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NEUE BESTEUERUNG VON 13% FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN

NEUE  BESTEUERUNG VON 13%  FÜR  PHOTOVOLTAIKANLAGENGemäß einem neuen, kurzfristigen Änderungsantrag soll die Besteuerung des Einkommens von Landwirten aus erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 10 KW gesenkt werden. Demzufolge werden die entsprechenden Einkünfte als Gewinn aus landwirtschaftlicher Tätigkeit besteuert, denen ein Steuersatz von 13% zugrunde gelegt wird. Bislang wurden die Einkünfte aus Photovoltaikanlagen mit einem Steuersatz von 26% besteuert, zumal diese als Gewinn aus einer „unternehmerischer Tätigkeit“ eingestuft waren. Zugleich behalten weiterhin sämtliche Betreiber von Photovoltaikanlagen ihre landwirtschaftliche Eigenschaft, können sich an Zuschussprogrammen von Europäischen Landwirtschaftsfonds ungehindert beteiligen und die ihnen zustehenden Förderungen uneingeschränkt einnehmen.

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