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Kabinett genehmigt Vergleich Griechenland – Siemens

Das griechische Kabinett genehmigte am 08 März 2012 einstimmig den Entwurf des außergerichtlichen Vergleichs zwischen Griechenland und dem Siemens-Konzern.

Laut der einschlägigen Bekanntmachung des griechischen Finanzministeriums wird der Entwurf des außergerichtlichen Vergleichs zwischen Griechenland und Siemens in der bekannten Schmiergeldaffäre nun dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt werden, um danach unterzeichnet zu werden.

Wie das Ministerium betont, war das Ziel der Verhandlungen die Wiedergutmachung des möglichen Schadens, den der griechische Fiskus erlitt, und die Beilegung des Themas der Verwaltungsstrafen bezüglich jeder Art von Fällen, welche mit Aktivitäten der Korruption, Zahlungen oder Zahlungsversprechen an Dritte oder anderen rechtswidrigen Aktivitäten seitens der Siemens bis Ende 2007 in Zusammenhang stehen.

Mit der Vereinbarung werden zivil- und verwaltungsrechtliche Themen geregelt. Weiter wird angemerkt, dass die Vereinbarung keine strafrechtlichen Themen umfasst. Ebenfalls erwähnenswert ist, dass laut dem Ministerium "Siemens wünschte, in die Präambel der Vergleichsvereinbarung einen Text der öffentlichen Entschuldigung an das griechische Volk, das griechische Parlament und die griechische Regierung aufzunehmen".

Die Basispunkte der vorgeschlagenen Vereinbarung sind Folgende:

A) In Zusammenhang mit Siemens

1) Leistung an den griechischen Fiskus in Höhe von 80 Millionen Euro mittels der Verrechnung gleich hoher Forderungen von Siemens, welche diese gegen verschiedene öffentliche Träger nach dem Verfahren der Verifizierung dieser Forderungen hat.

2) Leistung an den griechischen Fiskus in Höhe von 90 Millionen Euro für die Finanzierung staatlicher Träger und Aktivitäten.

3) Investition innerhalb des Jahres 2012 in Höhe von 100 Millionen Euro bei der Siemens Hellas, damit die kontinuierliche Präsenz und Aktivität der Gesellschaft gewährleistet wird, die heute mehr als 600 Arbeitnehmer beschäftigt.

4) Investive Unterstützung

Siemens erklärt, die Dynamik und Widerstandsfähigkeit der griechischen Wirtschaft zu kennen und ihr zu vertrauen und aufrichtig zu glauben, dass Griechenland trotz seiner derzeitigen Schwierigkeiten bald auch wieder in eine stabile starke wirtschaftliche Lage zurückkehren wird. In dieser Bemühung wünscht Siemens ein essenzieller und substantieller Förderer zu sein und ermuntert, mit diesem als gegeben, große internationale Investoren wärmstens, sich an der wirtschaftlichen Revitalisierung Griechenlands zu beteiligen und in dem Land zu investieren, so wie sie es selbst getan hat und weiterhin tun wird.

Siemens untersucht die Realisierung einer Investition in die Errichtung einer neuen Produktionsanlage in Griechenland mit einem Etat von über 60 Millionen Euro, die zur Beschäftigung von mehr als 700 Personen führen wird. Weiter vereinbaren die beiden Parteien die Gründung eines gemeinsamen Ausschusses, um reale und wesentliche Sektoren zu erforschen, auf denen Siemens in Griechenland investieren kann, mit besonderem Schwerpunkt auf Bereichen, welche die Beschäftigung verstärken.

5) Anpassung und Kooperation mit den Behörden

Siemens wird in Griechenland ein Assimilationsprogramm gegen die Korruption und rechtswidrigen unternehmerischen Praktiken mit einer Dauer von drei Jahren auf Basis dem Vorbild des selben Programms umsetzen, welches sie in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium der USA umsetzte. Während der Dauer dieses Programms wird Siemens von einem Kommissar beaufsichtigt werden, den der griechische Staat einsetzen wird.

Siemens wird - wann immer von ihr verlangt, jedoch auch unabhängig - darin fortfahren, den Justizbehörden in Zusammenhang mit dem weiterlaufenden Strafverfahren gegen natürliche Personen jede mögliche Unterstützung gewähren.

6) Alle Vergütungen und Kosten der Anwaltsgesellschaft und des Beraters des griechischen Staates für die Verhandlungsführung und den endgültigen Abschluss der Vereinbarung belasten ausschließlich Siemens.

B) In Zusammenhang mit dem griechischen Staat

1) Der griechische Staat (enger öffentlicher Sektor und der Staat als alleiniger Gesellschaftsaktionär) erkennt die Kooperation der Siemens unter ihrer neuen Unternehmensleitung in der Untersuchung der Angelegenheiten an, die mit Aktivitäten der Korruption, Zahlungen oder Zahlungsversprechen an Dritte oder anderen illegalen Aktivitäten von Seite der Siemens bis zum Jahr 2007 in Zusammenhang stehen.

2) Der griechische Staat erklärt, dass Siemens heute ein seriöses und verantwortliches Unternehmen im Sinn des Artikels 45 der Verordnung 2004/18 EU darstellt, damit die Hindernisse zur Beteiligung des Unternehmens an öffentlichen Ausschreibungen ausgeräumt werden.

3) Der griechische Staat verzichtet auf die zivil- und verwaltungsrechtlichen Forderungen und Geldstrafen gegen Siemens in Zusammenhang mit den Angelegenheiten, die sich auf Aktivitäten der Korruption, Zahlungen oder Zahlungsversprechen an Dritte oder andere illegale Aktivitäten von Seite der Siemens bis zum Jahr 2007 beziehen.

C) Sonstige Punkte der Vereinbarung

1) Die Vereinbarung wird von dem griechischen Recht geregelt und jede Differenz auf Basis der Schiedsregeln der Genfer Handelskammer (ICC) von einem dreiköpfigen Schiedsausschuss gelöst werden.

2) Die Vertragsparteien akzeptieren, dass die Vergleichsvereinbarung keine anderen anhängigen - existierenden oder zukünftig auftretenden - Differenzen handels-, zivil- oder strafrechtlicher Natur beeinflusst, welche nicht in Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung stehen. Ebenfalls akzeptieren sie, dass die Vergleichsvereinbarung weder so interpretiert worden ist noch werden kann, irgendeinen und wie immer gearteten Einfluss auf Themen strafrechtlicher Natur gegen Personen zu haben.

3) Die beiden Parteien vereinbaren, im Maße des Erreichbaren jeden möglichen Versuch zur Beilegung auch anderer eventueller Differenzen zwischen ihnen zu unternehmen, welche von dieser Vereinbarung nicht abgedeckt sind.

4) Siemens wünschte, dass in die Präambel der Vergleichsvereinbarung ein Text der öffentlichen Entschuldigung an das griechische Volk, das griechische Parlament und die griechische Regierung aufgenommen wird.


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