden mitteilen, bevorzugt die Mehrheit der Verkäufer die Anweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein im Ausland geführtes Konto. Diese Zahlungstendenz hat nach der Auferlegung der Kapitalkontrollen rasant zugenommen und betrifft die Gesamtheit der Bauunternehmer, wie auch viele Privatverkäufer mit hochwertigen Immobilien.

8 Antworten zu “Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland”

  1. ASK sagt:

    Schön zu hören, dass es bergauf geht! Sehr interessanter Beitrag. Viele Grüße Michael Keulemann von der ASK Steuerberatung Hannover

  2. Heidi Karageorgis sagt:

    Danke fuer Ihren interessanten Beitrag. Ich bin als Diplombauingenieurin und Bauunternehmerin seit 35 Jahren mit eigenem Unternehmen in Chalkis/Euboea taetig und Ihre Analyse stimmt mit meinen Erfahrungen hier vor Ort ueberein. Es scheint sich etwas zu bewegen in den letzten 1-2 Jahren, Gott sei Dank.

  3. Reno sagt:

    Kali merá!
    Wahrscheinlich nicht ganz zum Thema passend:
    Wie werden in Griechenland sogenannte „Tiny House“ von rechtlicher Seite aus gesehen, wenn sie auf einem privaten Grundstück stehen?
    Gibt es eine ähnliche Community wie z.B. in Deutschland oder in Amerika hier in Griechenland?
    Welche Gesetze und Vorschriften werden in einem solchen Fall gelten?
    Vielen Dank!

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Die sogenannten „Tiny houses“ können meines Erachtens entweder als Fahrzeuge oder als fest mit dem Boden verbundenen Bauten betrachtet werden. Im zweiten Fall wäre die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich, unbeachtet der tatsächlichen kleinen Größe des „Hauses“. Für etwaige Rückfragen können Sie uns gerne eine Email an info@kpag.com zukommen lassen.

      MfG
      Themis Tosounidis
      Anwalt, LL.M.

  4. Moritz Bracht sagt:

    Hallo Zusammen, wir hätten eine Frage zum Immobilienerwerb in Griechenland/ Kreta.
    Wir haben kürzlich ein Haus gekauft und warten nun auf die Unterzeichnung des Kaufvertrages. Die Frage die sich uns stellt, ob es sinnvoll ist bei Ehepartnern beide Partner als Käufer eintragen zu lassen. Wie wie hörten, ist es z.B. im Falle des Todes eines Partners dann deutlich einfacher, die Immobilie wieder verkaufen zu können. Aber werden in diesem Fall beide Partner steuerpflichtig- sprich, muss dann von beiden Partnern die jährliche Steuererklärung abgegeben werden? Was würden Sie raten? Beide Eheleute im Kaufvertrag/ Grundbuch oder nur einer?
    Besten Dank für eine Rückmeldung
    Gruß aus Deutschland
    M. Bracht

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Bracht,

      unseres Erachtens würde dies keinen praktischen Unterschied machen, da selbst wenn die Immobilie auf beiden Namen gekauft worden wäre, wäre der andere Ehegatte (Miteigentümer) verpflichtet die Erbschaft zunächst abzuwickeln bzw. seinen Erbanteil von 50% beim Grundbuch einzutragen, bevor der Verkauf der Immobilie möglich sein kann.

  5. michael sagt:

    Ist eine Baugenehmigung in Griechenland erforderlich für den Bau eines Carports (2 Seiten geschlossen) mit einer unterm Carport komplett geschlossen Teil(2 oder 3 qm)??
    Kein Strom,kein.wasser,keine WC,keine schlafmöglichkeit,nur auto und bissel werkzeug
    Danke michael

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      für so eine Konstruktion wäre eine Baugenehmigung erforderlich, da diese fest mit dem Boden gebunden wäre. Es wäre aber erfahrungsgemäß von überschaubaren Kosten für deren Ausstellung auszugehen.

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