Ein dem griechischen Parlament vorgelegter Gesetzentwurf des Entwicklungsministeriums sieht eine Reihe neuer Regelungen zur Erleichterung von Investitionen in Griechenland vor.
Der Multi-Gesetzentwurf des griechischen Entwicklungsministers sieht unter anderem die zügigere Genehmigung von Investitionen, die Einführung des neuen Gesellschaftstyps der Personen-Kapitalgesellschaft, die Senkung der quantitativen Mindestvoraussetzungen für sogenannte strategische Investitionen sowie nicht zuletzt die völlige Aufhebung der Kabotage auf dem Sektor der Kreuzfahrten vor.
Speziell soll fast die Gesamtheit aller Investitionen und unternehmerischen Aktivitäten einem erweiterten "Fast Track-System" unterstellt und die Anzahl erforderlicher Genehmigungen reduziert werden. In diesem Rahmen werden auch die Untergrenzen des Investitionsvolumens als strategisch eingestufter Investitionen angeglichen und der Bereich der Investitionen ausgeweitet. Die Mindestanforderungen an strategische Investitionen gestalten sich demnach fortan auf ein Investitionsvolumen von 100 Mio. € anstatt bisher 200 Mio. € bzw. von 40 Mio. € bei paralleler Schaffung von wenigstens 120 Arbeitsplätzen, anstatt wie bisher auf 75 Mio. € bei Schaffung von 200 Arbeitsplätzen.
Parallel werden nunmehr auch Investitionen als strategisch eingestuft, die mehr als 150 (anstatt wie bisher vorgesehen 250) Arbeitsplätze schaffen, während eine spezielle Kategorie von Industrie-Investitionen mit Investitionskosten ab 15 Mio. € und neue Kriterien für Investitionen von über 3 Mio. € mittels des Programms "Jessica" vorgesehen ist. (mehr …)
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