Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner im Gespräch: Sie fragen – wir antworten

Die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner ist auf deutsch-griechische Rechtsfragen spezialisiert. In unserem Weblog beantworten Ihnen griechische und deutsche Rechtsanwälte gerne Ihre Fragen zu verschiedenen Themen mit länderübergreifendem Bezug.

Rechtsanwalt Griechenland Kosmidis & Partner

Im Dialog für deutsch-griechische Rechtsfragen

  • Es steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kosmidis für Fragen zu Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Unternehmenskäufen, Handelsrecht, Immobilienrecht und Handelsvertreterrecht zur Verfügung.
  • Herr Rechtsanwalt Tosounidis berät in Fragen zum Arbeits-, Miet-, Kauf-, Bau- und Erbrecht, sowie bei Wohnungs- und Hauskäufen.
  • Herr Rechtsanwalt Kapsalis steht für Fragen zum allgemeinen Zivilrecht, gerichtliche Verfahren und insbesondere für den Bereich Neue Energien, Photovoltaik zur Verfügung.
  • Frau Rechtsanwältin Papadopoulou berät bei Fragen zum Verwaltungsrecht.

Das Team von Kosmidis & Partner beantwortet aber auch gerne Fragen aus verschiedenen anderen Rechtsgebieten, so etwa zu Fragen der PKW-Einfuhr nach Griechenland usw. Schreiben Sie uns einfach einen Kommentar auf die entsprechenden Artikel oder senden Sie uns eine Nachricht.

15 Kommentare zu “Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner im Gespräch: Sie fragen – wir antworten”

  1. Lerna sagt:

    Hallo exo mia erotisi i aderfi mu zi stin Athina zi me ton andra tis xoria omos tora then kserume pu ine autos i aderfi mu ti prepi na kani gia diazigio

  2. Frank sagt:

    Hallo,

    wird die Investitionsförderung einmalig für ein Unternehmen für eine Photovoltaikanlage gewährt oder kann die Investitionsförderung für ein zweites Anlagenprojekt dem gleichen Unternehmen gewährt werden?

    Grüsse

    Frank

  3. Αγαπητή Lerna,
    μπορεί να ασκηθεί αίτηση διαζυγίου και η επίδοση να γίνει σε πρόσωπο άγνωστης διαμονής, εφόσον δεν είναι γνωστή η διεύθυνση. Αυτό προβλέπεται από το νόμο και μπορεί να γίνει χωρίς πρόβλημα.

  4. PAPADOUPOLOS sagt:

    MEIN MANN IST GRIECHE UND HATT 1999 3 GRUNDSTÜCKE GEERBT.1x 6.000 qm 2x 4.500 qm ES WURDE BIS JETZT NOCH KEINE ERBSCHAFTSSTEUER BEZAHLT. WIE HOCH KANN DIESE SEIN ? UND WAS MUSS UNTERNOMMEN WERDEN, DAMIT KEINE STRAFE ANFÄLLT USW

    FREUNDLICHE GRÜSSE

  5. lieber herr kosmidis,geehrte damen und herren,
    ich bin erstaunt und auch sehr froh das sie diese art kommunikation für uns alle zur verfügung stellen,es ist nicht selbstverständlich in unserer heimat entsprechendes zu finden,auch nicht sein recht,
    heute möchte ich mir erlauben an sie folgende fragen zu stellen;
    nachdem ich die erbschafts(odysey)annahme 2002 in griechenland endlich durch hatte,bemerkte ich am haus feuchtigkeit und schimmelbildung an wänden die direkt aus dem nachbargrundstück kommen,dieser auf den zustand und gegenmaßnahmen (isolierung) angesprochen verweigert sich harnägig mit polizei auch beleidigend unsw.wie gehe ich vor da mit normalen menschenverstand hier nicht viel zu machen ist,wie hoch sind die gerichtskosten zzgl.rechtsanwaltskosten,gibt es günstigere mittel z.b. das gesundheitsamt in thessaloniki einzuschalten…..für ihre mühe bedanke ich mich im voraus
    sawas tsingelidis

  6. Guten Tag,Kalispera,
    ich benötige einen möglichst deutsch sprechenden Anwalt in Athen. Ich habe zwei Charterschiffe in Athen, die aus verschiedenen Gründen derzeit nicht auf meinem Namen laufen. Meine griechische Ex-Geschäftspartnerin will jetzt diese Schiffe nicht auf meinen Namen umschreiben lassen, weil sie – nach meiner Auffassung völlig unberechtigte – Forderungen mir gegenüber hat.

    Mit freundlichem Gruß
    Svend-Aage Müller

  7. Abraam Kosmidis sagt:

    Die anfallende Erbschaftssteuer hängt vom Grundstückswert ab. Wenn es sich um Grundstücke handelt, die außerhalb der Stadtplanung liegen – was Ihr Fall zu sein scheint – so haben diese einen niedrigen objektiven Wert und die Erbschaftssteuer könnte null bzw. sehr niedrig sein. Da Sie aber für viele Jahre nichts unternommen haben, wird Ihr Mann eine Strafe zahlen müssen, sobald er die Erbschaftsannahme durchführt. Diese sollte aber nicht sehr hoch sein. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung falls Sie weitere Fragen haben sollten bzw. für die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheit.

  8. Abraam Kosmidis sagt:

    Sehr geehrter Herr Müller,

    Wir können Sie gerne in dieser Angelegenheit unterstützen. Bitte schicken Sie eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung an info@rechtsanwalt.gr

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kosmidis

  9. Abraam Kosmidis sagt:

    Sehr geehrter Herr Tsingelidis,
    falls Sie mit Ihren Nachbarn keine einvernehmliche Lösung finden können, dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Im vorliegenden FAll kommen Schadenersatzansprüche in Betracht,, sowie die Instandsetzung des Schadens. Ob Sie Ihre Ansprüche auch im Eilverfahren (asfalistika metra) geltend machen können, da hängt davon ab, wann genau Ihre Ansprüche entstanden sind, also ob Gefahr im Verzug besteht, bzw. ob eine solche aufgrund von Zeitablaufs nicht mehr angenommen werden kann.

    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  10. Markus R. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner,

    können Sie mir mitteilen, welche Voraussetzungen ein Rechtsanwalt aus Deutschland grundsätzlich mitbringen muss, um sich für eine (freie Stelle in Ihrer Känzlei bewerben zu können?

  11. Abraam Kosmidis sagt:

    Voraussetzung ist das 2. Staatsexamen. Ferner ist Zweisprachigkeit von Vorteil, also deutsch-griechisch. Im Rahmen der Bewerbung benötigen wir dann die kompletten Bewerbungsunterlagen.
    MfG

    Anwaltsgesellschaft
    http://www.rechtsanwalt-griechenland.de

  12. Marina K. sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Kinder haben von ihrem Vater, meinem Exmann, ein kleines altes Haus mit Garten in Sithonia geerbt. Unser griechischer Anwalt hat gesagt, seit 3 Wochen gäbe es eine neue Erbschaftsteuer, die 11 % beträgt und innerhalb von 4 Wochen bezahlt werden müsse. Bei einem Wert von Grundstück plus Haus von 24.900 Euro sollen meine Kinder dann zusammen 2.539,– Euro bezahlen.
    Gibt es in Griechenland keinen Freibetrag für direkte Verwandte (also Kinder)?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    Marina K.

  13. Abraam Kosmidis sagt:

    Sehr geehrte Frau K.,

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage.

    Gemäß Artikel 29 § 1 des Gesetzes Nr. 2961/2001, in seiner derzeit gültigen Fassung, gibt es für Kinder des Erblassers einen Steuerfreibetrag in Höhe von 150.000 € pro Kind.

  14. Friedrich Jagsich sagt:

    Sehr geehrter Herr Kosmidis,
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vorab vielen Dank für diese Art der Kommunikation!

    Ich weiß zwar nicht, ob Sie mir helfen können, versuche aber dennoch Ihnen mein Problem darzulegen.

    Ich war im August 2009 unter Mitnahme meines Arbeitslosenanspruches auf der Insel Thassos und meldete mich vorschriftsmäßig beim dort zuständigen OAED. Der Erhalt einer Steuernummer gestaltete sich als etwas schwierig, funktionierte aber letztlich doch. Nach drei Wochen Arbeitssuche trat ich allerdings den Heimflug an, da sich das Stellenangebot zerschlug. Die Abwicklung mit dem Arbeitslosengeld funktionierte reibungslos.
    Im August 2010 habe ich nun die Möglichkeit auf die Insel KOS zu fliegen um eventuell eine Stelle zu bekommen. Dahingehend meine Fragen: Brauche ich eine neue Steuernummer oder kann ich meine alte Steuernummer von Thassos auch auf KOS verwenden? Sollte ich eine neue Steuernummer brauchen, wie bekomme ich diese ohne Probleme?

    Vielen Dank für Ihre Mühen

    Friedrich Jagsich

  15. Abraam Kosmidis sagt:

    Sehr geehrter Herr Jagsich,

    jede Person in Griechenland bekommt nur eine griechische Steuernummer (im Griechisch: AFM), die bei allen Tätigkeiten verwenden darf bzw. kann. In diesem Sinne benötigen Sie keine andere Steuernummer um auf einer anderen Insel zu arbeiten.

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