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Griechenland und die Drachme – Folgen der Rückkehr zur nationalen Währung

Publiziert am 28.Februar.2017 von Abraam Kosmidis
wenn-griechenland-die-euro-zone-verlaesst-koennte-die-drachme-wieder-eingefuehrt-werden-Eine Währungsumstellung und Rückkehr zur Drachme hätte unbekannte, womöglich verheerende Folgen für Griechenland, wäre aber auch für die EU ein Fanal für den Verfall der Währungunion. Die Befürworter der Drachme verkennen dabei, dass etwa zum Euro-Beitritt Griechenlands, der Globalisierungsbegriff lediglich eine neuartige Erscheinung darstellte, welche die nur die innereuropäische Wettbewerbsfähigkeit umfasste, aber damals noch nicht die Länder der ehemaligen UdSSR, während sich Südostasien noch als emerging market darstellte. Eine völlig andere Situation als im Zeitalter der weltweiten Globalisierung.Unwahrheiten und Mythen über die Folgen eines Währungsaustritts irritieren die GriechenDie Drachmen-Anhänger überbewerten dabei offenbar die Effekte durch die Abwertungsmöglichkeit der nationalen Währung zur Liquiditätsbeschaffung und die hierdurch antizipierte Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Nach dieser Ansicht wird Griechenland bei einer eventuellen Rückkehr zur Nationalwährung wieder über geeignete Mittel zur Krisenbewältigung verfügen. Dies soll entweder durch Herabsetzung der Zinssätze oder die Abwertung der Drachme um 20-30% geschehen.

Der Drachmen-Schwindel basiert dabei auf der Souveränität des Landes, welches sein Schicksal selbst bestimmt, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass in einem absolut heiklen, globalisierten Umfeld ohne Zugriff auf Refinanzierungsinstrumente und Liquiditätsbeschaffung an den Märkten, zumindest sehr starke Handelsbündnisse notwendig sind, um diesen Mangel auch nur annähernd ausgleichen zu können. Dem steht jedoch die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft entgegen.

Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass im Land eine rasante Inflation mit hohen Zinssätzen und internationaler Isolation einhergeht, vergleichbar etwa mit der wirtschaftlichen und politischen Instabilität von Drittländer.

Die Drachmen-Befürworter verkennen ferner, daß die sichere Abwertung zugleich einen enormen Rückgang des Lebensstandards zur Folge haben wird. Nicht vergessen sind die kontinuierlichen Abwertungen nach der politischen Wende Griechenlands (Metapolitefsi), welche letztendlich zur einer niedrigen bis kaum vorhandenen Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft geführt hatten. Die wiederholten Abwertungen der 80-er Jahre mit dem Verhältnis der Drachme zum Dollar, wurden durch die Abnahme der Exporte um 24% auf 18% des BIP bei gleichzeitig enorm niedrigem Wachstum begleitet. Zwischen den Jahren 1985 und 2002 verzeichnete die Drachme eine Abwertung von fast 100% bei gleichzeitiger Zunahme der Exporte von nur 16%.

Folgen der Drachme-Einführung

Erfahrungsgemäß wird nach Einführung der neuen Drachme eine rapide Währungsabwertung folgen, wobei die Besitzer der neuen Währung sofort die Umwandlung in Euro unternehmen werden, um künftige Verluste durch weitere Abwertungen zu vermeiden. Dadurch wird die Abwertungsspirale der neuen Währung verstärkt werden.

Im Hinblick auf die Bankeinlagen wird eine obligatorische Umwandlung in Drachmen erfolgen, wobei der Rückgang ihrer Kaufkraft der Abwertung der neuen Währung entsprechen wird. Wobei dieses Szenario voraussetzt, dass zumindest das Bankensystem stabil bleiben wird.  Anderenfalls drohen weitaus höhe weitere Verluste.

Die Rückzahlung von Fremdwährungskrediten wird weiterhin in der entsprechenden Währung zu erfolgen haben, was eine Erhöhung der Schulden durch Währungsabwertung als auch die rasante Erhöhung der Zinsen zur Folge haben wird.

B3Folgen für das Banksystem

Die Lage der sogenannten „roten“ Kredite wird sich wesentlich verschlechtern, zumal die Einnahmen der kreditnehmenden Unternehmen diese aufgrund erheblichen Umsatzrückgangs nicht weiter bedienen werden können. Privatschuldner werden entweder als Arbeitslose oder Arbeitnehmer mit besonders niedrigen Bezügen ebenfalls nicht in der Lage sein, ihre Kredite zurückzuzahlen. Darüberhinaus wird der Übergang zur Drachme höchstwahrscheinlich zu einer unaufhaltsamen Einlagenflucht führen, was die Banken kaum kompensieren können.

Folgen für Preise der Einfuhrprodukte

Je höher die Abwertung der Drachme, desto höher wird sich der Preis der eingeführten Waren gestalten, was sich auf Treibstoffe, Arzneimittel u.a. auswirken wird. Importprodukte werden sich erheblich verteuern, so daß diese für den Durchschnittsverdiener unbezahlbar werden.

Auswirkungen auf die Staatsverschuldung

Der öffentliche Schuldenstand, der nach griechischem Recht geregelten Kredite wird zwar in Drachmen umgewandelt werden können, nicht jedoch die Kredite der europäischen Unterstützungsmechanismen, für welche im letzten Jahr die Anwendung britischen Rechts vereinbart wurde. Die Erhöhung des Realwerts der Auslandsverschuldung wird eine unvermeidliche Kettenreaktion auslösen: die Bedienung der Auslandsverschuldung wird erheblich schwierig sein, was zu einem Zahlungsausfall sowohl des Staates, als auch der auslandsverschuldeten Großunternehmen führen wird. Das Land wird somit von den internationalen Finanzmärkten, zumindest bis zur Einigung eines neuen Schuldenschnitts durch langandauernde Verhandlungen, abgeschnitten sein.

Fragliche Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft

Die infolge der Abwertung erwartete Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wird sich lediglich auf unqualifizierte, billige Arbeitskräfte stützen, weit ab von Wirtschaftszweigen mit hoher Wertschöpfung, Spitzentechnologien und Exportorientierung, über welche das Land mit einer Beteiligung am Euro verfügen könnte. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird durch die fehlende Finanzierung von Unternehmen durch das Bankensystem als auch durch höhere Energie-und Rohstoffkosten erheblich eingeschränkt werden. Die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit kann langfristig deshalb nur mit zügigen und fundamentalen Reformen, welche mit drastischen Haushaltskürzungen einhergehen, erzielt werden.

Folgen im Tourismusbereich

Bei der Währungsumstellung auf die Drachme wird ferner ein erheblicher Rückgang der Dienstleistungspreise im Tourismusbereich und der Immobilienpreise erwartet, wodurch stärkeres Wachstum im Tourismussektor und die Erhöhung der Attraktivität neuer Investitionen erwartet wird. Es ist jedoch davon auszuehen, dass Touristen und Investoren ein verwüstetes Land mit allgegenwärtiger Armut, sozialen Konflikten, politischer Instabilität und anhaltender Ungewissheit besuchen werden.

Die zwei vorgebrachten Grundargumente der Drachme-Einführung, einerseits die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und andererseits die positiven Wachstumseffekte durch Steigerung der Exporte und der Tourismuswirtschaft werden demnach vollkommen entkräftet.

Auch hinsichtlich der langjährigen Austeritätspolitik kann keine positive Prognose getroffen werden, zumal die Kaufkraft der Drachme durch die Inflation und die langfristige Abwertung abnehmen wird.

Europaeische-Union-LaenderFolgen des Euroaustritts für die EU Mitgliedschaft Griechenlands

Im Falle eines Austritts aus der Eurozone wäre Griechenland vermutlich auch gezwungen, die EU zu verlassen. Mit einem Austritt als ein bankrotter Staat, wäre es unmöglich für Griechenland, weiterhin ein vollwertiges Mitglied der EU zu bleiben, zumal ein Austritt aus der Eurozone Maßnahmen wie Kapitalverkehrskontrollen, Waren-und auch Personenkontrollen bewirken würde, welche gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarkts verstoßen. Ein Verstoß gegen die Normen des einheitlichen Binnenmarkts stellt die wesentlichste Ursache für einen EU-Austritt dar. Der Austritt aus der Eurozone würde zudem auch die nationale Sicherheit des Landes gefährden, da durch die Beteiligung an der WWU und den europäischen Institutionen die nationalen Interessen des Landes als auch seine Souveränität weitgehend geschützt werden.

Für einen derart kleinen, bereits insolventen Staat, ohne eine bedeutende, inländische Erzeugungs-und Entwicklungsbasis, der sich weiterhin auf die Hilfe seiner Partner stützt, hat die Frage einer Währungsänderung momentan lediglich einen zweitrangigen und zweifelhaften Sinn.  Es handelt sich eindeutig um eine trügerische Alternative, welche von den politischen, unternehmerischen, akademischen und journalistischen Kreisen des Landes abgelehnt wird. Es ist deren Pflicht, über die Folgen eines Euroaustritts aufzuklären, aber auch die für das Land notwendigen, tiefgreifenden Reformen, mit oder ohne einem WWU-Austritt, zu befürworten und voranzutreiben.

Wichtig ist vor allem, die Verlässlichkeit und die Produktion des Landes zu erhöhen, Vertrauen bei den Partnern zurückzugewinnen, die Produktivität im öffentlichen und privaten Sektor zu erhöhen, den Rahmen zur Förderung der Entwicklung zu setzen und der jungen Generation Zukunftsperspektiven zu verschaffen.

Folgen für die EU und den Euro

Die EU hat es versäumt, auf die Herausforderungen einer globalisierten Welt angemessen zu reagieren, aber auch im Binnengebiet Mechanismen zu schaffen, welche den nachhaltigen Bestand der gemeinsamen Währung des EURO gewährleisten. Für die EU ist es höchste Zeit wirtschaftliche Ausgleichs- und Stabilitätsmechanismen, sowie gemeinsame Besteuerungsgrundlagen für das Binnegebiet und die Währungsunion zu schaffen, wenn sie nicht das Auseinanderfallen des Euro und der EU riskieren möchte.


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NEUES INVESTITIONSFÖRDERUNGEN IN GRIECHENLAND FÜR DEN TOURISMUS

Publiziert am 12.September.2016 von Abraam Kosmidis

MarketsENDE SEPTEMBER WIRD DIE AKTIVIERUNG VON VIER DER ACHT FÖRDERSEKTOREN ERWARTET

Insbesondere sollen folgende Sektoren aktiviert werden:

  1. Das allgemeine Unternehmertum
  2. Die Maschinenausrüstung
  3. Die Förderung der neuen, unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Die großen Investitionen
Die Sektoren des Allgemeinen Unternehmertums und der Neuen, Unabhängigen Kleinen und Mittleren Unternehmen sollen Ende September aktiviert werden und Anträge bis zum Ende des Jahres eingereicht werden können, während die Sektoren der Maschinenausrüstung und der Großen Investitionen auch darüber hinaus zugänglich bleiben werden.

Förderanteil:

Wird gemäß der neuen Fördergebietskarte festgesetzt werden.

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Gründung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit mindestens 3 – Sternen
  • Modernisierung von Hotelanlagen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Erweiterung und Modernisierung von geschlossenen Hotelanlagen, die auf der Kategorie von mindestens 3-Sternen heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten Form von organisierten Tourismuscampingplätzen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung und Modernisierung einer integrierten Form von Hotelanlagen in traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die mindestens der 2-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Beherbergungsbetrieben
  • Einrichtungen von spezieller, touristischen Infrastruktur (Konferenzzentren, Salzwasserbehandlungszentren, Themenparks, touristische Jachthäfen, Skizentren, Golfplätze, Gesundheitstourismuseinrichtungen, Einrichtungen zur Verwertung von Heilquellen, Trainings-und Sporttourismuszentren, Autobahnen usw.)
  • Einrichtungen für Agrar-und Weintourismus
  • Gründung von Jugendherbergen

Förderarten:

  1. Steuerbefreiung, die auf die Befreiung von der Entrichtung der Einkommenssteuer des Gewinns vor Steuern beruht
  2. Subvention, besteht in der kostenlosen Gewährung eines Geldbetrages vom Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens
  3. Zuschuss für Finanzierungsleasingverträge, welche auf die Deckung eines Teils der geleisteten Raten des Finanzierungsleasings durch den Staat beruht, und die zum Erwerb neuer, maschineller und anderer Ausrüstung erstellt werden
  4. Zuschuss für die Kosten der geschaffenen Beschäftigung
  5. Stabilisierung des Steuersatzes der Einkommensbesteuerung

BEKANNTMACHUNG DES PROGRAMMS ZUR FÖRDERUNG VON TOURISMUSUNTERNEHMEN

WIRD ENDE SEPTEMBER ERWARTET

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Errichtung von neuen Tourismusanlagen
  • Erweiterung von bestehenden Tourismusanlagen

Gesamtbudget: 240 Mil. Euro

Umfasst:

  1. Die Gründung neuer Tourismusunternehmen
  2. Die Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen
  3. Die funktionale Heraufstufung dieser
  4. Die Minderung ihrer Energiekosten

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Neue Umsatzsteuer-Sätze in Griechenland und verminderte Inselsteuersätze

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
 Ab dem 1.6.2016 gelten in Griechenland neue Umsatzsteuer-Sätze.Danach erhöht sich die Umsatzsteuer von 23% um 1% auf 24%.Es gelten folgende Sätze:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

24%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

13%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

6%
 Auf den griechischen Ägäis-Inseln gelten zwar die speziell für die Inseln verminderten Steuersätze weiterhin, sie wurden jedoch wie folgt angepasst:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

17%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

9%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

4%
 Ausgenommen von den verminderten Inselsteuersätzen sind die Inseln Syros, Thassos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonisos, Kea, Antiparos und Sifnos, für welche die gewöhnlichen Umsatzsteuersätze gelten. Auf den Inseln Santorin, Mykonos, Naxos, Paros, Rhodos und Skiathos gelten bereits seit dem 1.10.2015 die gewöhnlichen Steuersätze.
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Hohe Exportsteigerung für griechisches Obst und Gemüse in 2016

Publiziert am 3.Juni.2016 von Abraam Kosmidis
Exportsteigerung Obst und GemüseEinen beachtlichen Aufschwung verzeichnen die griechischen Exporte von frischem Obst und Gemüse im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch für den Rest des Jahres sind die Prognosen besonders günstig.Den letzten Kennzahlen des griechischen statistischen Amtes ELSTAT zufolge, verarbeitet vom Verband Griechischer Unternehmen für die Ausfuhr und den Transport von Obst, Gemüse und Säften „INCOFRUIT – HELLAS“, erhöhten sich die Exporte um 37,8%, und erreichte damit ein Volumen von 241,226 Mil. Euro.Einer diesbezüglichen Mitteilung des Verbandes zufolge ist ein erheblicher Anstieg der Exporte von frischem Obst und Gemüse bis Ende des Jahres zu erwarten, die schätzungsmäßig einen Umfang von mehr 1,5 Mio. Tonnen erreichen sollen.

Gemüseexport

In diesem Quartal ist das Ausfuhrvolumen von Gemüse im Vergleich zum letzten Jahr um 31,4% angestiegen, mit einem Gesamtumfang von 66.976 Tonnen, und der Wert beläuft sich durch eine Zunahme von 21,2 % auf über 54 Mio. Euro.

Obstexport

Beim Obstexport verzeichnete sich ein enormer Anstieg des Ausfuhrvolumens um 39%, welcher sich in einem Ausfuhrvolumen von über 187 Mio. Euro bzw. 383.568 Tonnen niederschlägt.

Einfuhren

Der Gemüseimport zeigt zugleich eine Abnahme des Einfuhrvolumens um 13% der Masse und 7,4% des Umsatzes, wobei jedoch eine Zunahme des Einfuhrvolumens für Obst entsprechend um 7,4% und 12,2% festzustellen ist.Wie auch der Sonderberater des Verbandes, Herr Polychronakis, anmerkte, wird seitens der EU die einjährige Verlängerung der Fördermaßnahmen (Ablauf am 30. Juni 2016) für Erzeuger von Obst und Gemüse, welche am stärksten vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind, sowie eine umgehende Verbesserung des Rücknahmesystems gefordert.
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Zahlen, Fakten und Kosten der überladenen griechischen öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft

Publiziert am 16.Mai.2016 von itrust
Der griechische Staat zahlt höhere Bruttogehälter als der Privatsektor. 20 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt lägen diese, unterstreicht der Griechische Industrieverband SEV in seinem wöchentlichen Bericht.Griechische Verwaltung KPAGDarüber hinaus beschäftigt der griechische Staat in seinem öffentlichen Sektor doppelt so viele Lohnarbeiter (16%), als im EU-Durchschnitt (8%). Für den privaten Sektor ist es daher ärgerlich, zur Deckung der Kosten des überbordenden und kostspieligen Personals des öffentlichen Sektors herangezogen zu werden.

Verwaltungsmodell nicht mehr tragfähig

Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandDie Bezüge des Staats- und Regierungspersonals belaufen sich in Griechenland auf 12,2% des BIP, während diese in der EU-28 bei 10,2 % liegen, und das im Verhältnis zum Ausland für qualitativ geringwertigere Leistungen.Dieses Modell kann künftig nicht als funktionsfähig und nachhaltig gelten und bedarf einer umgehenden Anpassung. Der Staat muss seine Produktivität steigern und die Lohnkosten senken.Im Prinzip wirtschaftet der griechische Staat auch heute über seine Verhältnisse und der Produktivität der griechischen Privatwirtschaft. Eine Tatsache, die Mittel, Investitionen und Arbeitsplätze des Privatsektors in sinnloser Weise verbraucht und die griechische Wirtschaft mit niedrigen Wachstumsraten und hoher Arbeitslosigkeit geiselt.

Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der griechische öffentliche Sektor wuchs seit dem Beitritt des Landes zur Eurozone (2002) übermäßig und dehnte sich bis zum Anbruch der globalen Finanzkrise 2007-2009 konstant aus. Erst mit Beantragung der Hilfsmaßnahmen ab 2010 änderte sich zum Teil etwas an dieser Entwicklung, wobei sich die Modifikationen an der Haushaltsplanung im Zeitraum 2010-2015 überwiegend auf den kontinuierlichen Anstieg der Steuerbelastung beschränkten.Dies erfolgte sogar während einer extremen Rezessionsphase bzw. in der wirtschaftlichen Depression des Landes, welche insbesondere durch die steigende Steuerbelastung verursacht und beschleunigt worden ist. Dabei wurden die Steuerhöhungen wegen des Schwundes der Leistungsfähigkeit immer uneffizienter, was dazu führte, dass trotz immer höherer Steuern die Steuereinnahmen zurückgingen. Die Einnahmen der Regierung erreichten im Jahr 2015 einen Stand von 84,7 Mrd. Euro, mit einer Zunahme von 9,3% des BIP seit 2009, dem Jahr der Haushaltsentgleisung, der Auflösung des Steuereinzugsmechanismus und der Zuspitzung der globalen Finanzkrise.

Kein neues Problem

Es ist ferner anzumerken, dass der Niedergang der griechischen Haushaltspolitik mit den großzügigen „Sozialpaketen“ bereits im Zeitraum 2002-2003 mit den kreditfinanzierten gewaltigen Infrastrukturprojekten begonnen hatte. Dies geschah seinerzeit auch im Hinblick  auf die Olympischen Spiele von 2004. Ferner erwiesen sich die nachfolgenden Regierungen als unfähig, das durch die unkontrollierten Einstellungen im öffentlichen Sektor wachsende Defizit in den Griff zu bekommen.Das charakteristische Merkmal der Primärausgaben der öffentlichen Hand in der Zeit nach der Euroeinführung ist der Anstieg der Personalausgaben, der sich von 10,6% des BIP im Jahr 2003 auf 11,3% in 2004 und 13,1% in 2009 sprunghaft erhöht hat.Trotz der erfolgten Anpassung haben sich die Ausgaben im Jahr 2015 geringfügig auf 12,2% des BIP verringert, weit höher als im Jahr 2004.Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor um 19,1% erhöht, während im Privatsektor eine Zunahme von lediglich 10,5% erzielt worden ist. Im Zeitraum 2003-2009 stieg die Beschäftigung im weiter gefassten öffentlichen Sektor um 1,3% pro Jahr an, während die Bezüge der Arbeitnehmer um 2,2% pro Jahr stiegen.In der Gesamtwirtschaft erhöhten sich die Bezüge der Beschäftigten um 1% pro Jahr, wodurch sich die Autonomie des öffentlichen Sektors über jedweder wirtschaftspolitischen Vernunft und Wirtschaftsverhältnissen hinaus deutlich kennzeichnet.

Ungleichgewicht im öffentlichen und privaten Sektor

Durch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen seit 2010 bis einschließlich heute hat sich die Anzahl des Personals im öffentlichen Sektor um 24% und der durchschnittliche Nettomonatsgehalt um ca. 14,6% verringert. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Neueinstellungen auf ca. 70.000, während ca. 200.000 Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, vorwiegend wegen Versetzung in den Ruhestand.  Demgegenüber sank der durchschnittliche Nettomonatsgehalt in der Gesamtwirtschaft um 17,9% und die Anzahl der Beschäftigten um -20,9%, hier vorwiegend wegen Entlassungen.Niedrige Löhne privater Sektor GriechenlandInsbesondere verringerte sich die Zahl der Beschäftigten in Griechenland von 4.585.000 im Jahr 2009 auf 3.535.000 im Jahr 2013. Seither hat sich die Beschäftigtenzahl lediglich geringfügig auf 3.626.000 (2015) erhöht, während die Arbeitslosenzahlen von 456.000 im Jahr 2009 auf 1.328.000 im Jahr 2013 eine dramatische Erhöhung aufweisen.Die durchschnittlichen Nettomonatsbezüge im öffentlichen Sektor belaufen sich heute auf 1.050 €, während diese im Privatsektor kaum über 780,- € liegen. 2015 war das erste Jahr, in dem eine Erhöhung um 1,5% im öffentlichen Sektor verzeichnet wurde, während die Gehaltsentwicklung im Privatsektor Negativwerte erreichte (-1,1%) – so, wie dies auch im Jahr 2014 der Fall war (-1,3%).Aus den zur EU-28 vergleichbaren, volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach Wirtschaftsbereichen ergibt sich, dass die Durchschnittsbezüge der Bediensteten im engen öffentlichen Sektor (Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung ohne das Erziehungs-und Gesundheitswesen) höher als die Bezüge des privaten Wirtschaftssektors liegen. In Griechenland ist dies auch der Fall, jedoch in einem viel größeren Ausmaß. Die Durchschnittsgehälter im griechischen öffentlichen Sektor überschreiten die Bezüge des Privatsektors um 19% und um 15% derjenigen in der EU-28, wenn die Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt werden (tatsächliche und unterstellte Beiträge, sodass die Sozialversicherungsdefizite gedeckt werden), d.h. bei den Bruttobezügen, und um 46% und 26% entsprechend, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge.

Immer noch zu viele Beamte?

In Bezug auf den Beschäftigungsbereich betätigt sich in Griechenland ein Anteil von 16% der Lohnarbeiter im engen öffentlichen Sektor, während sich der entsprechende Anteil in der EU-28 auf nur 8% beläuft. Im Rahmen der von den Institutionen vorgezogenen Ersatzmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bis 2018 wird Bezug auf Ausgabenkürzungen für Personalbezüge im öffentlichen Dienst genommen.Eine rationale Lösung für dieses enorme Problem wäre eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgte Kürzung des Durchschnittsgehalts im öffentlichen Sektor, so dass die Gehälter-Beschäftigungs-Verhältnisse in Griechenland von den entsprechenden Verhältnissen in mitteleuropäischen Ländern nicht abweichen.Keine Ende der Krise mit Steuererhöhungen Wenn diese Lösung umgesetzt wäre, müsste eine jährliche Kürzung des durchschnittlichen Bruttogehalts um -3% oder 565 € und eine Verringerung der durchschnittlichen Beschäftigung um -50% oder eine Entlassung von 180.000 Bediensteten erfolgen.Anderenfalls könnte der Mittelwert durch eine Bereitstellung von 2 Mil. Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft erzielt werden, eine Möglichkeit, die offensichtlich undurchführbar ist und die erhebliche Belastung des Privatsektors aufgrund der übermäßigen Lohnzahlung des überteuerten Staates deutlich erkennen lässt.Jedenfalls gibt es für die Rettung der griechischen Wirtschaft einen anderen Weg als ständige Steuererhöhungen. Dieser liegt in der Senkung der Steuerlast für die Privatwirtschaft bei gleichzeitiger Verringerung des Beamtenapparates. Dies würde Investitionsanreize schaffen, was wiederum zu Arbeitsplätzen und zur Ankurbelung des Konsums etc. führen würde.
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Aktuelle Förderprogramme in Griechenland in der Übersicht

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust

Förderporgramm Griechenland 2016Der griechische Staat fördert unter bestimmten Umständen kleine und mittelständige Unternehmen, Selbständige, Startups und die Tourismusbranche. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat.

Selbständige Arbeiten von Hochschulabsolventen

Programm zur Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Einreichung bis zum 10.05.2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist berechtigt?

Arbeitslose Hochschulabsolventen, die bei Antragseinreichung in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind. Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Typische / Förderfähige Bereiche Förderfähige Berufssektoren

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Agronomen, Geologen, Designer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Förderfähige Kosten

➢ Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom-Telefon-und Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 20% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Promotions-/Werbe- und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen bis zu 10% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten bis zu 30% des gesamten Investitionsbudgets, ➢ Anschaffung von Verbrauchsgütern bis zu 15% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE), ➢ Abschreibungen

Förderfähiges Budget

5.000 € - 25.000 €Förderfähigkeit der Ausgaben Als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit der Kosten wird die Einreichung des Aufnahmeantrags festgesetzt. Zuschuss 100%

Kleine und mittelständische Unternehmen

Aufwertung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten

EINREICHUNGEN AB DEM 07/04/2016 bis zum 20/05/2016

ZUSCHUSS bis zu 50%

Förderungsberechtigte

Bereits bestehende und neue kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeit im Bereich der Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft, der Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), der Energie, des Gesundheitswesens, der Informatik und Kommunikation im Umweltwesen, der Materiale und Konstruktionen, sowie der Kultur-und Kreativindustrie.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Einrichtungen/Infrastruktur zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung ➢ Mechanische Ausrüstung, Vereinfachung / Automatisierung von Betriebs-und Produktionstätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung ➢ Technologische Aufwertung / Verbesserung durch Einführung oder / und Erhöhung der Verwendung von IKT ➢ Zertifizierung von Systemen, Planung und Standardisierung ➢ Promotion/Werbung und Förderung der Unternehmen ➢ Know – How - Rechte ➢ Technische & beratungsmäßige Unterstützung zur Verbesserung der Organisation und Produktivität der Unternehmen, zur Förderung der Außenorientierung und der innovativen und technologischen Unternehmerschaft ➢ Volle Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neueingestellten Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 200.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Ausgaben

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
 

Förderung von Startup-Unternehmen

Förderprogramm für Startup-Unternehmen

EINREICHUNGEN bis zum 24/05/2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist förderungsberechtigt?

Potenzielle Berechtigte der Tätigkeit zur Gründung eines neuen Unternehmens sind natürliche Personen oder Verbände, die bei Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind oder eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnarbeitsverhältnis ausüben. Im Falle der Gründung einer Partnerschaft müssen sämtliche Gesellschafter diese Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie in folgenden Bereichen tätig sein: Agrarernährungswesen, Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), Energie, Gesundheitswesen, Informatik und Kommunikation im Bereich der Umwelt, Materiale und Konstruktionen sowie in der Kultur-und Kreativwirtschaft.

Förderfähige Kosten

➢ Die notwendige, geschäftliche Produktionsausrüstung bis zu 40% des gesamten Investitionsbudgets. ➢ Die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom, Telekommunikation, Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens. ➢ Promotions/Werbe-und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen ➢ Abschreibungen von Assets ➢ Anschaffung von Verbrauchsmaterial ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten (Unternehmer/ Gesellschafter) ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 8% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 60.000 €. Förderfähigkeit der Kosten Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird das Datum der Einreichung der Offerte festgesetzt.Zuschuss 100%

Förderung von Unternehmen im Bereich Tourismus

Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Aufwertung der zu erbringenden Dienstleistungen

EINREICHUNGEN bis zum 17/05/2016 ZUSCHUSS bis 50%

Wer ist förderberechtigt?

Bereits bestehende und neue sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich im strategischen Tourismussektor tätig sind (Hotels, Mietunterkünfte, Seetransport, Campingplätze, Zeltlager, Reiseagenturen, Buchungsagenturen, Organisation von Konferenzen und Handelsmessen, Autovermietungen.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Geräte und Ausrüstung ➢ Ausstattung und Einrichtungen zur Energie-und Wassereinsparung ➢ Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produktes durch neue Dienstleistungen (Erweiterung auf alternative Tourismusarten, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.). ➢ Zertifizierungen von Qualitäts-und Umweltmanagementsystemen ➢ Tätigkeiten zur Promotion und Förderung der Unternehmen in Zielmärkten ➢ Software und Software-Dienstleistungen ➢ Transportmittel ➢ Studien, Marktrecherchen ➢ Beratervergütungen ➢ Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neuen Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 150.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Kosten

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
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Griechenland: Rekordhoch bei Betriebsschließungen und weitere Steuererhöhungen

Publiziert am 21.April.2016 von itrust
Zum ersten Mal seit Ausbruch der Finanzkrise sieht Griechenland sich mit mehr Betriebsschließungen als Betriebseröffnungen konfrontiert. Zusätzlich schließen viele Betriebe unregistriert. Trotz der hohen Schuldenlast plant der Staat weitere Steuererhöhungen.Betriebsschließung Griechenland Die ersten Wirtschaftsdaten für 2016 malen ein düsteres Bild. Der Grund dafür ist, dass die Steuerzahler heute alle angehäuften Lasten der mehrjährigen Rezession zu schultern haben und dies unter widrigsten Bedingungen, wie u.a. der Kapitalverkehrskontrollen, fehlende Darlehensgewährungen durch die Banken usw.Gemäß den Angaben des Allgemeinen Handelsregisters GE.MI. sind seit Beginn des Jahres bis heute 10.169 Betriebsschließungen erfolgt, während sich diese im ersten Vierteljahr in 2012 auf 8.731 beliefen. Die Betriebsschließungen in den letzten 14 Monaten summieren sich damit auf insgesamt 36.872.

Mehr Betriebsschließungen als Neueröffnungen

Auf der anderes Seite sind innerhalb des ersten Quartals 2012 auch 11.700 neue Unternehmen gegründet worden. Dennoch ist in diesem Jahr -und zum ersten Mal seit der Finanzkrise- die Anzahl Betriebsschließungen höher als die der Betriebsgründungen, zumal im ersten Quartal lediglich 6.367 Gründungen erfolgt sind, also 3.800 Unternehmen weniger, als die gleichzeitig aufgelösten und gelöschten Betriebe. Im Vergleich zum ersten Quartal des vorherigen Jahres, liegen damit die Quote Firmenlöschungen heute um 63% höher.Den Daten des GE.MI zufolge, stellen die Unternehmen entweder ihre Tätigkeit vollständig ein, oder schließen ihre Bücher und legen ihre Betriebe still. Darüber hinaus existieren auch viele unregistrierte Betriebsschließungen, zumal zahlreiche Unternehmen mit enormen Schulden an den Staat, an Versicherungsträger, Banken und Lieferanten ihre Betriebe ohne Auflösung und Löschung, also ungeordnet schließen.

Abwanderung in Länder mit geringerer Steuerlast

Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, das Land zu verlassen und ihren Sitz in Nachbarländer wie z.B. Bulgarien zu verlegen, wo die Besteuerung niedriger ist und andere finanzielle Vorteile warten. Nach Einschätzungen des Institutes für Kleinunternehmen sollen in den kommenden sechs Monaten ca. 21.000 weitere Betriebsschließungen erfolgen, während 4 von 10 Unternehmen nicht in der Lage sein werden, ihren Pflichten gegenüber Versicherungen und Banken nachzukommen.Gemäß der letzten Recherche des GSEBEE (Allgemeiner Griechischer Verband für Fachleute, Händler und Gewerbetreibende) befürchten 52,2 % der Unternehmen eine möglichen Betriebsschließung innerhalb des kommenden Halbjahrs. Dies ist die höchste Quote seit Juli 2012 (53,3%).

Privathaushalte ohne Ersparnisse

Auch einer neuesten Recherche des Griechischen Industrieverbands (SEV) bezüglich der Vernichtung der Mittelschicht aufgrund der Überbesteuerung zufolge, erreichten die Ersparnisse der privaten Haushalte im Jahr 2012 den Nullstand und belaufen sich weiterhin im Negativbereich.Die starke Abnahme der periodischen Einlagen, die Veräußerung von Vermögenswerten und die Anhäufung von Zahlungsrückständen bei Finanzämtern sind einige Methoden, die von den Privathaushalten zur Stützung ihres rückläufigen Verbrauchs genutzt worden sind. Und als wäre das nicht genug, sind weitere Steuern und Steuererhöhungen im Anmarsch, so z.B. die ENFIA-Steuer (Immobiliensteuer), die Erhöhung der Besteuerung von Kraftstoffen, die erneute Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produkte, die Erhöhung der Besteuerung der Mobiltelefonie und der Rundfunkgebühren. Ferner die Einkommensteuersätze, die Kassenbeiträge, der Solidaritätszuschlag, die Steuervorauszahlungen usw.Weitergehende Informationen zum Ablauf einer Betriebsschließung in Griechenland, zum Ablauf der Auflösung und Liquidation und Insolvenz verschiedener Gesellschaftsformen erhalten Sie unter diesem Link.Bei weiteren juristischen Frage, rufen Sie uns gern an unter+30 23920 57167 oder schreiben Sie uns eine Email!
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Drastischer Preisverfall auf dem griechischen Immobilienmarkt hält an

Publiziert am 1.März.2016 von itrust
shutterstock_96128339Sollten sich die Prognosen von Sachverständigen und Fachleuten bezüglich des fortschreitenden Verfalls Immobilienpreise bestätigen, wird der griechische Immobilienmarkt einen Negativrekord verzeichnen. Obwohl sich der griechische Immobilienmarkt bereits im achten Rezessionsjahr befindet, soll sich eine Konsolidierung der Lage erst in weiteren zwei Jahren abzeichnen.Dies würde bedeuten, dass der griechische Immobilienmarkt insgesamt zehn volle Jahre einem kontinuierlichen Preisverfall ausgesetzt wäre. Die Folgen sind gravierend. Enormer Wertverlust griechischen Vermögens geht einher mit drastischen Verlusten an Staatseinnahmen und exorbitant hoher Arbeitslosigkeit. Neuesten Recherchen zufolge, welche im letzten Kongress des Griechischen Instituts für die Bewertung von Unternehmen der „Eurobank Property Services“ und der Nationalbank Griechenlands präsentiert wurden, ist auch in diesem Jahr kein Aufschwung zu erwarten. Vielmehr ist mit weiteren Preissenkungen zu rechnen, welche gemäß den Prognosen und Analysen auch im kommenden Jahr fortbestehen wird.

Preisverfall am griechischen Immobilienmarkt

Gemäß der Immobilienagentur Eurobank Property Services erreichte der kumulierte Rückgang im Bereich der Wohnimmobilien seit 2007 bis Ende 2015 einen Anteil von 38,2 %. Für den dreijährigen Zeitraum 2016-2018 wird jedoch der Rückgang der Immobilienpreise auf 6,7 % geschätzt, mit dem höchsten Senkungsanteil von 3,3% für das laufende Jahr und 3,1 % für das Jahr 2017, während eine Stabilisierung des Immobilienmarktes bei einem Grenzwert von 0,3 % erst für das Jahr 2018 vorausgesagt wird. Auch im Bereich der Gewerbeimmobilien ist ein drastischer Preisverfall zu verzeichnen, zumal sich der kumulierte Preisrückgang hier sogar seit 2007 bis heute auf 47,48 % beläuft (42,78% in Bezug auf Büroräume und 50,79 % auf Gewerbeflächen).Der dargelegte Zusammenbruch des Immobilienmarktes ist hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückzuführen:
  • Liquiditätsmangel
  • Kapitalverkehrskontrollen
  • Wirtschaftliche Unsicherheit
  • Hoher Bestand
  • Szenarien über den Massenausverkauf von Immobilien in Verbindung mit den sogenannten „roten“ Krediten
  • die Freigabe der Durchführung von Zwangsversteigerungen, auch des ersten Wohnsitzes
  • der Eintritt von ausländischen Fonds in Griechenland
Alle diese Faktoren schaffen besonders restriktive Rahmenbedingungen für den Markt. In Ermangelung der Nachfrage aufgrund signifikanter Kaufenthaltung ausländischer Käufer von Ferienimmobilien, siechender Unternehmensentwicklungen und sinkender Nachfrage im Handel, der auch den Erwerb von Gewerbeflächen in Mitleidenschaft zieht, wird das Land auch dieses Jahr bezüglich des Immobilienmarkts mit einem Negativrekord in die Annalen eingehen. Fakt ist, dass die erschwerte Kreditaufnahme und der Mangel an Liquidität den Immobilienerwerb nur für wenige Käufer möglich machen.shutterstock_198470945Eine weitere Recherche (PwC) zur Prognose „Emerging Trends in Real Estate 2016“ vergleicht die Leistungen und Aussichten der griechischen Hauptstadt mit einem Kriegsgebiet. Hierbei ist es charakteristisch, dass es sich um die einzige europäische Stadt handelt, die innerhalb eines Jahres 18 Plätze (von Platz 5 auf Platz 23) in der gesamteuropäischen Rangliste hinsichtlich der Investitionsaussichten auf dem europäischen Immobilienmarkt eingebüst hat.Wie auch ein führendes Mitglied der Nationalbank erwähnte, ist derzeit das wesentliche Merkmal des griechischen Immobilienmarkts das hohe Angebot bei gleichzeitig sehr geringer Nachfrage. In der Praxis ist ein Markt praktisch nicht existent. Der Preisrückgang wird vom Rückgang der Nachfrage getrieben. Die fortlaufende Rezession in der griechischen Wirtschaft hat sich auch im letzten Jahr negativ auf den Immobilienkauf ausgewirkt. Erst vor kurzem wurde für das Jahr 2015 ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,70 % gemeldet, während seit Beginn der Krise ein Rückgang des BIP von über 25% verzeichnet wurde.Darüber hinaus hat sich die Immobilienbesteuerung trotz anderer Verlautbarungen nicht geändert. Das ENFIA-Gesetz (Nr. 4223/2013) behält weiterhin seine Gültigkeit, welches durch den leichten Rückgang der Einheitswerte auch nicht nennenswert beeinflusst worden ist. Es wurde ein weiterer Rückgang der allgemeinen Kaufkraft verzeichnet, die Arbeitslosenquote bewegt sich weiterhin auf sehr hohem Niveau und das Angebot zum Verkauf stehender, älterer Immobilien hat sich weiter erhöht. Demzufolge ist der Bestand an Neubauten weiterhin hoch geblieben, weshalb die Errichtung von Neubauten praktisch eingestellt wurde: die im Jahr 2015 ausgestellten Baugenehmigungen betreffen eine Gesamtfläche von 2.417.300 m2 landesweit, wovon sich der Anteil in Attika auf nur 350.500 m2 beläuft, während sich die entsprechenden Zahlen im Jahr 2005 auf 29.056.000 m2 landesweit und 8.550.000 m2 in Attika beliefen.Verzeichnissen zufolge erfolgen viele Kaufpreisfinanzierungen ohne die Inanspruchnahme von Bankkrediten. Aussagen des Finanzministeriums zufolge, lagen im letzten Jahr 86.075 Bescheinigungen für Grunderwerbsteuer vor, in denen jedoch auch elterliche Schenkungen beinhaltet sind. Ausgehend von indirekten Angaben und Schätzungen von Marktbeobachtern sollen sich die Transaktionen auf 10.000 – 15.000 Euro belaufen. Der von der Nationalbank verzeichnete Rückgang des Marktwertes der Wohnimmobilien beläuft sich auf 5,4% und liegt bei 5,5% für fünfjährige Immobilien, sowie bei 4,7% für ältere Wohnhäuser. Seit 2008 ist ein Rückgang von über 40% zu verzeichnen.Der von der Nationalbank Griechenlands seit Beginn der Rezession verzeichnete Durchschnittsrückgang des Immobilienerwerbs betrifft hauptsächlich die zwei ersten Kategorien (Immobilien Baujahr nach 1985). Die 3. Kategorie (Baujahr vor 1985) verzeichnete einen enormen Rückgang, der sich in vielen Fällen über 50% beläuft. Luxusimmobilien mit größeren Wohnflächen weisen zudem auch einen großen Rückgang auf, und in mehreren Fällen von Neubauten wird ein „unangemessener“ Marktwert festgestellt, der nicht einmal die Baukosten abdeckt.
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Europa vor Zerreißprobe – Griechenland am Scheideweg

Publiziert am 16.Februar.2016 von Abraam Kosmidis

Es drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass Griechenland seit Jahren "zurechtgelegt" und auf einen Austritt aus der EU und dem Euro vorbereitet wird. Die Interessen dafür sind vielfältig.

Griechenland Schengenraum

 Während die griechischen Bürger seit Jahren mit immer weiteren gravierenden Einschnitten und Steuern ausgequetscht werden, und sich die jahrelange Häme der ausländischen Medien gefallen lassen müssen, kommt jetzt seit Monaten auch noch die Flüchtlingskrise hinzu.

Einerseits die Finanzkrise und die nicht tragfähige Schuldenbelastung bei gleichzeitiger Unwilligkeit, einem Schuldenschnitt zuzustimmen, natürlich auch die eigene fehlende Bereitschaft, konsequent Reformen umzusetzen. Griechenland wird nach der Finanzkrise einmal mehr mit dieser weiteren großen europäischen Herausforderung und mit dem Schutz der europäischen Außengrenze an der östlichen Flanke der EU allein gelassen. Anstatt hier aus allen europäischen Ländern Grenzschutzbeamte und Rettungsgerät an die griechische Außengrenze zu verlegen, werden andere Lösungen mit nicht EU-Staaten favorisiert, der Türkei über Nacht Milliarden zugeschoben, während die Troika in Griechenland um jeden Cent knausert.

Nun wird allen Ernstes der Ausschluss Griechenlands aus dem Schengen-Raum diskutiert, statt entschlossen gemeinsam die EU Aussengrenzen zu sichern.

Ganz abgesehen davon, dass die Bewohner der griechischen Inseln für Ihren Respekt vor den Menschenleben bei der Rettung der Flüchtlinge aus der Ägäis den Nobelpreis für die Lehrstunde in Sachen Humanität verdient hätten, läge es nahe, nicht asylberechtigte Flüchtlinge wieder auf sicherem Wege auf das türkische Festland zurückzubefördern, statt sie nach Griechenland und in andere EU-Länder weiterziehen zu lassen.

Europa zeigt erneut ein zerrissenes Bild der Hilflosigkeit und Uneinigkeit.

Jetzt kommen noch die antidemokratischen und europafeindlichen Bestrebungen der osteuropäischen Visegrad-Länder dazu. Diese fordern eine Verlegung des Schutzes der europäischen Grenzen quasi an die Grenzen de nicht- EU-Landes FYROM - Allem geltenden Recht zuwider und absolut unsolidarisch gegenüber Griechenland. Gerade die osteuropäischen Länder sollten nach all den Jahren hinter dem eisernen Vorhang ein Gefühl für Solidarität und Freiheit entwickelt haben, statt Kleinstaaterei zu betreiben. Hier schaffen gerade die Visegrad Länder quasi Fakten und die EU schaut nur zu. Wider geltendem Recht unter Missachtung jeglicher rechtlicher Grundlagen. Gerade diese Länder sollten aber für Solidarität, Humanität und Demokratie sensibilisiert sein. Dabei gibt es durchaus Instrumente, um die Rechtsordnung innerhalb der EU wieder herzustellen. Bei jeder Krise wird aber Griechenland mehr oder weniger alleine gelassen und naheliegende, "vernünftige" Lösungen einfach nicht umgesetzt. Vielleicht ist es deshalb den übrigen Partnern sogar recht, dass die Visegrad-Länder nun die Drecksarbeit im Verhältnis zu Griechenland erledigen.

 Es wird immer offensichtlicher: Im Zweifel steht Griechenland alleine da ! Diese Message ist katastrophal für den europäischen Gedanken, dessen Grundprinzip auf Solidarität beruht.

Man fragt sich allerdings warum das so ist und ob evtl. mehr dahinter steckt. Wird etwa eine neue Ordnung der Dinge in der Region angestrebt ? Sind es die Erdölvorkommen in der Ägäis, und die Frage ihrer künftigen Ausbeutung, sowie die Besonderheit der geopolitischen Lage Griechenlands als Schnittstelle zwischen Orient und Okzident, oder einfach die Tatsache, dass die Bundesregierung auf die Türkei setzt als Bollwerk gegen Russland und als Flüchtlingslager? Jedenfalls wird die Behandlung Griechenlands durch die europäischen Partner immer grotesker und ist kaum noch zu erklären. Hier wird ein Land konsequent aus der EU und dem Euro herausgedrängt. Aber all das darf nicht zum Ausschluss Griechenlands aus Schengen führen, sondern hier ist die Bundesregierung nach Ihrem Willkommensruf gegenüber Griechenland in der Pflicht.

Dabei sollte klar sein, dass sich die EU mit den Flüchtlingsströmen auch ein trojanisches Pferd ins Haus holt. Denn nicht alle Einwanderer sind auch Kriegsflüchtlinge. Eine unkontrollierte Einwanderung von Islamisten ist ebenso Fakt, wie das Bestreben der vielen einreisenden Wirtschaftsflüchtlinge nach einem besseren Leben in Europa. Das Asylrecht ist ein Grundpfeiler unserer westlichen Demokratien. Die Bewahrung der eigenen abendländischen Kultur jedoch ebenso ein schützenswertes Gut und die begrenzte Aufnahmefähigkeit eine Tatsache. Integration ist nur dort möglich, wo Integrationsbereitschaft besteht, sonst entstehen unerwünschte Parallelkulturen. Eine offene Gesellschaft verträgt die Vielfalt der Kulturen und Ansichten, ist aber auch von der Einhaltung ihrer Spielregeln abhängig. Dies scheint nicht von allen Einwanderern so gesehen zu werden. Das europäische Demokratieverständnis kann nicht als weltpolitische Anschauung aller Einwanderer unterstellt werden. Die Gastfreundschaft kann aber nicht zur Aufgabe der eigenen Kultur führen und der Schutz der europäischen Grenzen nicht einem nicht EU Staat überlassen werden. Das ist widerrechtlich. Die fehlende Errichtung eines europäischen Grenzschutzes an den Außengrenzen Europas ist nicht nachvollziehbar und die Anrufung der Nato als Schutzmacht bedenklich. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die Nato-Präsenz eher der Präsenz Russlands in Syrien zu verdanken ist, als dass sie der Rettung von Flüchtlingen in der Ägäis dient.

Europa ist offenbar nicht willens oder dazu in der Lage ,seine Probleme zu lösen. In der Finanzkrise wurden bereits sehr viele Fehler gemacht, von beiden Seiten, aber insbesondere auch von der EU. Über die Anwendung von falschen Instrumenten bei der Griechenland-Krise wider herrschender Wirtschaftstheorien wurde insoweit bereits vielfach geschrieben. Jetzt bahnt sich die nächste große Verfehlung der EU gegenüber Griechenland an. Hinzu kommt noch, dass in der NATO auf die Türkei und nicht auf Griechenland gesetzt wird.

Ich bin immer noch glühender Anhänger des europäischen Gedanken, aber nicht mehr des aktuellen Europas, welches nicht den Visionen seiner Gründungsväter entspricht. Die aktuelle Politik entfernt sich immer weiter von einem vereinten Europa und die EU verfügt offenbar nicht über das politisches Personal mit dem erforderlichen Geschichtsverständnis und Format, um die Dinge wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Die europäische Solidarität und Autorität zerfällt zusehends und alle schauen nur zu. Die EU erweist sich für Griechenland immer mehr als nicht verlässlicher Partner. Der Euro als Belastung und die Nato als wenig hilfreich im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen des Landes.

Griechenland ist momentan isoliert und hat auch noch die schwächste aller denkbaren Regierungen. Das Land hat zu keinem Zeitpunkt in den letzten Jahren seine Interessen konsequent verfolgt, sondern sich mit schwachen und falschen Entscheidungen in eine prekäre Gesamtlage manövrieren lassen. Es wird Zeit dies jetzt endlich zu tun.

Die Notwendigkeit eines Umdenkens wird aber immer deutlicher. Was wir brauchen ist eine Abkehr vom Globalisierungsbestreben und der Definition Europas als reinen Selbstbedienungsladen für Konzerne. Besinnt sich die EU nicht auf ein solidarisches Europa der gleichen sozialen Rahmenbedingungen mit gemeinsamer Fiskal-, Außen-, Verteidigungs- und Sozialpolitik etc. wird es zwangsläufig auseinanderfallen. Gemeinsame Werte des Abendlandes, Kultur und soziale Gerechtigkeit sind überlebenswichtig für die Union. Der gemeinsame große Markt eine angenehme Folge davon und nicht der Selbstzweck.

Das sind so die Fakten. Welche Schlüsse kann man daraus ziehen ?

Der momentane Schluss aus dem Ganzen ist, dass die EU und Euro-Mitgliedschaft für Griechenland immer nur weitere Probleme ohne Lösungen bringt, während unsere "Partner" weder willens noch in der Lage dazu sind, das Land zu unterstützen. Griechenland befindet sich in einer sehr kritischen Phase, wirtschaftlich, politisch, geostrategisch, gesellschaftlich. Eine Neuausrichtung der außenpolitischen Orientierung des Landes sollte deshalb eine Option sein und sich endlich an den Interessen des Landes orientieren. Das Land benötigt verlässliche Partner, deshalb muss geprüft werden, mit wem dies am besten umgesetzt werden kann. Das Festhalten an Bündnissen und Partnerschaften, die weder belastungs- noch tragfähig sind, erweist sich als Trugschluss. Was wir jetzt benötigen, ist eine realistische Einschätzung der Lage und entschlossenes, konsequentes Handeln. D.h. unmittelbare Verhandlungen mit der EU und der NATO über die definitive Lösung der Probleme Griechenlands JETZT, ansonsten droht dem Lande das Abgleiten in noch kompliziertere Abenteuer. Dabei muß als ultima ratio auch ein Austritt aus einem Teil oder auch allen Organisationen und das Suchen neuer, verlässlicherer Partner, eine Option sein. Es reicht.

Und ein letztes noch: Ein Land, das so viel für Europa im Laufe der Jahrtausende getan hat, hätte in einer schwächeren Phase seiner langen Existenz eine bessere Behandlung verdient. Europa ohne Griechenland hätte deshalb nicht mehr den Namen Europa verdient.


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Übernahme von 14 griechischen Flughäfen durch FRAPORT

Publiziert am 11.Februar.2016 von Abraam Kosmidis
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung, die den Betrieb von 14 Flughäfen umfasst. Geplant sind umfangreiche Umbauarbeiten, aber die Vereinbarung enthält auch eine Vielzahl von günstigen Regelungen für den Betreiber FRAPORT.FRAPORT FLUGHAEFEN GRIECHENLANDIm Rahmen des Privatisierungsprogramms wurden auch 14 griechische Flughäfen „privatisiert“. Hierzu wurde bereits am 14.12.2015 ein Vertrag zwischen der griechischen Regierung, der Fraport AG und der Slentel Limited über die Nutzungs– und Managementübertragung der 14 griechischen Flughäfen für eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Diese Übertragung betrifft die Erneuerung, Instandhaltung, Verwaltung und den Betrieb der 14 Flughäfen. Das aus Fraport und Slentel bestehende Joint Venture ist dabei verpflichtet, innerhalb der ersten 4 Jahre Investitionen in die Infrastruktur i.H.v. ca. 330 Millionen zu tätigen.

Konkret handelt es sich um die folgenden Flughäfen und Umbauten:

  • Flughafen Thessaloniki „Makedonia“: Das Terminal soll um 35.000 qm2 erweitert werden. Ferner wird eine Modernisierung der Flughafengebäude stattfinden. In einem späteren Schritt soll die Erweiterung des Flughafens um ca. 100.000 qm2 erfolgen. Das Fassungsvermögen des Flugzeugparkplatzes wird von 22 auf 28 Flugzeuge erweitert.
  • Corfu: Erweiterung des Flughafens, anfänglich um 2.700 qm2 und später noch weiter. Die Start- und Landebahnen sollen umfangreich renoviert werden.
  • Chania: Installation einer Flugüberwachungsanlage. Ferner wird der Flughafen um ca. 80.000 qm2 erweitert.
  • Zakynthos: Verbesserung der Infrastruktur, zur Verkürzung der Wartezeiten im Terminal. Es wird eine zweite Start- und Landebahn gebaut und die bestehenden um ca. 75 qm2 verbreitert. Dies setzt eine Zwangsenteignung einer Fläche von ca. 250.000 qm2 voraus.
  • Kefalonia: Die Warte- und Aufenthaltsflächen sind zu klein und werden erweitert. Das Hauptgebäude ist sehr alt und wird umfassend renoviert. Es ist ferner eine Verbreiterung der Start- und Landebahn vorgesehen.
  • Aktion: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 qm2. Das Terminal wird um ca. 4.000 qm2 erweitert.
  • Kavala Flughafen: Erweiterung des Terminals um ca. 5.000 qm2
  • Rhodos: Verbreiterung der Start- und Landebahn, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 11.000 qm2
  • Kos: Aktuell existiert kein Passagierwarteraum, somit Erweiterung des Terminals anfänglich um ca. 18.000 qm2, während noch zwei Erweiterungen notwendig sein werden. Bau einer weiteren Start- und Landebahn, sowie Verbreiterung der bestehenden Bahn um ca. 75 m.
  • Santorini: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 Meter, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 17.000 qm2. Es werden noch zwei weitere Erweiterungen notwendig sein.
  • Mykonos: Es sind umfassende Renovierungsarbeiten sowohl im Terminal als auch auf der Start- und Landebahn geplant. Eine Erweiterung um ca. 9.000 qm2 ist notwendig.
  • Mytilini: Der Flughafen ist zu klein und entspricht nicht den internationalen Standards, weshalb umfassende Umbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
  • Samos: Warteräume für Passagiere sind zu klein und werden deshalb erweitert. Zu der einen bestehenden Start- und Landebahn soll eine weitere hinzukommen, ferner wird ein neues Gepäckmanagementsystem installiert.
  • Skiathos: Verbreiterung des Start- und Landebahn. Überdies ist die Schutzzone am Ende der Flugzeugbahn zu kurz. Es wird damit gerechnet, dass auch der alte Flughafen nochmals in Betrieb genommen wird.

Bestimmungen des Konzessionsvertrages mit FRAPORT

Einheitliche Immobilienbesitz – Steuer ENFIA: Fraport wird von der Entrichtung der ENFIA-Steuer hinsichtlich der ihr zahlreich zur Verfügung stehenden Hektar befreit.Kommunale Gebühren: das Abkommen sieht die Befreiung von kommunalen Gebühren vor.Neue Passagiergebühren: Außer den bereits bestehenden vier Gebühren (der Flughafengebühr „Spatosimo-Steuer“, der Lande-Park-und Überfluggebühr), werden zudem drei weiteren Gebühren eingeführt, und zwar die Beleuchtungsgebühren, sowie die Sicherheits-und Passagiergebühren. Diese Gebühren fließen an den Betreiber FRAPORT. Angesichts der aktuellen Lage muss ein Flughafen bei ca. 850.000 Ankünften pro Jahr mit ca. 1.300.000 Euro Security-Kosten rechnen. Eine Anpassung der Flughäfen an die internationalen Sicherheitsstandards mit einer notwendigen Heraufstufung der Sicherheitsausrüstungen, wie z.B. Sicherheitskontrollen der 4. Generation, HD-Screening, Sprengstoffdetektoren mit teuren Sensoren usw., führt zu weiteren Kosten für die Fluggäste. Darüber hinaus gewährt der Konzessionsvertrag dem Betreiber Autonomie bei der der Festsetzung von Luftfahrtgebühren zu.

Staatliche Entschädigungen

Kompensation für Änderung der Gesetzgebung: Mit der Einführung des Begriffs „ausgleichsfähige Änderung der Gesetzgebung“ ist der Betreiber berechtigt, infolge von Änderungen des Rechtsrahmens (wie z.B. in Bezug auf Arbeitsverträge), sich auf zusätzliche Betriebskosten zu berufen und diese als Entschädigungen gegenüber dem griechischen Staat geltend zu machen.Unfallentschädigung: Für Personen- und Sachschäden, sowie für Todesfälle infolge eines Handels oder Unterlassens eines der Vertragspartner haftet nicht der Betreiber, sondern der griechische Staat. Erfasst wird von dieser Regelung das gesamte Flughafenpersonal.Streik: Als „Haftungstatbestand des Staates“ wird zudem auch die Unfähigkeit des Luftverkehrskontrolldienstes betrachtet, eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen pro Stunde zu bedienen (Starts - Landungen). Ist zum Beispiel die Flughafenkapazität offiziell auf 10 Abläufe pro Stunde bestimmt und tritt ein Defekt an einer Funknavigationseinrichtung auf, kann FRAPORT für den hierdurch entstehenden Ausfall Schadenersatzansprüche gegen den griechischen Staat geltend machen. Dies soll auch im Falle eines Streiks im Luftverkehr gelten und stellt ebenfalls einen „Haftungstatbestand des Staates“ für entgangenen Gewinn, Abnahme des Leistungsindikators usw. dar, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Grenzwerte für Strom, Telekommunikation (OTE) und Wasserversorgung

Sofern staatliche Träger wie der Nationale Wetterdienst (EMY), die Luftfahrt, Feuerwehr, das Zollamt oder die Polizei einen bestimmten Bezugswert im Strom-oder Wasserverbrauch oder im Rahmen der Telekommunikation überschreiten, sind diese verpflichtet, an FRAPORT eine Entschädigung zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass für, elektronische Flughafensysteme mit hohem Stromverbrauch, die sich im Dauerbetrieb befinden, der Betreiber selbständig einen Grenzwert festlegen wird, dessen Überschreitung die Entschädigungspflicht des Staates auslöst.

Schadenersatzansprüche für Sachschäden

TAIPED FRAPORT GRIECHENLANDDer griechische Staat übernimmt die Wiederherstellung von Schäden über 1 Million, die an den übertragenen Werten entstehen. Demnach dürfte der griechische Staat während der gesamten vierzigjährigen Laufzeit für Renovierungen und Ersetzungen von veralteten Geräten aufkommen. Planungskosten zu Lasten des Staates: Sämtliche Aktualisierungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen auf Kosten des griechischen Staates. Fortan wird der Staat auch für neue Planungen / Entwürfe, für Ausrüstungskosten, Emissionsminderungstechnologien, Lärmmessungen u.a. aufkommen müssen.Dies wird auch jedes Mal der Fall sein, wenn ein Flughafen an eine neue europäische Umweltrichtlinie angepasst werden muss. Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Umweltgenehmigungen noch gültig sind, könnten sich nach der endgültigen Verwaltungsübernahme durch FRAPORT weitere Abweichungen in Bezug auf die Umweltstudien ergeben. Nach den vertraglichen Regelungen haftet ausschließlich der griechische Staat und zwar auch, falls Verzögerungen bei der Ausführung der notwendigen Umweltprojekte festgestellt werden sollten.

FRAPORT als Auftragnehmer

Das Abkommen sieht vor, dass FRAPORT auch als Auftragnehmerin für sämtliche, öffentliche Bauvorhaben, zu deren Abschluss sich der Konzessionsgeber vor der Übergabe verpflichtet hat, tätig werden darf. Ferner ist für die Erteilung von Subunternehmeraufträgen durch FRAPORT keine Zustimmung des griechischen Staates nötig.

Bankkredite

FRAPORT kann mit Zustimmung des griechischen Staates Kredite für ihre Investition hinsichtlich weiterer Modernisierungen aufnehmen, wobei die Zustimmung lt. Vereinbarung als erteilt gilt.Möglichkeit zur Veräußerung von nicht verwendbaren Vermögenswerten: FRAPORT ist berechtigt, Vermögenswerte zu verkaufen, welche für den Betrieb nicht verwendet werden können. Hierüber ist die Luftfahrtbehörde rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Staates alle alten und nicht verwendbaren Vermögenswerte zu entfernen.

Beschaffungen und Ausrüstungen

FRAPORT ist berechtigt, Aufwendungen für Modernisierung und Austausch von Ausrüstung mit ihrem, an den Staat zu entrichteten Beitrag zu verrechnen (als Beitrag ist der Anteil von 8,5% und 35% an den Versicherungsträger für Freiberufler gemeint, der vor und nach 2024 zu entrichten ist).

Enteignungen

Es werden Enteignungen von Flächen zur Zertifizierung der Flughäfen vorgesehen, welche ausschließlich dem griechischen Staat zur Last fallen.

Möglichkeit zur Verlängerung der Konzessionslaufzeit

Falls der Staat Entschädigungen von über 5 Mio. Euro schuldet, ist FRAPORT zur entsprechenden Verlängerung der Konzessionslaufzeit für die Flughäfen berechtigt. Damit würde sich ggfls. die Vertragslaufzeit über 40 Jahre hinaus verlängern. Entsprechendes gilt auch für die Klauseln, die wegen höherer Gewalt zu Zahlungsaufschub berechtigten.

Anpassung des Mietzinses und Verpflichtungen

Anpassungen der Konzessionsvergütungen sind in Verbindung mit den Flughafenleistungen möglich.

Projekte

Die Konzessionsvereinbarung sieht zudem vor, dass, wenn Projekte zur Umsetzung der Umweltbedingungen benötigt werden, der Mietzins zu ihren Gunsten angepasst werden kann, anstatt eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Sämtliche Regionalflughäfen weisen Probleme in Bezug auf die Abwassernetzwerke und Entwässerungsgräben auf, zu deren Wiederherstellung hohe Summen benötigt werden. Diese sind dann entsprechend abzugsfähig vom Mietzins.

Keine Verbindlichkeiten nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Für ihre durchzuführenden Projekte wird FRAPORT Garantien über die gute Ausführung der Projekte und den guten Betrieb stellen, welche aber mit Ablauf der Konzessionsvereinbarung enden. Dies bedeutet, dass bei Übernahme der Flughäfen in 40 Jahren durch den griechischen Staat auch etwaige Garantien enden.

Möglichkeit für andere Geschäftstätigkeiten

Eine weitere Vertragsbestimmung legt ausdrücklich fest, dass FRAPORT nicht nur die Gebühren einnehmen, sondern auch über die ausschließliche kommerzielle Nutzung der Flughäfen bestimmen wird. Ferner ist FRAPORT berechtigt, auch andere Geschäftstätigkeiten im Flughafenbereich zu entwickeln. Im Sicherheitsbereich verfügt das Unternehmen über mehr als 20 Tochtergesellschaften.

Schließungen von Unternehmen

Da es mit dem neuen Betreiber voraussichtlich zu Betriebsschließungen kommen wird, ist vereinbart, dass FRAPORT keinerlei Haftung für einen eventuell direkten oder immateriellen Schaden, oder für den entgangenen Gewinn dritter Parteien zu tragen hat.

Dienstleistungen

Die Verträge werden in zwei Kategorien unterteilt: a) Duty-Free-Shops, Bodenabfertigungsträger und Versorger, sowie b) in die Luftfahrtbehörde gemeinsam mit anderen Trägern zur Erbringung von Dienstleistungen. Lediglich die Verträge der ersten Kategorie gelten als übertragbar.Für alle weiteren Verträge in Bezug auf Nutzungen und Geschäftstätigkeiten jeglicher Art oder zu erbringender Dienstleistungen für Fluggäste ist FRAPORT nicht zu deren Einhaltung verpflichtet, sofern sie den Staat darüber in Kenntnis setzt. Dieser ist wiederum verpflichtet, die jeweiligen Vereinbarungen auf eigene Kosten aufzulösen (und die Gegenpartei dementsprechend zu entschädigen). Damit dürfte der Betrieb verschiedener Unternehmen wie Autovermietungen, Kiosks etc. beendet werden.

Steuerbefreite Refinanzierung

Die Bedeutung der „steuerbefreiten Refinanzierung“ wird schnell klargestellt, womit der Weg zur Steuerbefreiung für Kapitalbewegungen der Gesellschaft geebnet wird (z.B. Veräußerung von Geschäftsanteilen oder eine andere Verbriefung, tägliche Betriebsmittel, Finanzierung bevorstehender Projekte usw.). Somit werden Bedingungen von unlauterem Wettbewerb geschaffen, nicht so sehr zu anderen, griechischen oder europäischen Unternehmen, sondern hauptsächlich gegenüber denjenigen, die im selben Luftfahrtbereich tätig sind, wie z.B. Bodenabfertigungsunternehmen.

Arbeitsthemen

Keine Verpflichtung: Hinsichtlich der arbeitsmäßigen Zukunft der Arbeitnehmer der Luftfahrtbehörde (welche im Betrieb und nicht in der Luftfahrt tätig sind) wird ausdrücklich festgelegt, dass der Konzessionsinhaber nicht zu deren Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. Sofern sich die Arbeitnehmer wunschgemäß bei ihm beschäftigen möchten, können eventuell einige von ihnen aufgenommen werden, jedoch unter den Bedingungen und mit Gehältern der aktuellen Marktlage.

Entlassene Arbeitnehmer werden vom Staat entschädigt

Wie es des Weiteren im Konzessionsvertrag vorgesehen ist, wird der Staat FRAPORT hinsichtlich der ihr aus gerichtlichen Ansprüchen der entlassenen Arbeitnehmer entstandenen Kosten entschädigen. Hierbei handelt es sich um ca. 900 Arbeitnehmer der Regionalflughäfen, mit äußerst gekürzten Gehältern und großer Unsicherheit für ihre Zukunft.

Arbeitnehmer außerhalb der EU

Der Konzessionsvertrag verpflichtet zudem den Staat, die Einstellung von Mitarbeitern außerhalb der EU durch FRAPORT mit Erteilungen von Visum und Aufenthaltserlaubnis zu vereinfachen, gemeinsam mit ihren Familien. Offensichtlich werden somit Arbeitnehmer mit niedrigen Arbeitskosten eingestellt, wodurch die Anzahl der Arbeitslosen im Lande unverändert bleiben wird.

Der „unabhängige“ Ingenieur

Die Absicht des Konzessionsinhabers, allmählich die Rolle der Zentralen Dienststelle der Luftfahrtbehörde herabzusetzen ist deutlich zu erkennen, indem einem 'unabhängigen Ingenieuren' umfassende Vollmachten erteilt werden. Unter den Zuständigkeiten des unabhängigen Ingenieuren in der Konzessionsvereinbarung wird deutlich aufgeführt, dass dieser jedwede andere staatliche Behörde hinsichtlich der Projektaufsicht ersetzt. Die Scheinheiligkeit bezüglich der Unabhängigkeit des vorstehenden Ingenieurs lässt damit beweisen, dass dieser von FRAPORT bezahlt wird, somit ist zu bezweifeln, dass dieser unparteiisch handelt. Überdies wird er auch bei Beaufsichtigungen von Änderungsprojekten überstundenmäßig vom Staat bezahlt werden.Mehrere Vertragsklauseln erteilen FRAPORT das Recht, sich auf schlechte Leistungen bezüglich der Finanzen (Gebühren, Zahlungen an den Staat usw.) aufgrund von Verzögerungen der bevorstehenden Projekte mit Haftung des Staates zu berufen, wobei der angeblich unabhängige Ingenieur entweder beratungsmäßig oder schiedsrichterlich einschreitet. Der Staat wird dann auch hier zur Entschädigung aufgefordert werden.Das Konsortium wird einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro beim rechtlichen Abschluss der Transaktion leisten, und für die nächsten 40 Jahre wird es einen jährlichen Mietzins von 22,9 Mil. Euro zahlen, zuzüglich der jährlichen Inflationsrate.Der Privatisierungsfond TAIPED wird einen jährlichen Gewinnanteil erhalten, der sich durch einen vorbestimmten Prozentsatz von 28,5% des Gewinns vor Steuern, der Zinsen und Abschreibungen der Flughäfen festlegen wird.Das Gemeinschaftsunternehmen Fraport AG – Kopelouzou wird an den griechischen Staat für die entsprechende 40-jährige Privatisierung einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro zahlen, sowie Mietzinsen von 0,9 Mrd. Euro, Gewinn vor Steuern in Höhe von 4,56 Mrd. Euro (28,5% der jährlichen Nettoeinnahmen des Staates von 0,4 Mrd.) und Gebühren zu Gunsten der Luftfahrtbehörde in Höhe von 1,2 Mrd. Euro.Ein Gesamtbetrag von 7,89 Mrd. Euro für 40 Jahre, wovon 6,69 Mrd. Euro vom Privatisierungsfond TAIPED eingenommen werden. Wie es bereits im Privatisierungsfall des Hafens von Piräus bekannt ist, wird jeder vom TAIPED-Fond eingenommene Betrag gezwungenermaßen zur Tilgung der nicht nachhaltigen Staatsschulden verwendet.
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