KPAG • Rechtsanwälte

Griechenland Steuereinnahmen und Steuerbescheide 2017

Steuereinnahmen und SteuerbescheideErwartete Gesamteinnahmen an Steuern für 2017: ca. 4,5 Mrd. Euro

Bislang verbuchte Steuereinnahmen: ca. 500 Mio. Euro 

Auch dieses Jahr ist die übliche Vorgehensweise der Steuerpflichtigen festzustellen: zuerst werden vorwiegend Nullerklärungen oder Anträge mit Steuerrückerstattungen eingereicht. Dies erklärt auch die niedrige durchschnittliche Steuerlast von nur 800 Euro der bislang ausgestellten Steuerbescheide.Fakt ist, dass die diesjährigen Steuerbescheide für zahlreiche Steuerpflichtige empfindlich höhere Steuern ausfallen werden, wobei die pro Bescheid anfallende Durchschnittssteuer den Betrag von 1.700 Euro übersteigen soll.

Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  1. Die Einkommenssteuer von Arbeitnehmern und Rentnern ist dieses Jahr nur zum Teil einbehalten worden, zumal die Herabsetzung der Steuerfreigrenze Mitte 2016 und nicht zum Jahresbeginn beschlossen wurde.
  2. Tausende Selbstständige sind zur Entrichtung der erhöhten Solidaritätsabgabe aufgefordert. Ein Differenzbetrag der Sonderabgabe muß sowohl von Arbeitnehmern als auch Rentnern bezahlt werden, nachdem für sie ebenfalls nicht der Gesamtbetrag einbehalten worden ist.  Der neue, deutlich höhere Satz der Solidaritätsabgabe wurde im letzten Mai festgesetzt und findet erstmals im zweiten Halbjahr von 2016 Anwendung.
  3. Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes für Mieteinnahmen (von 12% auf 15% für Einnahmen bis zu 15.000 Euro) werden Vermieter mit einer höheren Steuerzahlung und Solidaritätsabgabe belastet. Einkünfte aus Vermietung unterliegen der einzigen Kategorie, in der eine einkommensunabhängige prozentuale Erhöhung der Steuerlast erfolgen wird.

Was im Vergleich zum Vorjahr erwartet wird:

  1. Zunahme der Steuerbescheide mit Zahlungsnachforderung. Im Vorjahr beliefen sich diese Steuerbescheide auf insgesamt 2,319 Mil., mit einem verbuchten Gesamtbetrag in Höhe von 3,779 Mrd. Euro und einer durchschnittlichen Steuerlast von 1.629 Euro. Aufgrund der sich hauptsächlich für Arbeitnehmer und Rentner ergebenden Steuerdifferenz dürften sich dieses Jahr die belastenden Steuerbescheide auf ca. 3 Millionen belaufen.
  2. Die durchschnittliche Steuer soll erwartungsgemäß auf über 1.800 Euro ansteigen, wobei die gesamten Steuereinnahmen vom Finanzministerium auf ca. 4,5 Mrd. Euro geschätzt werden.
  3. Der entsprechende Anstieg wird auch im mittelfristigen Haushaltsplan vorgesehen, weshalb eine Korrektur der erwarteten Einnahmen aus der Direktbesteuerung erfolgt ist. An Einnahmen aus direkten Steuern wird ein Betrag in Höhe von 21,525 Mrd. Euro erwartet. Die Korrektur zur Erhöhung der erwarteten Einnahmen ist zudem auch auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen sowie auf die Solidaritätsabgabe zurückzuführen.
  4. Die Anzahl der Rückerstattungs-und Nullbescheide wird niedriger als im Vorjahr sein. Für zahlreiche Selbstständige und Freiberufler wird sich die Besteuerungslage etwas verbessern, nachdem der entsprechende Steuersatz von 26% auf 22% herabgesetzt worden ist. Darüber hinaus sollen Besteuerte, die dem Steuereinbehalt von 20% unterliegen, einen Rückerstattungsbescheid erhalten, nachdem sich ihr besteuertes Endeinkommen aufgrund der angegebenen Betriebsausgaben niedriger belaufen wird.
Positiv zu bemerken ist jedoch die Tatsache, dass die Unternehmen dieses Jahr  die erste Rate der Einkommenssteuer nicht schon mit Einreichung der Steuererklärung entrichten müssen. Die Zahlungsfrist für die erste Rate endet Ende Juli. Die Unternehmen können jedoch ihre Rückstände nicht mehr in acht, sondern nur in sechs Raten (bis Ende Dezember) abbezahlen.Aufgrund der enormen, vorjährigen Belastung der juristischen Personen infolge der Erhöhung der Vorauszahlungen auf 100% der Vorjahressteuer, wird dieses Jahr eine niedrigere Festsetzung für juristische Personen erwartet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert