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Starkes Wachstum – Winterprognosen der Kommission für Griechenland

Publiziert am 11.Februar.2022 von Abraam Kosmidis

Schritte für Griechenlands endgültigen AusstiegWinterprognosen der Kommission für Griechenland: Starkes Wachstum 8,5 % im Jahr 2021 und 4,9 % im Jahr 2022

Die Europäische Kommission bestätigt laut ihrer gestern veröffentlichten Winterprognose für Griechenland ein starkes Wachstum von 8,5 % für 2021 und prognostiziert ein Wachstum von 4,9 % für 2022, sowie von 3,5 % für 2023. Ferner revidiert sie ihre Prognosen für 2021 vom November (7,1 %) nach oben, sowie  für 2022 (5,2 %) leicht nach unten. Dem Bericht der Kommission zufolge stieg das reale BIP Griechenlands im dritten Quartal 2021 um 2,7 %, was die starke Exportleistung und den erheblichen Beitrag des privaten Verbrauchs widerspiegelt. Die bemerkenswerte Erholung des Tourismussektors half der Wirtschaft, einen erheblichen Teil ihrer früheren Verluste aufgrund der COVID-19-Pandemie auszugleichen, während sich gleichzeitig auch der Industriesektor stark erholte.



Juncker – Plan: die Vorteile für Griechenland und die Warnungen des Europäischen Rechnungshofs

Publiziert am 4.Februar.2019 von Abraam Kosmidis
EU2Der Rechnungshof der EU hat in einem Sonderbericht den sogenannten „Juncker – Plan“ weitgehend positiv, jedoch mit einigen Schwachstellen in seiner Umsetzung bewertet. Der entsprechende Plan zielt auf die Ankurbelung der Investitionen im öffentlichen und privaten Sektor innerhalb der EU ab, und besonders begünstigt scheint dabei Griechenland zu sein.Der „Juncker – Plan“, oder anders der „Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI)“ ist im Jahr 2014 mit dem Ziel etabliert worden, Investitionen in Europa zu mobilisieren und somit zur wirtschaftlichen Erholung beizutragen. Die Umsetzung des Plans besteht aus drei Teilen:
  • die Gewährung von Garantien für Investitionen des Privatsektors,
  • die nachfolgende Hilfeleistung und Unterstützung für vielversprechende Investitionen und schließlich
  • die Aufhebung von rechtlichen Hindernissen für transeuropäische Investitionen.
Den Daten der Europäischen Kommission zufolge, hat der EFSI bisher Investitionen in Höhe von 371,2 Mrd. Euro mobilisiert, also einen höheren, als vom Plan ursprünglich vorgesehenen Betrag, wovon etwa 2/3 von Privatanlegern stammen. Europas BIP ist dank des „Juncker – Plans“ um 0,6 % gestiegen, kann– angesichts seines bisherigen Verlaufs - allerdings nicht sein ursprünglich vorgesehenes Ziel von 1,3 % bis 2020 erreichen.Nach denselben Angaben der Kommission, sind bisher 2,7 Mrd. für Griechenland mobilisiert worden, die zu zusätzlichen Investitionen aus dem Privatsektor in Höhe von 7,3 Mrd. führten. Die Länder mit den höchsten EFSI-Investitionen im Verhältnis zum eigenen BIP sind neben Griechenland, Estland, Portugal und Spanien.Einige, vom EFSI geförderte griechische Investitionen sind unter anderem der Windpark von Viotia, der Ausbau des Breitbandnetzes von Cosmote, die Erweiterung der Produktionslinien des Unternehmens Creta Farms und die Finanzierung des Lebensmittelunternehmens Mani Foods.Der Europäische Rechnungshof beurteilte den entsprechenden Plan hinsichtlich der Kapitalaufnahme für Investitionen in der EU zwar als effektiv, stellte jedoch die mobilisierten Investitionsbeträge als überbewertet infrage. Die Prüfer stellten zudem fest, dass bestimmte Förderungen des EFSI im Prinzip andere Finanzierungen der EU und der Europäischen Investitionsbank ersetzt haben. Ein Teil der Finanzierungen war für Projekte bestimmt, für welche auch andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen hätten genutzt werden können, wobei die meisten Investitionen in wenige großen EU 15 Länder mit etablierten, nationalen Förderbanken verlagert wurden.Nach Meinung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, hätten etwa ein Drittel der Infrastrukturprojekte auch ohne den Fonds finanziert werden können, etwa durch Privatbanken oder andere Finanzierungsmethoden.
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Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Publiziert am 17.Dezember.2018 von Abraam Kosmidis
Inheritance law in GreeceDrei wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien sind für das neue Jahr vorgesehen, welche direkte Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von zahlreichen Immobilieneigentümer haben werden. Die entsprechenden Änderungen betreffen sowohl die Besteuerung von Immobilienübertragungen, als auch die Grundbesitzabgabe.

Insbesondere umfassen die bevorstehenden Änderungen folgendes:

  • Erhöhung der Einheitswerte in ca. 4.000 Gebieten durch Anhebung der entsprechenden Zonenpreise / Einheitswerte. Die Erhöhung soll ab Neujahr zur Anwendung kommen und wird sich auf sämtliche Immobiliensteuern beziehen, ausgenommen der einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem hierfür die erhöhten Einheitswerte bereits in diesem Jahr in Kraft getreten sind. Die Anhebung der Zonenpreise / Einheitswerte wird zur Erhöhung der Steuerlast auf Immobilienübertragungen und der Grunderwerbssteuer, der Schenkungssteuer, sowie der Notarkosten führen. In den entsprechenden Gebieten wäre es für die Eigentümer deshalb vorteilhafter, Übertragungen und elterliche Schenkungen vor dem Jahresende vorzunehmen, um die aktuellen, günstigeren Steuerwerte noch in Anspruch nehmen zu können. Ferner sollen die Zonenpreise in etwa 2.100 Gebieten herabgesetzt werden. In diesen Fällen wird es für die Immobilieneigentümer vorteilhafter sein, den Jahreswechsel abzuwarten, um einen Erwerb oder eine elterliche Schenkung vorzunehmen.
  • Die Umsetzung einer neuen Erhöhung der Einheitswerte im neuen Jahr. Gemäß der Vereinbarung der Regierung mit den Institutionen für die „Nach – Memorandum – Zeit“, sprich das Ende der von den Gläubigern kontrollierten Sparpolitik, soll die Erhöhung in den ca. 4.000 Gebieten in drei gleichen, jährlichen Phasen erfolgen. Die erste Phase ist bereits im laufenden Jahr erfolgt und die zweite wird im kommenden Jahr umgesetzt. Eine dritte Erhöhung soll vereinbarungsgemäß im Jahr 2020 stattfinden. Diese, von der Regierung gewählte Lösung beruht auf zum Großteil auf politischem Kalkül, da es sich bei den meisten Gegenden, in denen die Zonenpreise erhöht und um mit den Handelswerten gleichgesetzt werden sollen, um die Gebiete mit niedrigen Zonenpreise handelt (beispielhaft West-Athen, West – Thessaloniki).
  • Die Aussetzung der Gewinnbesteuerung aus Immobilienverkäufen für noch ein weiteres Jahr. Einer in nächster Zeit erwartenden Gesetzesvorschrift zufolge soll die Anwendung der Gewinnbesteuerung für Immobilien auch im neuen Jahr ausgesetzt werden. Es handelt sich um die dritte Aussetzung, zumal die entsprechende Steuer offenbar viele Schwierigkeiten in den Immobilientransaktionen verursachen wird, ohne dabei erhebliche Steuereinnahmen zu erzielen. Die Steuer wird mit einem Steuersatz von 15% auf die Differenz zwischen dem Erwerbswert und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet.

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Deutliche Erholung der griechischen Baubranche

Publiziert am 7.November.2018 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDer Bausektor soll erwartungsgemäß für den Zeitraum 2018 – 2019 weiterhin auf dem Weg der Erholung bleiben. Der Bewertungsstudie des Dienstleistungsunternehmens ICAP Group zufolge, soll dies u.a. auch durch die Ausschreibung von neuen Großprojekten im laufenden Jahr zur Erhaltung der Aufwärtsentwicklung der letzten Jahre erfolgen. Gemäß der Studie -und mit Ausnahme des Jahrs 2015, als sich die Schuldenkrise erneut zuspitzte und die Wirtschaft erneut in eine Rezessionsphase fiel- weist der entsprechende Sektor seit 2014 einen Erholungstrend auf, was auf die Wiederaufnahme von öffentlichen Großprojekten und die Förderung der Auslandsausrichtung von Baukonzernen zurückzuführen ist. Der im Zeitraum 2008 – 2013 verzeichnete Rückschlag war jedoch enorm. Nach den Angaben der Direktion für wirtschaftliche Studien der ICAP Gruppe ist der Verlauf des Sektors ab 2007 rückläufig. Im Jahr 2006 trug der entsprechende Sektor mit etwa 8,3% zum BIP bei, während seine Beteiligung im Jahr 2016 nur noch 2,2% betrug. Die Bruttowertschöpfung des Sektors verzeichnete im Zeitraum 2007 – 2015 einen Rückgang von 81,9%, während im Jahr 2016 nach neun Jahren erstmals wieder eine Zunahme von 16,7% festgestellt wurde. Zugleich betrug der Anteil des Bausektors an der inländischen Gesamtbeschäftigung im Jahr 2016 lediglich 4,9%., während er noch 2008 8,1% betrug. Im Zeitraum von 2008 bis einschließlich 2015 war ein herber Verlust von 189.700 Arbeitsplätzen auf dem griechischen Bausektor zu verzeichnen.Die Hauptursachen des Abschwungs sind auf die makroökonomischen Verhältnisse und die langjährige Rezession zurückzuführen, welche die Reduzierung der öffentlichen und privaten Investitionen zur Folge hatten. Maßgeblich waren auch die fehlenden Möglichkeiten zur Finanzierung von Bauvorhaben über Baudarlehen der Banken und die hieraus resultierenden Liquiditätsprobleme. Ferner die Verringerung des verfügbaren Einkommens und die enorme Immobilienbesteuerung. Dies führte in Summe zur Schließung vieler Bauunternehmen, Insolvenzen und zu Arbeitslosigkeit.Im Gegensatz dazu zeichnete sich im Zeitraum 2013 – 2014 ein deutlich positiveres Bild aufgrund der Wiederaufnahme von Bauprojekten zum Ausbau der Hauptverkehrsachsen. Das Jahr 2015 bildet mit dem verzeichneten Marktabschwung um 5,3% dabei ein Ausnahmefall, während im nachfolgenden Jahr eine Rückkehr der positiven Wachstumsrate der Baubranche mit einem jährlichen Anstieg von 9% festzustellen war. Dieser Trend hielt auch im Jahr 2017 mit einer Zunahme von 4,9% weiterhin an. Große Baukonzerne weisen zudem auch im Ausland einen bedeutenden Zuwachs auf, was auf ihren gesamten Umsatz positiv auswirkt (29% im Jahr 2016), obwohl der Anteil der Auslandsprojekte ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zu den vorherigen Jahren aufwies.In den weiteren Jahren ist von einer deutlichen Erholung des Bausektors auszugehen, da die Auflagen aus den Rettungspaketen aufgehoben und griechische Anleihen wieder verausgabt werden können. Weiteren Auftrieb gibt auch die konstant wachsende Tourismusbranche mit immer neuen Besucherrekorden in Griechenland., wodurch der Bedarf an entsprechenden Unterkünften steigt.
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Nachhaltigkeit des griechischen Wirtschaftswachstums

Publiziert am 4.September.2018 von Abraam Kosmidis
Nachhaltigkeit des griechischen WirtschaftswachstumsDas reale BIP – Wachstum für fünf aufeinander folgende Quartale erbrachte die höchste Wachstumsrate Griechenlands seit dem Zeitraum 2005 – 2006.Neuesten Ratingagentur-Berichten zufolge, wird das Wirtschaftswachstum auch in den kommenden Jahren anhalten. Nachdem sich der Arbeitsmarkt langsam erholt, wird der erhöhte Konsum zu Produktionssteigerungen führen, beachtliche Lohnsteigerungen und eine Belebung des Immobilienmarkts bewirken.Die seit Beginn 2017 eingedämmte Inflation wird den Abstand des einen Prozentpunkts zur restlichen Eurozone allmählich schließen. Das stärkere Weltwirtschaftswachstum ist ein gutes Anzeichen für das Land, sowohl in Bezug auf den Anstieg der Exporte als auch auf den höheren Zustrom von Touristen in den Mittelmeerraum.Die Wohnungsnachfrage wird durch den verbesserten Arbeitsmarkt und die Einkommensgewinne schrittweise wiederbelebt werden, was wiederum den Wohnungsmarkt fördern wird. Die Erholung des Wohnungsmarkts wird in geografischer Hinsicht unterschiedlich sein und sich zunächst im Großraum Athen mit deutlichsten Erholungsanzeichen bemerkbar machen.Der Bericht deutet ferner darauf hin, dass Griechenland acht Jahre nach Ausbruch der Staatsschuldenkrise genügende Fortschritte erzielt hat, sodass die Gläubiger die Beschränkungen nunmehr lockern und Griechenland die Rückkehr zu den internationalen Anleihemärkten erlauben können. Im August erfolgte darüber hinaus der Abschluss des Sparprogramms, welcher das symbolische Ende der Schuldenkrise in der Eurozone darstellt. Nach Abschluss des Programms und der achtjährigen Abhängigkeit von Rettungspaketen ist das Land nun wieder in der Lage, sich von den Kapitalmärkten und seinen Reserven selbst zu refinanzieren.Dadurch endet auch die Beschränkung der strengen Haushaltsdisziplin und finanzieller Umstrukturierungen gemäß Vorgabe der internationalen Gläubiger des Landes.Griechenland bleibt weiterhin vielen Gefahren ausgesetzt, und es gibt viele externe Faktoren, wie z.B. zunehmende protektionistischen Maßnahmen oder die andauernden Handelskonflikte, welche die wirtschaftliche Erholung beeinträchtigen könnten. In erster Linie ist das Land jedoch für eine nachhaltige Rückkehr zu den internationalen Märkten mit zwei inländischen Hauptrisiken konfrontiert: die griechische Regierung muss zunächst ihre Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern unter Umsetzung sämtlicher Vereinbarungen einhalten, so dass die durch den Abschluss des Hilfsprogramms bewirkte Glaubwürdigkeit des Landes weiterhin bestehen bleibt. Zweitens ist das Land auch politischen Gefahren ausgesetzt, soweit im Zuge der bevorstehenden Parlamentswahlen (2019) ein Politikwechsel erfolgen sollte, welcher die Einführung der notwendigen, politischen Reformen und die Zusicherung einer nachhaltigen Staatsverschuldung in Frage stellen würde.
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Juncker – Plan: 640 Mio. EUR für griechische Unternehmen

Publiziert am 25.April.2018 von Abraam Kosmidis
Förderporgramm Griechenland 2016

Neue EU-Garantievereinbarungen zwischen dem EIF und der Griechischen Nationalbank.

Der Europäische Investitionsfonds (EIF) und die Griechische Nationalbank (NBG) haben drei Garantievereinbarungen über 640 Mio. EUR unterzeichnet, um kleinen und mittleren Unternehmen in Griechenland den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Diese Vereinbarungen fallen in den Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der den zentralen Bestandteil der Investitionsoffensive für Europa, des sogenannten Juncker-Plans bildet.Im Rahmen der neuen InnovFin-Vereinbarung wird die Griechische Nationalbank für einen zweijährigen Zeitraum Finanzierungen zu günstigen Bedingungen an innovative KMU und kleinen Unternehmen mit geringer oder mittlerer Kapitalisierung (Midcap-Unternehmen) gewähren. Die Bürgschaft des EIF wird im Rahmen der Initiative „InnovFin – EU-Mittel für Innovationen“ erteilt, mit der finanziellen Unterstützung des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“. Im Rahmen der entsprechenden Vereinbarung soll die Unterstützung der EU für innovative griechische Unternehmen erwartungsgemäß ein Darlehensportfolio von 100 Mio. EUR schaffen.Das Finanzierungsprogramm „COSME“ ist eine Verlängerungsvereinbarung, die es der Griechischen Nationalbank ermöglichen wird, für einen dreijährigen Zeitraum Mittel in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro für mehr als 1.900 kleine Unternehmen in Griechenland bereitzustellen. Der EIF wird durch Unterstützung der Europäischen Kommission der Griechischen Nationalbank Garantien im Rahmen des COSME-Programms gewähren, was der Bank ermöglichen wird, ihre Sicherungsanforderungen erheblich zu senken und den Unternehmen somit die Darlehensausnahme zu erleichtern.Zudem unterzeichnete der EIF im Rahmen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) eine Mikrofinanzierungsbürgschaft mit der Griechischen Nationalbank, sodass die Darlehen für 3.400 Mikrokreditnehmer von sehr kleinen Unternehmen, die im gesamten griechischen Raum einen erschwerten Zugang zu Krediten haben, mit 40 Mio. Euro gefördert werden.Das im Juni 2015 eingeführte EaSI-Garantieprogramm wird von der Europäischen Kommission gefördert und unterliegt der Verwaltung des Europäischen Investitionsfonds.Der EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos erklärte diesbezüglich, dass diese Finanzierungsvereinbarungen weiterhin im Sinne des Juncker – Plans die griechischen Unternehmen erheblich unterstützen und zum Wachstum dieser beitragen werden. Mehr als 5000 Kleinst - und Start-up-Unternehmen sollen voraussichtlich von Krediten mit einer Gesamthöhe von 640 Mio. Euro profitieren. In den kommenden Monaten können somit viele Projekte umgesetzt werden, die neue Arbeitsplätze schaffen und eine nachhaltige Entwicklung sichern können. Die EU fördert in Griechenland weiterhin die Wirtschaft, die Unternehmen und insbesondere junge und innovative Unternehmer.Der geschäftsführende Direktor des EIF, Pier Luigi Gilibert, äußerte sich beim Unterzeichnungsakt in Athen erfreut über die Finanzierungsmöglichkeit griechischer Unternehmen durch den EIF. Die Zusammenarbeit mit der Griechischen Nationalbank ermöglicht die Schaffung von vielen Finanzierungslösungen zur Förderung der angehenden Unternehmer, und die entsprechenden Vereinbarungen zeigen das langfristige Engagement der EIF für griechische Unternehmen.Der Vorstandsvorsitzende der Griechischen Nationalbank, Leonidas Fragkiadakis, fügte hinzu, dass es sich bei der Partnerschaft mit dem EIF durch Unterzeichnung der drei Garantievereinbarungen um eine beispielhafte Initiative handelt, die sich auf gemeinschaftliches und inländisches Know-how stützt, um den Umfang und die Zugänglichkeit zu Finanzierungen für griechische KMU deutlich zu verbessern.
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Zweifache Heraufstufung der Bonität Griechenlands

Publiziert am 5.März.2018 von Abraam Kosmidis
MarketsDie US-Ratingagentur Moody’s hat die Kreditwürdigkeit Griechenlands von "Caa2" auf "B3" heraufgestuft, wobei sie darüber hinaus noch einen positiven Ausblick und die Möglichkeit zu weiteren Heraufstufungen angekündigt hat. Somit verlässt die Bonitätsnote des Landes zum ersten Mal seit 2011 das Rating „C“. Moody’s Begründung zufolge habe das Land eine erhebliche Verbesserung der Haushaltslage erzielt, die nach Einschätzungen auch in den nachfolgenden Jahren anhalten wird. Zudem ist die Ratingagentur der Ansicht, dass das Anpassungsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden kann und Griechenland wieder vollen Zugang zu den Märkten haben wird.Dieser „saubere Austritt“ Griechenlands wird sich kurzfristig positiv auf die Liquiditätsreserve und mittelfristig auf die Zusage der Gläubiger auf zusätzliche Schuldenerleichterungen auswirken. Die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Zahlungsausfalls oder einer Restrukturierung der von privaten Gläubigern gehaltenen Verbindlichkeiten des Landes sei zudem spürbar gesunken. Ferner betont die Ratingagentur, dass auch das Risiko einer Wende oder Entgleisung der erzielten haushalts-und wirtschaftspolitischen Fortschritte erheblich gemindert sei.Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, ein starker Abbau der Staatsverschuldung und ein stabiles, politisches Umfeld könnten deshalb innerhalb von 12 Monaten eine weitere Heraufstufung Griechenlands bewirken.Gemäß der Ratingagentur hat Griechenlands Leistung im Rahmen des laufenden, dritten Kreditprogramms alle Erwartungen übertroffen. Die öffentlichen Finanzen sind nun auf eine nachhaltigere Basis gesetzt, es werden Primärüberschüsse von über 2% des BIP und eine nahezu ausgeglichenen Haushaltsposition für 2016 und 2017 erzielt. Darüber hinaus vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass sich die kumulativen Vorteile aus den strukturellen Haushaltsmaßnahmen auf etwa 4,5% des BIP bis Ende 2018 belaufen werden.Griechenlands wirtschaftliche Verbesserung beruht größtenteils auf strukturellen Maßnahmen, die dauerhafte Fiskalvorteile erbringen werden. Ferner auf den Reformen der Einkommens-und Mehrwertsteuer, der Rentenausgaben und Gesundheitskosten, auf der Umstrukturierung der öffentlichen Unternehmen, sowie auf den Maßnahmen zur Eindämmung der Arbeitskosten im öffentlichen Sektor. Im Fall einer Notwendigkeit zur Erzielung des Primärüberschusses (3,5% des BIP) für die Jahre 2019-2022 liegt zudem ein Konjunkturpaket zur automatischen Einführung von Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen bereit. Auch wenn sich das Wirtschaftswachstum - anders als derzeit erwartet, als gedämpft erweisen sollte, befürworten die entsprechenden Maßnahmen eine mögliche Erreichung der Haushaltsziele. Die öffentliche Schuldenquote sollte durch eine derartige haushaltspolitische Leistung um etwa 7 Prozentpunkte des BIP innerhalb der nächsten zwei Jahre sinken, leicht über 174% des BIP in 2019 von 181% in 2017.Wesentliche Fortschritte wurden auch hinsichtlich anderer Ziele im Rahmen des Programms verzeichnet, zumal die fest verankerten und zur Krise beigetragenden, institutionellen Schwächen des Landes in der staatlichen und steuerlichen Verwaltung und dem Justizsystem nach und nach bewältigt werden, wie z.B. durch die Errichtung der Unabhängigen Behörde für Steuereinnahmen, der Privatisierungsträger und letztendlich die Ersetzung von hochrangigen Personen, die in der öffentlichen Verwaltung nach politischen Kriterien ernannt wurden.Auch die wesentlichen Schwächen des Banksektors – einschließlich der äußerst hohen, notleidenden Risikopositionen (NPEs) – werden der Ratingagentur zufolge jetzt intensiver behandelt. Die rechtlichen und technischen Anforderungen zur Durchführung von elektronischen Versteigerungen sind bereits in Kraft getreten und die Banken selbst haben sich zu einer Senkung der notleidenden Kredite verpflichtet. Positiv wird auch die Tatsache aufgenommen, dass die Abhängigkeit des Staatsapparats von der Notfallliquidität der Nationalbank Griechenlands und dem Eurosystem im letzten Jahr aufgrund der Rückkehr der Kundeneinlagen gesunken ist. Die Banken sind nunmehr in der Lage, gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, mit Diversifizierung ihrer Finanzierungsquellen durch die Finanzierung der Zentralbanken, während von den zur Rekapitalisierung der Banken bereitgestellten 25 Mrd. Euro lediglich 5,4 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden mussten.Die wirtschaftlichen Aussichten werden ebenfalls als positiv bewertet, mit einem Erholungstempo, das mit dem in den anderen EU-Krisenländern zum Zeitpunkt ihres Austritts aus dem Fremdfinanzierungsmechanismus vergleichbar ist. Die Warenausfuhr und die Tourismuseinnahmen verzeichnen eine deutliche Zunahme, wodurch insbesondere die Erholung der Eurozone, aber auch der globalen Wirtschaft widergespiegelt wird.Die Konsumausgaben belaufen sich weiterhin noch auf einer bescheidenen Ebene, können jedoch von der Verbesserung der Arbeitsmarktlage, dem erfolgreichen Abschluss des Programms und der weiteren Stabilisierung des Banksektors profitieren. Die koordinierten Aktionen der EU und der offiziellen Gläubiger, wie unter anderem der Europäische Investitionsbank, haben zu einem bereits deutlich günstigeren Investitionsklima beigetragen.Die US-Ratingagentur ist sich sicher, dass ihre Projektionen für das reale BIP-Wachstum um 2% und 2,2% für 2018 und 2019 entsprechend umgesetzt werden, zumal der erfolgreiche Abschluss des laufenden Kreditprogramms das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen erhöhen und den Zufluss von privatem Kapital fördern wird. Die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses des dritten Kreditprogramms im August ist damit sehr wahrscheinlich, was sich auch durch die positiven Schlussfolgerungen der letzten Euro-Gruppe bestätigen lässt. Griechenlands Rückkehr an die Finanzmärkte soll durch einen hohen Bargeldbestand und durch die Zusage der Gläubiger auf Schuldenerleichterungen unterstützt werden, um den Kreditbedarf in einem überschaubaren Rahmen halten zu können.Größere Kapitalreserven sollen den „sauberen“ Austritt des Landes aus dem dritten Hilfspaket und die Rückkehr zur eigenständigen Marktfinanzierung temporär unterstützen. Dies soll u.a. durch die Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Mittel des derzeit laufenden dritten Hilfsprogramms in Höhe von 86 Mrd. Euro geschehen.Moody’s Erwartungen zufolge, sollen anfänglich Reserven in Höhe von mindestens 18 Mrd. Euro gebildet werden (ca. 10% des BIP von 2018), wodurch das Vertrauen der Anleger gestärkt und die Rückkehr an den Kapitalmärkten erleichtert wird. Das Risiko eines Zahlungsausfalls oder einer Umschuldung des privaten Sektors sei erheblich reduziert, und die Gefahr eines Rückschlags der erzielten wirtschafts-und haushaltspolitischen Fortschritte bestehe nicht mehr. Im Land herrsche nunmehr politische Stabilität und die Perspektiven seien tragfähiger als zuvor. Obwohl die nächsten Parlamentswahlen plangemäß spätestens bis September 2019 erfolgen sollen, sind die harten und politisch herausfordernden strukturellen finanzwirtschaftlichen und institutionellen Reformen bereits durchgeführt worden. Die innenpolitische Stabilität sei außerdem eng mit der Zusage einer eventuellen Schuldenerleichterung durch Umsetzung der Reformen verbunden, was die Rückkehr des Landes zur Normalität auch künftig absichern wird.
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10 entscheidende Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg aus dem Sparprogramm und der Beendigung der Rettungspakete

Publiziert am 2.Februar.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg2018 wird für Griechenland zum Jahr der Entscheidung und der wirtschaftlichen Kehrtwende.Ende August läuft das dritte Rettungspaket nach acht Jahren, in welchen Griechenland im Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftskrise stand, aus. Nach Abschluss des Rettungspakets soll dann die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Landes verkünden werden.Der Europa - Ökonom der HSBC Bank Plc in London, Fabio Balboni, erklärte, dass die Aussichten für Griechenland wesentlich besser aussehen, nachdem das Land wieder Zugang zu den Märkten erhalten hat und seine wirtschaftliche Erholung schrittweise zunimmt. Er fügte hinzu, dass Griechenland im kommenden Sommer sein Rettungsprogramm endgültig abschließen könnte, wenn sich die Eurozone für eine substanzielle und zuverlässige Schuldenerleichterung entscheiden wird.Die griechische Regierung wird nun gefordert sein, in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Gläubigern einige kritische Themen abzuarbeiten, wenn sie ein weiteres Hilfspaket vermeiden möchte.

Hierzu sind 10 Schritte bis zum kommenden August notwendig:

  1. Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen vorgelegt, welche zum Abschluss der dritten Bail-Out-Überprüfung erforderlich sind. Nach Abstimmung der neuen Maßnahmen, haben die Vertreter der Gläubiger den Konformitätsbericht Griechenlands der Eurogruppe zur Genehmigung vorgelegt, um grünes Licht zur Auszahlung der nächsten Tranche zu erhalten.
  2. In den nächsten Tagen werden die europäischen Bankenaufsichtsbehörden die Szenarien fertigstellen, nach denen die griechischen Banken einem Stresstest unterzogen werden.
  3. Griechenland plant bis Anfang Februar eine neue Anleihe mit einer voraussichtlichen Laufzeit von drei oder sieben Jahren zu emittieren, um wieder einen vollen Marktzugang zu erlangen.
  4. In den ersten zwei Februarwochen soll der Europäische Stabilitätsmechanismus erwartungsgemäß die sich auf die Umsetzung der Bedingungen der dritten Überprüfung bezogene Tranche auszahlen. Die Höhe der auszuzahlenden Tranche ist noch nicht vereinbart, aber dem griechischen Finanzministerium zufolge werden mindestens ca. 6,4 Mrd. Euro erwartet.
  5. Im Februar werden die griechische Banken Daten über den Stresstest an die Zentralbank von Griechenland und an europäischen Behörden übermitteln.
  6. Den Erwartungen der griechischen Regierung zufolge, werden die Gläubiger im Februar weitere Schuldenerleichterungen erneut besprechen.
  7. Anfang März soll voraussichtlich die vierte Überprüfung des griechischen Programms beginnen. Die genaue Rückkehr der Vertreter der Gläubiger nach Athen ist noch unklar, die Überprüfung muss jedoch im März beginnen, wenn Griechenland weitere 82 Maßnahmen fristgerecht abschließen möchte.
  8. Eine der wichtigsten Begegnungen unter den Gläubigern vor dem Abschluss des laufenden Rettungsprogramms wird im kommenden April (20.-22. April) in Washington stattfinden. Das Frühjahrstreffen des IWF wird es den Gläubigern wahrscheinlich ermöglichen, eine Schuldenerleichterung und die weitere Vorgehensweise für Griechenland zu diskutieren.
  9. Anfang Mai werden die Ergebnisse der Stresstests angekündigt. Diese werden dann zeigen, ob die griechischen Kreditnehmer mehr Kapital benötigen.
  10. Bis Ende Mai oder Juni wollen sowohl die griechische Regierung als auch die Gläubiger die vierte Überprüfung abschließen, eine Vereinbarung über die Bedingungen für weitere Schuldenerleichterungen treffen und die Aussichten nach dem Sparprogramm für Griechenland ins Visier nehmen.
Obwohl die griechischen Behörden kategorisch weitere Sparprogramme ausschließen, erklärte der Präsident der Bank von Griechenland, Yannis Stournaras neulich, dass eine präventive Kreditlinie nach August das Vertrauen der Anleger stärken würde. Europäische Beamte kündigten außerdem auch an, dass eine sogenannte „Beaufsichtigungsvereinbarung“ bis 2022 erfolgen wird, zumal Griechenland bis zum entsprechenden Zeitpunkt einen Primärüberschuss beim Haushalt von 3,5% des BIP zugesichert hat.
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Griechenland steht kurz vor der endgültigen Krisenüberwindung

Publiziert am 13.Dezember.2017 von Webmaster
Förderprogramm in GriechenlandNach langjährigen Sparprogrammen und harten Maßnahmen zeichnet sich nach fast 8 Jahren erstmals ein gutes Klima in den Beziehungen zwischen Griechenland und seinen Gläubigern ab, während auch die Wirtschaftslage des Landes allmählich an Stabilität gewinnt.Die griechische Regierung bereitet sich auf den vollständigen Austritt aus dem laufenden Hilfsprogramm im kommenden August ab, was sowohl die europäischen Partner als auch der IWF begrüßen. Die griechische Regierung ist sich wohl bewusst, dass Griechenland weiterhin einer Aufsichtsregelung unterliegen wird, aber die Möglichkeit, an die Märkte zurückzukehren, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, wird den Neuanfang für das Land bedeuten. Obwohl sich die aktuellen Bedürfnisse nicht auf besonders hohem Niveau bewegen, kann ein solcher Austritt unter den derzeitigen Umständen noch nicht erfolgen, zumal die Verbindlichkeiten ab 2022 steigen und diese lediglich durch eine Kombination von Krediten und hohen Haushaltsüberschüssen zu decken sein werden.Um von einer endgültigen Beendigung des Hilfsprogramms reden zu können, setzen die Gläubiger drei Kernpunkte voraus, um sodann die ersehnte Schuldenregulierung einführen zu können. Dadurch werden die finanziellen Bedürfnisse für einen langjährigen Zeitraum völlig kontrollierbar und ein Rückfall der griechischen Wirtschaft beschränkt oder sogar endgültig vom Tisch sein. Der erste und wichtigste Schlüsselpunkt ist das Wachstum. Erstmals seit Beginn der Schuldenkrise zeichnet sich für das kommende Jahr ein Wirtschaftswachstum ab. Und sobald sich dieser Trend für die griechische Wirtschaft als nachhaltig erweist, wird der Weg leichter sein. Die griechische Regierung sieht die heimische Wirtschaft im kommenden Jahr auf Erholungskurs, mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und Anstieg der Wirtschaftsleistung.Der zweite Kernpunkt bezieht sich auf die Banken. Die zwar bereits gelockerten Kapitalverkehrskontrollen bestehen weiterhin, und die Banken sind der Gefahr eines Rekapitalisierungsbedarfs weiterhin ausgesetzt. Die ordnungsmäßige Ausführung der geplanten Immobilienversteigerungen kann in Verbindung mit der aktiven Verwaltung der sogenannten „roten Kredite“ die Banken zur Normalität zurückführen. Das Problem der roten Kredite zu lösen ist eine notwendige Voraussetzung für die Banken, um ihre Rolle in der Wirtschaft wiederzuerlangen.Die dritte und letzte Voraussetzung für die Gläubiger betrifft die politische Stabilität des Landes. Die griechische Regierung muss weiterhin entschlossen und zielstrebig bleiben, um ihre politische Reife zu beweisen. Ein neues Wahlabenteuer würde die mittlerweile vertrauenswürdigen Beziehungen zwischen Griechenland und seinen EU-Partner erneut in negativer Weise beeinträchtigen. Parlamentswahlen sind für September 2019 angesetzt, und wenn die vorstehenden Kernvoraussetzungen größtenteils erfüllt werden, wird Griechenland Ende August 2018 aus den Sparprogrammen aussteigen und sich wieder eigenständig auf dem Kapitalmarkt refinanzieren können.
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Update des elektronischen Steuerportals TAXIS und Fusionen der Finanzämter

Publiziert am 23.November.2017 von Abraam Kosmidis
Steuereinnahmen und SteuerbescheideDie längst fällige Modernisierung der Organisation der Finanzämter in Griechenland soll in Angriff genommen werden. Das veraltete elektronische Besteuerungssystem „TAXIS“ soll dabei modernisiert und verbessert werden, um vorwiegend die durch die Rettungspakete übernommenen Verpflichtungen unterstützen und erfüllen zu können, welche unter anderem die Vernetzung des Systems mit der Börse, dem Katasteramt und dem Informationssystem „Ergani“ des Arbeitsministeriums vorsehen. Zugleich wird auch eine Änderung im Bereich der Steuererklärungen, sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen mit dem Ziel einer zügigeren und einfacheren Abrechnung und Datenabgleichung der Steuerpflichtigen erfolgen.Der Plan des Unabhängigen Amts für Öffentliche Einnahmen umfasst im Einzelnen die Fusion zahlreicher Finanzämter, während sämtliche Transaktionen der Bürger als auch der Unternehmen ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen werden. Aus der Vereinheitlichung des Systems TAXIS mit dem TAXIS-Net werden sich erwartungsgemäß folgende Änderungen ergeben:

Steuererklärungen:

  • Formänderung der sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen einzureichenden Steuererklärungen,
  • Abschaffung und Vereinigung von alten und Erstellung von neuen Formularen.
  • Entwicklung von Anwendungen zum Empfang und zur Abrechnung der Erklärungen zur Beantragung von Rückvergütungen durch das TAXIS – Net,
  • Applikationen für Miet-und sonstige Verträge,
  • Neugestaltung des Verfahrens zu MwSt. – Rückerstattungen,
  • Anwendung der neuen Steuerverfahrensordnung, unter anderem mit elektronischer Anmeldung und Berechnung der Tageszinsen, Verfahrensautomatisierungen wie Steuerrückzahlungen, Umgestaltung der Zertifizierung und der Bevollmächtigungen im TAXIS-Net.

In Bezug auf die Beschaffung von steuerlichen Informationen, sollen Vernetzungen umgesetzt werden, unter anderem für folgendes:

  • Beschaffung von steuerrechtlichen Informationen direkt aus der Quelle (Banken, Börsen, Katasterämter, Informationssystem „Ergani“, Versicherungsträger usw.), um Datenabgleichungen vornehmen zu können, aber auch um die veraltete, bürokratische Verpflichtung der Besteuerten zur Vorlage von diesbezüglichen Bescheinigungen und Nachweisen abzuschaffen.
  • Informationsbeschaffung zur Fertigstellung der bereits bestehenden Informationssysteme mit dem Steuerzahlerregister, wie z.B. Interoperabilität mit dem Innenministerium während der Erteilung einer Steuernummer, der Änderung der Personenidentifizierungsdaten oder der Errichtung von neuen Registern, wie z.B. Schiffsregister.
  • Amtliche Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifizierungen: Umsetzung von neuen E-Services für eine dienstliche Ausstellung von Bescheinigungen und Bestätigungen durch andere, öffentliche Träger und den umfassenden, öffentlichen Sektor, sodass der Bürger von der obligatorischen Einreichung von Bescheinigungen und Zertifizierungen in Papierform befreit und die langjährige Bürokratie gemindert wird. Die entsprechenden Bedürfnisse werden noch dringlicher, zumal sämtliche steuerlichen und finanziellen Transaktionen aufgrund der Fusion der Finanzämter nunmehr elektronisch ausgeführt werden.

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