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KFZ-Steuerbescheide in Griechenland – Änderung der Zahlungsweise für das Jahr 2013

Die Erhebung der KfZ-Steuer für das Jahr 2013 soll laut Ausage des  Generalsekretärs  der staatlichen Informationssysteme , Herrn Ch. Theocharis,  ab kommenden Donnerstag,  den  15. November 2012 beginnen. Dabei werden die Bescheide dieses Jahr erstmalig  nicht postalisch versandt,  sondern im Internet  auf dem Steuerportal „Taxis“ des Finanzministeriums zur Verfügung stehen.  Das Abrufen kann entweder durch Eingabe des persönlichen Zugangscodes oder durch Eingabe der griechischen Steuernummer   erfolgen.   Die Zahlung  erfolgt dann unter Vorlage der ausgedruckten Zahlungsbenachrichtigung  bei Banken, Poststellen, Finanzbehörden oder auch durch über das Web Banking System.

Der bisherige Aufkleber, welcher als Nachweis für die  Entrichtung der Kfz-Steuer am Fahrzeug anzubringen war, wird abgeschafft.  Fortan, soll der  Einzahlungsbeleg, aus dem auch die Zulassungsnummer des Fahrzeugs hervorgehen soll,  zum Nachweis der Entrichtung der KFZ Steuer im Fahrzeug mitgeführt werden.  Detaillierte Verfahrensvorgaben und etwaige Ausnahmeregelungen bleiben derzeit noch abzuwarten.

Die Kfz. Steuer für das Jahr 2013 berechnet  sich voraussichtlich wie folgt :

  • Von 51 bis 300 ccm3 : 22,00 Euro
  • Von 301 bis 785 ccm3 : 55,00 Euro
  • Von 786 bis 1071 ccm3: 120,00 Euro
  • Von 1071 bis 1357 ccm3: 135,00 Euro
  • Von 1358 bis 1548 ccm3 240,00 Euro
  • Von 1549 bis 1738 ccm3 265,00 Euro
  • Von 1739 bis 1928 ccm3: 300,00 Euro
  • Von 1929 bis 2357 ccm3: 660,00 Euro
  • Von 2358 bis 3000 ccm3 880,00 Euro
  • Von 3001 bis 4000 ccm3: 1100,00 Euro
  • Ab  4001 ccm3 : 1.320,00 Euro

für  Fahrzeuge, die erstmalig ab dem 1. November 2010  in Griechenland zugelassen wurden, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Die Fahrzeuge werden nunmehr nicht mehr nach Hubraum sondern auf der Grundlage  ihrer Co2- Emissionen besteuert. Die Bemessung erfolgt nach  Gramm Emissionen  pro Kilometer und gestaltet sich wie folgt:

  • 0 – 100 (g/km) : 0 Euro
  • 101 – 120 (g / km) : 0,90 Euro
  • 121 – 140 (g /km) : 1,10 Euro
  • 141 – 160 (g / km): 1,70 Euro
  • 161 – 180 (g / km) : 2,25 Euro
  • 181 – 200 (g / km) : 2,55 Euro
  • 201 – 250 (g / km) : 2,80 Euro
  • Ab 251 (g / km)      : 3,40 Euro

(Quelle : Imerisia Zeitung)


10 Antworten zu “KFZ-Steuerbescheide in Griechenland – Änderung der Zahlungsweise für das Jahr 2013”

  1. Axel Benscheidt sagt:

    Hat das jemand schon einmal probiert? Wie finde ich das Steuerportal TAXIS und funktioniert das einfach durch Eingabe der Steuernummer ohne Passwort?

  2. Axel Benscheidt sagt:

    Vielen Dank für die Hinweise. Ich habe die Maske gefunden, aber es funktioniert nicht. Mit der Steuernummer meiner Frau als Halterin des KFZ kommt die Meldung ungültig, mit meiner Steuernummer wird die Kombination SteuerNr./KFZ-Kennzeichen in der Fehlermeldung wiederholt „Kein gültiges Dokumnt gefunden“.

  3. Axel Benscheidt sagt:

    Es funktioniert doch. Nach Eingabe der Kombination muss der mittlere Knopf betätigt werden, sorry

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Wenn Sie einen Onlinebanking zu einer griechischen Bank haben, zB Piraeus Bank, können Sie dort unter Eingabe der Transaktionsnummer den Betrag anweisen.

  4. Petrus sagt:

    Hallo KPAG Team,

    Wie sieht es im Jahr 2023 aus mit der Steuer eines SUVs es wird immer noch mit Co2 g/km verrechnet ? Und gibt es eine Tabelle um die kosten zu berechnen um ein Auto aus DE nach GR zu importieren ?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Hallo Petrus,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Sofern Sie die jährliche Fahrzeugsteuer meinen, diese wird auf der Grundlage der Emissionen für alle Fahrzeuge berechnet, die nach dem Jahr 2011 zugelassen worden sind. Für die Importgebühren von DE nach GR müssten Sie sich an einen Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) wenden, da die Berechnung komplex ist. Faktoren wie der Listenpreis vor Steuern sowie KM-Stand, Alter des Fahrzeugs, Emissionsklasse (Euro 6D, Euro 6B usw) berücksichtigt werden.

      Mit freundlichen Grüssen
      (Herr) Themis Tosounidis

  5. Ihre Informationen, sind nicht zielführend weil die Berechnungsgrundlage gänzlich ausgeklammert wird. Was ist mit Kraftfahrzeugen mit Zulassung 2010? Auf welcher öffentlichen Seite findet man konkretere Angaben via Fahrzeugschein?

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      seit dem Jahr 2020 ist die Berechnungsgrundlage der Importgebühren der Nettοeinzelhandelpreis des Fahrzeugs vor Steuern. Eine Webseite, auf welche eine Berechnung durch Eingabe der Fahrzeugdaten erfolgen kann ist meines ERachtens nicht verfügbar. Eine solche Berechnung für ein konkretes Fahrzeug können Sie über einen Zollexperten („ektelonistis“) bekommen.

      Mit freundlichen Grüssen
      (Herr) Themis Tosounidis

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