KPAG • Rechtsanwälte

Schnellere Immobilientransaktionen in Griechenland ab dem 1.1.12024 durch Vereinfachung der Formalien zur Immobilienübertragung

Publiziert am 18.Dezember.2023 von Abraam Kosmidis

Im Jahre 2022 fanden in Griechenland 333.581 Immobilienverkäufe statt. Der Trend zum Erwerb einer Auslandsimmobilie hält weiter an und dürfte sich in den nächsten Jahren weiterhin steigern.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Transaktionen wurde nun im Staatsanzeiger der Gesetzesentwurf des Ministeriums zur Einführung der elektronischen Akte ab dem 1.1.2024 verkündet.

Danach soll u.a. die Die TAP-Bescheinigung (Bestätigung der Gemeinde darüber, dass die Gemeindeabgaben vollständig bezahlt sind). Die Ausstellung dieser Bescheinigungen dauerte bislang zwischen 1-6, in Einzelfällen sogar bis zu 9 Monaten.
Gemäß der neuen Bestimmung im verabschiedeten Gesetzentwurf ändert sich das TAP-Inkassoverfahren, wenn eine Übertragung erfolgt. Das Grundbuchamt wird die Gemeinde über diese Maßnahme informieren. Diese prüft wiederum, ob eine TAP-Verbindlichkeit. Ist dies der Fall, wird diese vom Finanzamt festgesetzt und eingezogen.
Damit wird sichergestellt, dass die Kommunen ihr Geld bekommen und Immobilieneigentümer und -käufer nicht keine Verzögerungen mehr bei den kommunalen Dienstleistungen erleiden müssen. Gleichzeitig wird es für Notare einfacher, die Liegenschaftsakte zu erstellen.

Insbesondere sind folgende weitere Maßnahmen vorgesehen:

Das griechische Grundbuchamt informiert nach jeder Grundbucheintragung, durch welche das Eigentum an einer Immobilie übertragen wird, die Gemeinde, in deren Bezirk die jeweilige Immobilie belegen ist über folgende Vorgänge:

a) Lage und Fläche des vom Eigentumswechsel betroffenen Grundstücks und

b) über die Personalien der an der Immobilienübertragung beteiligten Parteien. Danach wird der fällige Betrag gemäß den geltenden Bestimmungen der begünstigten Gemeinde bestätigt und eingezogen.

Das zuständige Ministerium legt das Verfahren zur Regulierung der Interoperabilität mit anderen Informationssystemen und öffentlichen Registern, sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten und aller technischen und sonstigen Einzelheiten fest.
Parallel wird die Mehrfachvorlage des Auszugs aus dem Katasterplan bei aufgeteilten Grundstücken abgeschafft.

Einführung der elektronische Eigentumsakte
Der Notar ist für die Beschaffung der für die Immobilienübertragung erforderlichen Dokumente zusammentragen und nach Zustimmung der Parteien den Immobilienkaufvertrag erstellen.
Ab Anfang 2024 müssen die Notare hierzu sämtliche Urkunden elektronisch über die E-Transfer-Plattform des digitalen Portals gov.gr einholen. Das neue System betrifft ausschließlich Verträge zwischen natürlichen Personen über dingliche Rechte an Grundstücken in Grundstücken, die von einem Grundbuchamt eingetragen und verwaltet wurden.

Über die neue Plattform werden alle für die Abwicklung eines Kaufs und Verkaufs erforderlichen Belege innerhalb weniger 24 Stunden elektronisch erfasst.

In der „Elektronischen Immobilienakte“ sind folgende Unterlagen enthalten:

• Eigentumsurkunde (Vertrag oder Kopie des Katasterblatts), 
• ENFIA-Zertifikat (Einheitliche Immobilien- bzw. Grundsteuer)
• Kenntnisnachweis, Nachweis der Versicherungskenntnis. 
• Bescheinigung über die Fertigstellung der Errichtung des Gebäudes
• Aufteilungsstatus Einheit/geteiltes Eigentum, 
• Sämtliche Erklärungen über die Einhaltung des Gesetzes 4178/2013 oder des Gesetzes 4495/2017 und 
• Ggfls. Nachweis der Zahlung der entsprechenden Geldstrafe gemäß den vorstehenden Gesetzen, 
• Pläne des Ingenieurs,
• Energieausweis.
• Topografische Pläne 
• Baugenehmigungen / Zeichnungen (Stamm, Bedeckungsdiagramm, Grundrisse, Topografie), 
• Auszug aus der Katasterkarte.


Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Publiziert am 17.Dezember.2018 von Abraam Kosmidis
Inheritance law in GreeceDrei wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien sind für das neue Jahr vorgesehen, welche direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von zahlreichen Immobilieneigentümer haben werden. Die entsprechenden Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Immobilienübertragungen, als auch die Grundbesitzabgabe.

Insbesondere umfassen die bevorstehenden Änderungen folgendes:

  • Erhöhung der Einheitswerte in ca. 4.000 Gebieten durch Anhebung der entsprechenden Zonenpreise / Einheitswerte. Die Erhöhung soll ab Neujahr zur Anwendung kommen und wird sich auf sämtliche Immobiliensteuern beziehen, ausgenommen der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem hierfür die erhöhten Einheitswerte bereits in diesem Jahr in Kraft getreten sind. Die Anhebung der Zonenpreise / Einheitswerte wird zur Erhöhung der Steuerlast auf Immobilienübertragungen und der Grunderwerbssteuer, der Schenkungssteuer, sowie der Notarkosten führen. In den entsprechenden Gebieten wäre es für die Eigentümer deshalb vorteilhafter, Übertragungen und elterliche Schenkungen vor dem Jahresende vorzunehmen, um die aktuellen, günstigeren Steuerwerte noch in Anspruch nehmen zu können. Ferner sollen die Zonenpreise in etwa 2.100 Gebieten herabgesetzt werden. In diesen Fällen wird es für die Immobilieneigentümer vorteilhafter sein, den Jahreswechsel abzuwarten, um einen Erwerb oder eine elterliche Schenkung vorzunehmen.
  • Die Umsetzung einer neuen Erhöhung der Einheitswerte im neuen Jahr. Gemäß der Vereinbarung der Regierung mit den Institutionen für die „Nach – Memorandum – Zeit“, sprich das Ende der von den Gläubigern kontrollierten Sparpolitik, soll die Erhöhung in den ca. 4.000 Gebieten in drei gleichen, jährlichen Phasen erfolgen. Die erste Phase ist bereits im laufenden Jahr erfolgt und die zweite wird im kommenden Jahr umgesetzt. Eine dritte Erhöhung soll vereinbarungsgemäß im Jahr 2020 stattfinden. Diese, von der Regierung gewählte Lösung beruht auf zum Großteil auf politischem Kalkül, da es sich bei den meisten Gegenden, in denen die Zonenpreise erhöht und um mit den Handelswerten gleichgesetzt werden sollen, um die Gebiete mit niedrigen Zonenpreise handelt (beispielhaft West-Athen, West – Thessaloniki).
  • Die Aussetzung der Gewinnbesteuerung aus Immobilienverkäufen für noch ein weiteres Jahr. Einer in nächster Zeit erwartenden Gesetzesvorschrift zufolge soll die Anwendung der Gewinnbesteuerung für Immobilien auch im neuen Jahr ausgesetzt werden. Es handelt sich um die dritte Aussetzung, zumal die entsprechende Steuer offenbar viele Schwierigkeiten in den Immobilientransaktionen verursachen wird, ohne dabei erhebliche Steuereinnahmen zu erzielen. Die Steuer wird mit einem Steuersatz von 15% auf die Differenz zwischen dem Erwerbswert und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet.

Gesamten Artikel lesen »


Deutliche Erholung der griechischen Baubranche

Publiziert am 7.November.2018 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDer Bausektor soll erwartungsgemäß für den Zeitraum 2018 – 2019 weiterhin auf dem Weg der Erholung bleiben. Der Bewertungsstudie des Dienstleistungsunternehmens ICAP Group zufolge, soll dies u.a. auch durch die Ausschreibung von neuen Großprojekten im laufenden Jahr zur Erhaltung der Aufwärtsentwicklung der letzten Jahre erfolgen. Gemäß der Studie -und mit Ausnahme des Jahrs 2015, als sich die Schuldenkrise erneut zuspitzte und die Wirtschaft erneut in eine Rezessionsphase fiel- weist der entsprechende Sektor seit 2014 einen Erholungstrend auf, was auf die Wiederaufnahme von öffentlichen Großprojekten und die Förderung der Auslandsausrichtung von Baukonzernen zurückzuführen ist. Der im Zeitraum 2008 – 2013 verzeichnete Rückschlag war jedoch enorm. Nach den Angaben der Direktion für wirtschaftliche Studien der ICAP Gruppe ist der Verlauf des Sektors ab 2007 rückläufig. Im Jahr 2006 trug der entsprechende Sektor mit etwa 8,3% zum BIP bei, während seine Beteiligung im Jahr 2016 nur noch 2,2% betrug. Die Bruttowertschöpfung des Sektors verzeichnete im Zeitraum 2007 – 2015 einen Rückgang von 81,9%, während im Jahr 2016 nach neun Jahren erstmals wieder eine Zunahme von 16,7% festgestellt wurde. Zugleich betrug der Anteil des Bausektors an der inländischen Gesamtbeschäftigung im Jahr 2016 lediglich 4,9%., während er noch 2008 8,1% betrug. Im Zeitraum von 2008 bis einschließlich 2015 war ein herber Verlust von 189.700 Arbeitsplätzen auf dem griechischen Bausektor zu verzeichnen.Die Hauptursachen des Abschwungs sind auf die makroökonomischen Verhältnisse und die langjährige Rezession zurückzuführen, welche die Reduzierung der öffentlichen und privaten Investitionen zur Folge hatten. Maßgeblich waren auch die fehlenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Bauvorhaben über Baudarlehen der Banken und die hieraus resultierenden Liquiditätsprobleme. Ferner die Verringerung des verfügbaren Einkommens und die enorme Immobilienbesteuerung. Dies führte in Summe zur Schließung vieler Bauunternehmen, Insolvenzen und zu Arbeitslosigkeit.Im Gegensatz dazu zeichnete sich im Zeitraum 2013 – 2014 ein deutlich positiveres Bild aufgrund der Wiederaufnahme von Bauprojekten zum Ausbau der Hauptverkehrsachsen. Das Jahr 2015 bildet mit dem verzeichneten Marktabschwung um 5,3% dabei ein Ausnahmefall, während im nachfolgenden Jahr eine Rückkehr der positiven Wachstumsrate der Baubranche mit einem jährlichen Anstieg von 9% festzustellen war. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2017 mit einer Zunahme von 4,9% weiterhin an. Große Baukonzerne weisen zudem auch im Ausland einen bedeutenden Zuwachs auf, was auf ihren gesamten Umsatz positiv auswirkt (29% im Jahr 2016), obwohl der Anteil der Auslandsprojekte ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zu den vorherigen Jahren aufwies.In den weiteren Jahren ist von einer deutlichen Erholung des Bausektors auszugehen, da die Auflagen aus den Rettungspaketen aufgehoben und griechische Anleihen wieder verausgabt werden können. Weiteren Auftrieb gibt auch die konstant wachsende Tourismusbranche mit immer neuen Besucherrekorden in Griechenland., wodurch der Bedarf an entsprechenden Unterkünften steigt.
Gesamten Artikel lesen »


Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland

Publiziert am 29.September.2017 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDie auswärtigen Kapitalströme zum Erwerb von griechischen Immobilien verzeichneten einen steilen Anstieg von 63,4% im ersten Halbjahr 2017. Die Käufer sind vorwiegend an Feriendomizilen und auch an Immobilien im Zentrum der beiden griechischen Großstädte interessiert. Dabei spielt die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung durch einschlägige Internetportale eine tragende Rolle. Gemäß den letzten Daten der Griechischen Nationalbank entspricht der im ersten Halbjahr verzeichnete Aufschwung einem Kapitalzufluss von insgesamt 220 Mil. Euro. Dem entsprechend verzeichneten die ausländischen Investitionen im letzten Jahr eine Zunahme von 45,3 % -sprich 270 Mil. Euro-, während im vorletzten Jahr (2015) ein Rückgang von 36% festzustellen war.Demzufolge kann nun die Ansicht vieler Immobilienmarktbeteiligten, dass sich 2017 als das beste Jahr für den Sektor der Ferienimmobilien seit Beginn der Krise erweisen wird, bestätigt werden. Darüber hinaus erfolgt der hohe Kapitalzufluss auch aufgrund des Programms „Greek Golden Visa“ zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnis an aus Drittländern stammenden Investoren, sofern sich der Wert ihrer Immobilienerwerbe mindestens auf 250.000 Euro beläuft.Luxusferienhäuser mit hohen Standards befinden sich derzeit im Mittelpunkt der auswärtigen Nachfrage, vorwiegend auf berühmten Ferieninseln wie Mykonos oder Santorini. Der kontinuierliche Anstieg der Tourismusströme nach Griechenland soll zudem erwartungsgemäß für eine weitere Zunahme der Nachfrage für Feriendomizile sorgen.Ferner sollte unterstrichen werden, dass das tatsächliche Volumen der ausländischen Kapitalzuflüsse in dem griechischen Immobilienmarkt im Prinzip unbekannt ist, zumal der größte Teil der entsprechenden Transaktionen außerhalb des griechischen Bankensystems erfolgt. Wie auch zahlreiche Makler mit ausländischen Kunden mitteilen, bevorzugt die Mehrheit der Verkäufer die Anweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein im Ausland geführtes Konto. Diese Zahlungstendenz hat nach der Auferlegung der Kapitalkontrollen rasant zugenommen und betrifft die Gesamtheit der Bauunternehmer, wie auch viele Privatverkäufer mit hochwertigen Immobilien.
Gesamten Artikel lesen »


Letzte Preisrückgange und die sich abzeichnende Stabilisierung des griechischen Immobilienmarktes

Publiziert am 28.August.2017 von Abraam Kosmidis

Immobilie Griechenland

Die beiden Hauptballungsgebiete Griechenlands, Athen und Thessaloniki, befinden sich derzeit im Hinblick auf die Preisentwicklung der Immobilien auf einem der hintersten Ränge des internationalen Immobilienmarktes. Dies liegt zum einen an der andauernden Immobilienkrise und zum anderen aber auch an der Erholung des internationalen Immobilienmarktes.Von insgesamt 150 Städten liegt die griechische Hauptstadt auf Platz 129, nachdem sich der jährliche Preisrückgang im ersten Quartal 2017 auf 1,4% belief. Die Rangordnung der zweitgrößten Stadt, Thessaloniki, fällt noch schlechter aus, mit einem Preisrückgang von 2,7% liegt Thessaloniki auf der 138.en Position.Auch auf Zypern sind in mehreren Städten hohe Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt zu verzeichnen: Platz 124 für Limassol mit einem Rückgang von 0,5%, Nikosia auf Platz 128 mit einem Minus von 1,1% und Larnaka auf Platz 130 mit einem Preisrückgang von 1,5%. Der entscheidende Unterschied zu Griechenland besteht jedoch darin, dass der zypriotische Immobilienmarkt einen deutlichen Aufschwung im Hinblick auf Käufe und eine konstante Erhöhung der Nachfrage verzeichnet, so dass in Kürze auch eine Besserung der Preisentwicklung zu erwarten ist. Auf dem griechischen Immobilienmarkt besteht hingegen weiterhin eine Kluft zwischen Angebot und Nachfrage, mit über 150.000 zum Verkauf stehenden Immobilien.Wie auch der letzten Zwischenbilanz der Währungspolitik der Griechischen Nationalbank zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Merkmale des Marktes die geringe Nachfrage und das Überangebot an Immobilien, die hauptsächlich auf das ungünstige Wirtschaftsklima zurückzuführen sind. Erwähnenswert ist, dass der durchschnittliche Rückgang der Immobilienpreise in ganz Griechenland während des neunjährigen Krisenzeitraums zwischen 2008 bis 2017 ca. 42% erreicht hat, während dieser Wert in den beiden Großstädten noch höher liegt (44,1% in Athen und 46,3% in Thessaloniki).Gemäß den Kurzzeitindikatoren der Griechischen Nationalbank bezüglich des Immobilienmarkts, ist die Bauunternehmertätigkeit weiter stark eingeschränkt und weist einen diesjährigen Rückgang von 11,1% im Bereich der Bauinvestitionen auf. Insgesamt belief sich der Rückgang in 2016 auf 12,6%, im Vergleich zu 25,8% in 2015 und 53,3% in 2014. Dabei ist es bezeichnend, dass der letzte Anstieg zehn Jahren mit einer damaligen Zunahme des entsprechenden Indikators um 14,4% zurückliegt. Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP ist damit von fast 10% in 2007 auf nur 0,7% in 2016 geschrumpft. Weiteren Daten der Griechischen Nationalbank zufolge sind 55,2% der branchenbezogenen Unternehmen (d.h. 39.000 von insgesamt 67.000 Unternehmen des Bausektors) erheblichen, finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt, zumal sie ihre Kredite infolge der Rezession nicht bedienen können.Nach dem letzten positiven Fortschrittsbericht der Eurogruppe und der Freigabe der Tranche aus dem 3. Hilfspaket ist ein weiterer Rückgang auf dem Immobiliensektor nicht zu erwarten, sondern es wird erwartet, dass die Immobilienpreise nach einer Phase der Stagnation wieder anziehen werden. Diese aktuelle Lage auf dem griechischen Immobilienmarkt eröffnet weiterhin große Gelegenheiten für den günstigen Erwerb von Immobilien in Griechenland, während auf der anderen Seite keine weiteren Preisrückgänge, sondern eher wieder anziehende Immobilienpreise erwarten lässt.
Gesamten Artikel lesen »


Immobilien: Neuregelungen für Einheitswerte und ENFIA-Steuer

Publiziert am 4.Juli.2017 von Abraam Kosmidis
Immobilie Griechenland Gemäß dem jüngsten Beschluss des Staatsrates ist nun das Finanzministerium aufgefordert, infolge der Anpassung der vom Finanzamt festgesetzten Preise, die Einheitswerte von 4 Gegenden zu modifizieren.Der entsprechende Beschluss soll erwartungsgemäß eine Steuersenkung bewirken. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem die jährlichen Einnahmen nicht niedriger als 2,65 Mrd. Euro sein dürfen.Demnach wird nebst der Neuanpassung der Einheitswerte auch eine Modifizierung der ENFIA-Steuersätze erfolgen, sodass sich die Staatseinnahmen weiterhin auf gleichem Niveau bewegen werden. Die fiktiven Einheitswerte für Immobilien sind derzeit teils bis zu 70% höher als die Handelspreise der Immobilien. Die größten Unterschiede sind vor allem in den teuren Gegenden von Attika zu verzeichnen:Im noblen Stadtteil Kolonaki gestaltet sich z.B. der Zonenpreis für eine Erdgeschosswohnung von 125 qm auf 2.900 Euro pro m2, sodass sich der Einheitswert auf 362.500 Euro beläuft, während der Handelswert hierfür bei nur ca. 220.000 Euro liegt. Die Differenz zwischen Einheitswert und Handelswert liegt somit bei 64,7%.Diese übermäßigen Abweichungen zeigen sich hauptsächlich an den teuren Vororten Athens, wie z.B. in Kifissia mit einer Differenz von 57,81% oder in Glyfada mit 62,5%. Obwohl die Führungskräfte des Wirtschaftsstabs laufend eine gerechte Aufteilung der Besteuerung befürworten, sind weiterhin derartige Ungerechtigkeiten vorzufinden. Um diese zu beschränken, muss im vorliegenden Fall eine Herabsetzung der Einheitswerte um mindestens 50% in den entsprechenden Gegenden beschlossen werden.Der neuen Planung zufolge, sollen die Einheitswerte bis zum Ende des Jahres durch ein neu eingeführtes System auf Basis der Handelswerte der Immobilie ersetzt werden. Demnach wird sich das entsprechende System nach dem Verlauf der Handelswerte richten und eine automatische Anpassung der Preise erlauben, auf deren Grundlage dann auch die Immobilien besteuert werden sollen. Eine Veränderung des Handelswerts der Immobilie wird somit automatisch auch zu einer Anpassung des zur Steuerfestsetzung benötigten Preises führen.Dennoch herrscht momentan noch Verwirrung hinsichtlich der Festlegung der aktuell geltenden Realwerte der Immobilien, was hauptsächlich auf den krisenbedingten Stillstand der Immobilienkäufe zurückzuführen ist, zumal durch die sehr geringen Ankäufe sich keine sicheren Festlegungen ergeben können. Mehreren Notariaten zufolge beruhen viele Verträge auf Notverkäufen aus Geldnot, sodass wertvolle Immobilien zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung der Einheitswerte wird vorwiegend folgende Steuern und Gebühren beeinflussen:

  • Die auf die veranschlagten Mindesteinkünfte anfallende Einkommenssteuer, welche gemäß den objektiven Ausgaben oder Lebensunterhaltnachweisen der besteuerten Wohnsitze festgelegt werden.
  • Die Immobiliensteuer, welche durch Stromrechnungen zu Gunsten der Gemeinden anfällt.
  • Die auf Übertragungen von Neubauten auferlegte 24%ige Mehrwertsteuer, welche keinen Hauptwohnsitz darstellen. Die Grunderwerbssteuer, welche mit 3% auf den Einheitswert berechnet. (Ist vom Käufer zu tragen).
  • Die Schenkungssteuer, sowie die, auf die elterliche Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie, anfallenden Steuern.
  • Die auf Offshore – Unternehmen anfallende Sonderimmobiliensteuer in Höhe von 15% .

Gesamten Artikel lesen »


Herabsetzung der Legalisierungskosten für Schwarzbauten

Publiziert am 21.Mai.2017 von Abraam Kosmidis
SchwarzbautenDas fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden.Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen.Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.

Was das Gesetz vorsieht

Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
  • Pflichtmäßige, schriftliche Ingenieurbescheinigung nunmehr auch für Mietverhältnisse und Erbschaftsannahmen über das Nichtbestehen von rechtswidrigen Bauten am betreffenden Gebäude. Die entsprechende Verpflichtung gilt bereits seit 2011 für Immobilienübertragungen und hat sich als sehr effektiv erwiesen, unter der Voraussetzung jedoch, dass die entsprechenden Bescheinigungen stichprobenartig kontrolliert und empfindliche Sanktionen für rechtswidrig handelnde Ingenieure vorgesehen werden.
  • Die Höhe der Bußgelder soll gemäß unterschiedlichen Kriterien stufenweise festgelegt werden. Der Grundgedanke besteht darin, dass eine vollständige Erfassung der Schwarzbauten lediglich durch niedrigere Bußgelder erzielt werden kann. Durch Entrichtung der vollen Bußgeldhöhe wird somit die komplette (oder nicht) Legalisierung des Schwarzbaus vom Abschluss der Bauplanung abhängen.
  • Die Baugenehmigung wird umgehend durch Einreichung der Akte beim Bauamt ausgestellt. Infolgedessen wird die Anwendung der Studie durch zwei Bauprüfer in zwei Phasen kontrolliert, und sofern Schwarzbauten festgestellt werden, erfolgt keine Elektrifizierung der betroffenen Immobilie. Die entsprechende Regelung beabsichtigt die Verkürzung der heute bestehenden, langen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung der Anträge durch die Baubehörden. Die bisherige Rolle des Fiskus als Legalisierungs- und Prüfungsinstanz wird somit immer geringer, zumal es sich bei den Bauprüfern nunmehr um Privatangestellte handelt.
  • Schließlich wird die bereits vorgeschriebene, jedoch zu keinem Zeitpunkt angewandte „Gebäudeidentität“ wieder eingeführt. Die entsprechende Regelung vermittelt dem Bürger die Kosten zur Wiedererstellung von digitalen Archiven in den Baubehörden, was ein eindeutiger Vorteil für die Bauingenieure ist, zumal sie die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens gegen Entgelt übernehmen werden.

Gesamten Artikel lesen »


Griechisch-chinesische Wirtschaftsvereinigung zur Förderung von Investitionen gegründet

Publiziert am 13.Dezember.2016 von Abraam Kosmidis
gr-cnGriechisch-Chinesische Vereinigung zur Förderung von Investitionen mit Sitz in Thessaloniki

Zur institutionellen Förderung des hohen Investitionsinteresses Chinas am griechischen Markt als auch des Potenzial für gemeinsame Investitionen wird durch die Gründung der in Thessaloniki ansässigen griechisch-chinesischen Vereinigung (EKEPES) zur Förderung von Investitionen und Kooperationen Rechnung getragen.

Im Rahmen der ersten, öffentlichen Veranstaltung der Vereinigung erfolgten auch B2B-Treffen zwischen zahlreichen Unternehmen. Den Aussagen des Vize–Präsidenten der Vereinigung, Herrn Dimitris Samaras zufolge, nimmt Griechenland eine zentrale Rolle in der Investitionsplanung Chinas ein und umgekehrt bestehen ausgezeichnete Aussichten für griechische Unternehmen, auf dem chinesischen Markt aktiv zu werden und mit chinesischen Partnern Investitionen in Griechenland zu tätigen.

Außer dem Interesse für Investitionsvorhaben an Häfen und Flughäfen, interessieren sich die Chinesen auch für den Tourismussektor. Dabei sind sowohl Investitionen in neuen als auch in bestehenden Anlagen von Interesse, während sich hohe Chancen für griechische Produkte, wie Olivenprodukte, Wein und weitere landwirtschaftliche Produkte abzeichnet.

Mit dem wirtschaftlichen Aspekt zielt die EKEPES-Vereinigung zugleich auch auf die Förderung anderer Kooperationen. Herr Samaras erklärte, dass China ein enormes Programm für den Kulturbereich plant, in welchem Griechenland eine herausragende Stelle wegen seines Erbes der Antike einnimmt, welches in China höchsten Respekt genießt. Darüber hinaus finden auch Diskussionen zu Bildungsthemen statt, mit Teilnahmen von chinesischen Studenten an griechischen Ausbildungseinrichtungen auf Hochschulniveau, wie z.B. Masterstudiengänge.

Rechtsinformationen über Griechenland auf chinesisch finden Sie unter www.greece-lawyer.cn


Gesamten Artikel lesen »


China Town in Mesogeia – Attika

Publiziert am 12.August.2016 von Abraam Kosmidis
China Town in Mesogeia – AttikaMehrere Unternehmen aus dem „Land des Drachen“ planen die Errichtung einer China Town im Herzen des Tals von Mesogia in Attika, mit einem Riesenangebot an Immobilen für chinesische Griechenland-Liebhaber.Laut der griechischen Sonntagszeitung, „Ethnos“, haben Vertreter von großen Immobilienunternehmen aus China ihre Kontakte verdichtet und großes Interesse für die Gegend in der Nähe von Markopoulos geäußert.Es handelt sich dabei speziell um einen Flächenteil von ca. 100 Hektar eines Gebietes mit einer Gesamtfläche von 1.000 – 1.200 Hektar (?), welcher vor einer Einordnung im Bebauungsplan steht. Das erste Verfahren zur primären Eintragungsphase ist bereits durchgeführt worden und gemäß den Informationen der Gemeinde Markopoulos, soll innerhalb der nächsten 6-8 Monate die endgültige Einordnung der Fläche im Bebauungsplan erfolgen, die den Weg für Großinvestitionen im weiteren Gebiet frei machen wird.

Die ersten Kontaktaufnahmen

Eine Gruppe, die über 100 Dekare dieses Gebiets zu ihrem Eigentum zählt, nahm die ersten Kontakte zu chinesischen Investoren auf –Interessenten eines renommierten Immobilienunternehmens, die nach einer Besichtigung des entsprechenden Gebiets offiziell ihr Interesse am Erwerb von größeren Flächen äußerten. Sämtliche Schritte zur Anziehung der chinesischen Investoren sind sogar auf Initiative des Bürgermeisters von Markopoulos hin, Herrn Sotiri Metheniti, eingeleitet worden, der hier eine Riesenchance zur Errichtung eines enormen Wohnprojekts sieht.Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer und ihrer Einschränkungen, den „Landbeitrag“ gemäß Gesetz zur Einordnung im Bebauungsplan zu leisten, hat die Gemeindebehörde diesbezügliche Erleichterungen und Ratenzahlungen bereits in die Wege geleitet. Laut Einschätzungen (anfänglicher Bewertung), können in der Fläche der 100 Dekare mit einem Baufaktor von 0,6 Immobilien mit einer Gesamtfläche von 60.000 qm errichtet werden. Mit einer jeweiligen Durchschnittsfläche von 100 qm kann in der in diesem Gebiet eine neue Stadt mit 600 Domizilen erbaut werden.Die chinesischen Investoren haben nach ihrem Griechenland-Besuch konkrete Vorschläge für den Erwerb der Fläche eingereicht, mit Ziel der Errichtung der neuen China Town und den Verkauf von Feriendomizilen an ihren Landsleuten, in Verbindung mit der Gewährung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis. Bereits seit letztem Jahr gilt nun auch in Griechenland das Gesetz zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Käufer von Immobilien zu einem Wert von über 250.000 Euro. Obwohl sich bis heute relativ niedrige Immobilienkäufe zeigen, wird dennoch in den kommenden Jahren ein Investitionsboom erwartet. Die Tourismusbranche sieht zudem eine erhebliche Zunahme der nach Griechenland reisenden, chinesischen Touristen voraus, die an Immobilienkäufe interessiert sind und das Land auch als Basis für weitere Europareisen nutzen möchten.Darüber hinaus investieren auch viele Unternehmer / Gesellschaften in Immobilien auf der Suche nach Mehrwerten, wobei die Investitionshöhe von den Kaufchancen abhängt.Die Gesamtheit der in der Bebauungszone eingeordneten Fläche befindet sich südlich von der Stadt Markopoulos und in naheliegender Entfernung von der noch ungenutzten Rennbahn – ein unberührtes Projekt im Rahmen der Olympischen Spiele, welches jedoch durch den Privatisierungsträger (Privatisierungsfonds) TAIPED künftig ausgeschrieben werden soll.Es handelt sich um ein Gebiet mit einem erhöhten Investitions-und Wohninteresse, zumal es folgende Vorteile aufweist:
  1. Die Entfernung zum Flughafen „Eleftherios Venizelos“ beträgt lediglich 7,5 Km, ein Riesenvorteil für Immobilienkäufer, insbesondere für Chinesen, die die leichte Zugänglichkeit zu ihrem Eigentum als Vorteil an erster Stelle setzen.
  2. Die Häfen von Lavrio und Rafina liegen jeweils nur 25 Km entfernt, so dass den künftigen Bewohnern eine direkte Verbindung zu den Inseln angeboten wird.
  3. Die berühmtesten Strände von Attika und Rafina liegen in kurzer Entfernung, in Porto Rafti, Artemida, Sounio, Glyfada und Vouliagmeni.
  4. Die Entfernung zur Innenstadt von Athen beträgt lediglich 38 Km, und nur 25 Km von Marousi und den bekannten Einkaufszentren entfernt.
  5. Durch die naheliegenden Autobahn „Attiki Odos“ und der S-Bahn wird die Zugänglichkeit zur gesamten Hauptstadt erleichtert.
  6. Das Gebiet grenzt am Rennbahnzentrum, welches nach den Festsetzungen der Landnutzung eventuell den Weg zur Errichtung von neuen Einkaufszentren öffnen wird.
  7. Der Unternehmenspark von Markopoulos liegt in unmittelbarer Nähe.
Nach der Besichtigung des Gebiets haben die Investoren aus China die Vorteile des entsprechenden Vorhabens ausgewogen und sind derzeit in Erwartung des Abschlusses der Verfahren zur Einordnung in der Bebauungszone, so dass die ersten Verträge mit den Grundstücksbesitzern abgeschlossen werden können. In Bezug auf die Preise dieses Gebiets, sind dort Grundstücke mit einer Fläche von 1,2 Dekar zu einem Kaufwert von 120.000 Euro vorzufinden, während auch größere Flächen von über 9 Dekare gegen einen Kaufpreis von 1,4 Mio. Euro veräußert werden. Weiteren Informationen zufolge, soll in naher Zukunft eine Unternehmermission mit chinesischen Beamten und Geschäftsleuten aus diversen Sektoren das Land besuchen, unter anderem auch mit Immobilienunternehmern.Zudem sollen auch zur Finanzierung von Investitionen für den Kauf von Immobilien jeglicher Art oder zur Errichtung von Wohnkomplexen, Kontakte zu chinesischen Banken wie die Bank of China, aufgenommen werden.

Kaufkriterien der chinesischen Investoren

Die wesentlichsten Zielorte der chinesischen Investoren sind unter anderem die Region von Attika, Kreta, die Inseln der Ägäis und insbesondere Santorini. Internationale Immobilienunternehmen und große Maklerbüros sind der Ansicht, dass sich Griechenland in den kommenden Jahren als eines der Hauptziele für chinesische Investoren erweisen wird.

Verhandlungen

Dennoch erweisen sich die Verhandlungen der chinesischen Masseninvestoren als besonders „hartnäckig“, mit konkreten Regelungen und Voraussetzungen bezüglich der Vertragserstellung. Ihre Nachfrage betrifft vorwiegend Immobilien in leicht zugänglichen Gebieten, mit naheliegendem Flughafen, um ihre Mobilität zu erleichtern. Zudem bevorzugen sie gehobene Gegenden mit Meeraussicht in der Nähe von Attika oder in Strandgebieten auf griechischen Inseln. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, ihre Aufenthaltserlaubnis ohne lange Verzögerungen zu erhalten, so dass sie aufgrund der EU-Freizügigkeit auch weitere europäische Länder besuchen können.Des Weiteren interessieren sich die chinesischen Investoren besonders für die Harmonielehre „Feng Shui“ in Bezug auf die genaue Lage der ausgesuchten Immobilie. Aus diesem Grund zielt ihre Suche auf eine Kombination von Meer und Berg für ihre Wohndomizile ab.Der mutige Schritt, auf den die ausländischen Investoren warteten, erfolgte im April durch das Gesetz 4146/2013. Zunächst sollte die Aufenthaltserlaubnis mit dem Kauf von Immobilien zu einem Wert von über 300.000 Euro erteilt werden, doch um mehrere Investoren anzulocken, wurde der Preis ist auf 250.000 Euro herabgesetzt. Nach dem erheblichen Fall der Immobilienpreise in Griechenland, werden heute zahlreiche Objekte der entsprechenden Preisstufe (250.000 – 300.000 Euro) angeboten.Erwähnenswert ist auch, dass wettbewerbsfähige Märkte wie in Portugal oder Spanien ein dem oben genannten ähnlichem Gesetz mit beeindruckenden Ergebnissen anwenden, wobei der Grenzwert des Immobilienkaufs bei 500.000 Euro liegt. In Zypern beträgt der Grenzwert 300.000 Euro, welcher im Jahr 2012 mehr als 1.000 Käufer aus China brachte. Nun wird Griechenland als ein Brückenland für weitere Europareisen gesehen, wobei jedoch noch weitere Regelungen erneut überprüft werden müssen, wie zum Beispiel die Vorauszahlung (der Immobiliensteuer?) der Immobilien in Griechenland im Vergleich zu anderen Konkurrenzmärkten.
Gesamten Artikel lesen »


Vielversprechende Erwartungen an griechische Ferienimmobilien für 2016

Publiziert am 28.März.2016 von itrust
Ferienimmobilien_GriechenlandDie Aussichten für Ferienimmobilien in Griechenland sind trotz des vorjährigen Rückgangs, der hauptsächlich auf die Auswirkungen der Innenpolitik und der finanziellen Unsicherheit zurückzuführen ist, für das laufende Jahr positiv.  Nach Einschätzungen von Marktteilnehmern könnte die positive Bewertung des griechischen Reformprogramms der Auslöser für ausländische Kaufinteressenten sein, um sich wieder am chancenreichen inländischen Immobilienmarkt zu betätigen.Angaben der Griechischen Nationalbank zufolge verzeichnete der ausländische Kapitalzufluss für den Immobilienerwerb im letzten Jahr einen Rückgang von 25,6 %, auf 185,8 Mil. Euro im Vergleich zu 250 Mil. Euro im Jahr 2014.Seit August des letzten Jahres und konkret seit dem zugesicherten Verbleib des Landes in der Eurozone durch Unterzeichnung des neuen Hilfspakets, ist eine kontinuierliche Zunahme der ausländischen Kapitalzuflüsse auf monatlicher Basis für den Erwerb von Wohnimmobilien festzustellen. Während im August lediglich 5 Mil. Euro zuflossen, belief sich der entsprechende Betrag im Dezember auf 20,5 Mil. Euro, was eine erhöhte Nachfrage erkennen lässt.Ferienimmbilie_Griechenland_kaufenGemäß den vorgelegten Daten im letzten Jahreskongress des Griechischen Schätzungsinstituts zeigt sich seit 2008 bis heute ein Preisnachlass im Ferienimmobilienmarkt von 40 – 60%. Der Rückgang in Bezug auf Luxusimmobilien und älteren, unrenovierten Immobilien liegt höher. Bei griechischen Kaufinteressenten zeigt sich dagegen nur für Immobilien im Preissegment zwischen 50.000 – 100.000 Euro eine nennenswerte Nachfrage.Der durchschnittliche Preisrückgang bei den Feriendomizilen beläuft sich seit 2008 bis heute auf 7-8%, wobei Berechnungen zufolge ca. 50.000 Ferienhäuser im Lande weiterhin unverkauft bleiben.

Ferienimmobilien Kykladen

Der Immobilienmarkt der Kykladen verzeichnet das größte Interesse ausländischer Kaufinteressenten. 2015 und 2014 verliefen nahezu gleich. Aufgrund des Überangebots an Ferienwohnungen und in Erwartung auf einen weiteren Preisrückgang seitens der Käufer, hält die Marktrezession weiterhin an. Das größte Interesse besteht durch ausländische Erwerber, welche vorwiegend gut konstruierte, preisgünstige Immobilien in besseren Gegenden mit schönem Ausblick und in kurzer Entfernung zum Strand bevorzugen. Der Preisrückgang auf den Kykladen erreicht teilweise 50% im Verhältnis zu den Jahren 2008 – 2009.

Ferienimmobilien Ionische Inseln

Der Ferienimmobilienmarkt auf den Ionischen Inseln verzeichnet eine anhaltende Nachfrage, hauptsächlich von ausländischen Investoren mit Interesse für touristische Vorhaben. In 2015 erfolgten mehrere Veräußerungen von Hotelanlagen auf Korfu an russischen Unternehmen, während derzeit eine Tourismusunternehmensgruppe auf der Suche nach einer großen Küstenfläche auf der Insel ist.

Ferienimmobilien Kreta

Ferienimmobilie_Griechenland_SicherheitFerienimmobilien auf Kreta werden heute im Durchschnitt 40% niedriger als im Jahre 2009 verkauft, wobei nach wie vor die Nachfrage schwach ist. Ein höheres Kaufinteresse besteht in der Umgebung von Heraklion, an Strandorten mit Ausblick auf die Stadt von Heraklion wie Malia, Gouves und Stalida.Im Visier ausländischer Interessenten liegen des Weiteren auch die Umgebung von Agios Nikolaos bei Lasithi, sowie Sitia und die berühmte Ortschaft Elounda, welche nach Mykonos den zweiten Platz der teuersten Tourismusdestinationen einnimmt und die höchsten Miet- und Kaufpreise von Feriendomizilen (5.500 Euro / m2 für Strandvillen) aufweist. In der Umgebung von Rethymno belaufen sich die Preise von Neubauten auf 1.350 Euro / m2 bis 1.600 Euro / m2, und in der Hafenstadt Chania liegt ein Überangebot an Ferienhäusern vor, mit einem Preisrückgang von 45% im Vergleich zu 2009. Sie haben Interesse am Kauf einer griechischen Immobilie? Sie brauchen rechtlichen Beistand oder Beratung vor Ort?  Sie finden weitere Informationen zur Rechtsgrundlage für den Erwerb einer Immobilie in Griechenland unter diesem Link. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung.Nutzen Sie unsere Kontaktform oder rufen Sie uns an unter +30 2310 525 525.
Gesamten Artikel lesen »